Unterhaltszahlung: Wer muss wie lange zahlen? Vorraussetzungen, Dauer und Höhe des Unterhalts

Unterhalt gibt es in Deutschland in verschiedenen Arten und Formen. Nicht immer ist deshalb das Thema Unterhalt automatisch mit Kindern in Verbindung zu bringen. Doch je nach Art von Unterhalt müssen auch verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Je nach Art von Unterhalt sind auch die Berechnung, die Höhe des Unterhalts und die Dauer des zu zahlenden Unterhalts recht verschieden. Für alle Fälle aber gilt ein ganz zentraler und wesentlicher Punkt. Jeder der Unterhalt zahlen muss, dem muss ein bestimmter Selbstbehalt verbleiben. Mit diesem Selbstbehalt muss er in der Lage sein, seinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Sollte es erforderlich sein, dann kann eine Unterhaltsklage beim am Amtsgericht ansässigen Familiengericht eingereicht werden.


Wie lange muss ich Unterhalt an Kind zahlen?

Die häufigste Form von Unterhaltszahlungen kommt beim Unterhalt für Kinder vor. Für minderjährige Kinder besteht die Unterhaltspflicht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Die Unterhaltszahlung endet erst dann, wenn das Kind über Vermögenseinkünfte verfügt und sich selbst unterhalten kann. Auch noch der Volljährigkeit kann aber die Unterhaltspflicht noch weiter bestehen. Dies gilt auf jeden Fall für den Fall, dass ein Kind noch eine Ausbildung absolviert oder ein Studium macht. Auch im Falle eines Wehrdienstes oder der Ableistung von einem freiwilligen sozialen Jahr besteht die Unterhaltspflicht weiter. Spätestens mit dem 27. Lebensjahr endet aber der Unterhaltsanspruch, falls keine dauerhafte Behinderung vorliegt.


Wie lange muss ich Unterhalt an Ex-Frau zahlen?

Beim Thema Scheidung spielt das Thema Unterhalt in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Vor allem dann, wenn aus der gemeinsamen Ehe Kinder hervorgegangen sind. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Unterhalt für die Ex-Frau aus? Hier werden zwei Arten von Unterhalt unterschieden. In der Zeit nach der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung muss Trennungsunterhalt bezahlt werden und danach wird der sogenannte nacheheliche Ehegattenunterhalt fällig. Doch dies trifft selbstverständlich nicht in jedem Fall zu. Der Gesetzgeber besagt, dass grundsätzlich jeder Ehepartner nach einer Trennung oder Scheidung selbst für seinen Unterhalt verantwortlich ist. Jeder der Partner nicht in der Lage, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, kann bei entsprechender Bedürftigkeit Anspruch auf Unterhalt geltend gemacht werden. Diese Bedürftigkeit muss aber klar nachgewiesen werden. Liegt keine Bedürftigkeit vor, muss nach der Scheidung auch keine Unterhalt bezahlt werden.


Wann muss ich meiner Frau Unterhalt bezahlen?

Beim Unterhalt an die Frau wird auch vom Familienunterhalt gesprochen. Diese Art von Unterhalt besteht in einer intakten Ehe, wenn zwei Ehegatten zusammenleben. Die beiden Ehegatten verpflichten sich zu einer gegenseitigen Zahlung von Ehegattenunterhalt und tragen durch ihre Arbeit und ihrem Vermögen zu diesem Ehegattenunterhalt bei. Ist aber nur der Ehemann berufstätig und Alleinverdiener und die Frau sorgt für den Haushalt und die Erziehung der Kinder, ist der Mann für den Ehegattenunterhalt verantwortlich.


Wissenswertes über die Unterhaltszahlung für Kinder

Unterhaltszahlung: Wer muss wie lange zahlen? Vorraussetzungen, Dauer und Höhe des Unterhalts
Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt, wie beispielsweise Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt und Elternunterhalt.

Als Kindesunterhalt wird der Unterhalt verstanden, den Eltern für die Versorgung ihres oder ihrer Kinder leisten müssen. Trennen sich die Eltern, so muss der Elternteil für diese Versorgung Sorge leisten, der nicht für die Betreuung der Kinder zuständig ist.

Wer hat Anspruch auf Kinderunterhalt?

Kinder haben immer gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Eltern, welche getrennt leben, ist immer der Elternteil für die Unterhaltszahlungen verantwortlich, der nicht zur Betreuung beiträgt. Man spricht hier auch vom Barunterhalt. Der andere Elternteil muss das oder die Kinder lediglich versorgen, beispielsweise durch Wohnung oder Nahrung.

Welche Voraussetzungen müssen für Unterhaltszahlungen erfüllt sein?

Kinderunterhalt ist immer dann zu zahlen, wenn Eltern nicht oder nicht mehr zusammen in einem Haushalt und im Rahmen einer Ehe zusammen wohnen und leben. Dies ist für minderjährige Kinder die einzige Voraussetzung. Volljährige Kinder hingegen müssen sich für einen Anspruch auf Unterhalt in einer Erstausbildung befinden. Ist ein Abschluss gemacht, der zu einem qualifizierten Beruf reicht, beispielsweise nach Beendigung vom Erststudium oder der abgeschlossenen Berufsausbildung, besteht kein Anspruch mehr.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt für ein Kind?

Die Höhe vom Kindesunterhalt hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab. Diese Faktoren sind zum einen das Alter des Kindes und zum anderen die Höhe des Einkommens vom Unterhaltspflichtigen. Die genaue Summe des Unterhalts ergibt sich nach Prüfung dieser beiden Faktoren aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Für das Jahr 2021 liegt der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 0 – 5 Jahren bei 393 Euro. Für Kinder im Alter von 6 – 11 Jahren beträgt der Mindestunterhalt 451 Euro und für Kinder von 12 – 17 Jahre beträgt er 528 Euro.

Berechnung und Höhe vom Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt unterliegt immer Berechnungsfaktoren wie Alter des Kindes und Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen. Berechnet wird die genaue Höhe immer nach den Regelsätzen in der Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle unterliegt regelmäßigen Anpassungen und Aktualisierungen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Unterhalt?

Die Unterhaltsrichtlinien nach der Düsseldorfer Tabelle sehen bei einem Unterhaltsanspruch für minderjährige und volljährige Kinder für den Unterhaltspflichtigen einen Selbstbehalt vor. Bei einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt dieser Selbstbehalt 1.160 Euro. Geht der Unterhaltspflichtige keiner geregelten Arbeit nach oder ist nicht erwerbstätig, dann liegt der Selbstbehalt bei 960 Euro.

Für welche Dauer muss der Unterhalt für Kinder bezahlt werden?

Bis mindestens zum 18. Lebensjahr besteht Unterhaltspflicht. Ist bis zu diesem Alter noch keine Qualifikation für einen Beruf abgeschlossen, muss das unterhaltspflichtige Elternteil weiterhin den Unterhalt bezahlen.

Darf man die Unterhaltszahlung verweigern?

Laut § 1614 BGB kann die Unterhaltszahlung nicht verweigert werden. Selbst wenn ein Kind oder das andere Elternteil auf die Unterhaltszahlung verzichtet, ist dieser Verzicht rechtlich nicht wirksam. Unterhaltspflicht besteht auch dann weiterhin.

Muss man auch bei Privatinsolvenz Unterhalt zahlen?

Ja! Viele Schuldner glauben, dass sie allen Forderungen wie Kindesunterhalt entgehen können, indem sie sich insolvent melden. Das ist aber falsch. Die Privatinsolvenz ist nur eine gerichtliche Schuldenregulierung. Dabei wird also geregelt, wie eine zahlungsunfähige Person sich Gläubigern gegenüber verhalten darf. Und hier ist der Gesetzgeber sehr deutlich: Auch bei Privatinsolvenz müssen Schuldner Unterhalt an Kinder und Ehefrau zahlen, in vollem Umfang. Die Unterhaltszahlungen haben sogar eindeutig Vorrang vor allen anderen finanziellen Verpflichtungen einer zahlungsunfähigen Person.

Wissenswertes über den Ehegattenunterhalt

Der Begriff Ehegattenunterhalt ist genau genommen eigentlich nicht korrekt. Dies ist vielmehr ein Oberbegriff und beinhaltet den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt.

Der Trennungsunterhalt im Trennungsjahr

Unterhalt muss auch bei Scheidungsforderungsvereinbarung eingefordert werden:
Der Trennungsunterhalt kann nicht in einem Ehevertrag festgehalten werden. Auch mit einer sogenannten Scheidungsforderungsvereinbarung ist der Trennungsunterhalt nicht automatisch gesichert. Wenn Sie einen Anspruch darauf haben, muss er von Ihnen eingefordert werden.

Die Trennungszeit entbindet die Ehepartner nicht von ihrer finanziellen gegenseitigen Verantwortungspflicht. Das bedeutet, hat ein Ehepartner kein oder nur ein geringes Einkommen, kann er gegenüber dem anderen Partner Anspruch auf Unterhalt geltend machen.

Welche Voraussetzungen müssen beim Trennungsunterhalt erfüllt sein?

Nicht bei jeder Trennung von einem Ehepaar muss automatisch Trennungsunterhalt bezahlt werden. Den Trennungsunterhalt gibt es zum einen nur in der Zeit der Trennung und noch vor der Scheidung. Außerdem muss eine Bedürftigkeit vorliegen und der andere Ehepartner muss auch in der Lage sein, diesen Trennungsunterhalt zu bezahlen.

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?

Auch der Trennungsunterhalt wird in der Regel nach den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Bei nur einem erwerbstätigen Ehepartner findet die sogenannte 3/7-4/7-Regelung Anwendung. Das bedeutet, dass der Erwerbstätige einen Bonus für die Erwerbstätigkeit bekommt und 4/7 von seinem Einkommen behalten darf. Die anderen 3/7 müssen als Trennungsunterhalt an den anderen Partner bezahlt werden. Besteht allerdings bei beiden Partnern eine Erwerbstätigkeit, errechnet man aus dem Gesamteinkommen eines Jahres den Durchschnitt. Von diesem errechneten Betrag steht jedem die Hälfte zu. Verdient ein Partner mehr als der andere, so muss er den Differenzbetrag zur Hälfte an den anderen zahlen. Voraussetzung ist natürlich auch hier immer eine vorliegende Bedürftigkeit.

Wie lange muss der Trennungsunterhalt bezahlt werden?

Anspruch auf Trennungsunterhalt unter Erfüllung der Voraussetzungen besteht nur für den Zeitraum ab Trennungsbeginn bis zur rechtskräftigen Scheidung. Der Anspruch endet sofort in dem Moment, in dem sich beispielsweise ein Paar versöhnt und die Ehe fortsetzen möchte. Dazu müssen sie aber wieder dauerhaft auch räumlich zusammenleben.

Der nacheheliche Unterhalt in Ausnahmefällen

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wird in der Regel nur selten gewährt. Für einen Anspruch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • der Ehe entstammt ein gemeinsames Kind unter drei Jahren, welches betreut werden muss
  • ein ehemaliger Partner ist nicht in der Lage zu arbeiten und zwar aus Gründen des Altern, aus Gründen von Gebrechlichkeit oder aus gesundheitlichen Gründen
  • es liegt ein unverschuldeter Grund vor, dass keine Arbeit gefunden wird
  • das eigene Einkommen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten
  • der ehemalige Partner muss aufgrund von Nachteilen, welche ihm während der Ehe entstanden sind, eine Umschulung, Fortbildung oder Ausbildung machen

Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?

Für die Höhe vom nachehelichen Unterhalt ist immer das Einkommen von beiden Ex-Partnern entscheidend. Deshalb findet hier in der Regel immer eine Einzelfallprüfung statt. Der Unterhalt muss ohne festgelegte maximale Dauer bezahlt werden, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden und eine klare Bedürftigkeit besteht.

Wissenswertes zum Betreuungsunterhalt

Betreuungsunterhalt stellt eine Unterstützung für Alleinerziehende dar.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat immer der alleinerziehende Elternteil nach einer Scheidung oder auch schon bei Trennung. Es ist nicht zwingend für den Anspruch auf Betreuungsunterhalt notwendig, dass eine Ehe geschieden wird. Es reicht, wenn die Ehepartner getrennt sind und ein Elternteil in dieser Trennung alleinerziehend ist. Gleiches gilt auch für Paare, die zwar ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben, aber nicht verheiratet waren.

Welche Voraussetzungen müssen für Betreuungsunterhalt erfüllt sein?

Betreuungsunterhalt gibt es immer dann, wenn vom Unterhaltsberechtigten ein Kind allein betreut wird. Dieses Kind darf maximal drei Jahre alt sein und das betreuende Elternteil kann aus Betreuungsgründen nicht voll erwerbstätig sein. Unter ganz bestimmten Umständen kann der Betreuungsunterhalt auch über das dritte Lebensjahr hinaus verlängert werden.

Wissenswertes über den Elternunterhalt

Unterhaltszahlung: Wer muss wie lange zahlen? Vorraussetzungen, Dauer und Höhe des Unterhalts
Bei der Berechnung von Sozialleistungen wird in der Regel geprüft, ob Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind.

Nicht immer nur Kinder sind unterhaltsberechtigt. Es gibt auch durchaus Fälle, in denen die Kinder eine Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Wann besteht Anspruch auf Elternunterhalt?

Können Eltern ihren Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten, können sie Anspruch auf Elternunterhalt gegenüber ihren Kindern erheben. Der Anspruch auf diese Art von Unterhalt kann aber nur gegenüber eigenen Kindern geltend gemacht werden. Der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter sind nicht verpflichtet, Elternunterhalt zu bezahlen.

Welche Voraussetzungen müssen für Elternunterhalt erfüllt sein?

Kinder müssen Unterhalt an ihre Eltern erst dann zahlen, wenn deren gesamtes Vermögen aufgebraucht ist. Auch das Einkommen der Eltern, beispielsweise Altersrenten oder andere Renten wird vorher angerechnet, bevor überhaupt Elternunterhalt geleistet werden muss. Überdies müssen die leiblichen Kinder auch leistungsfähig sein, um für die Lebenshaltungskosten ihrer Eltern, beispielsweise für die Pflegekosten in einem Altersheim aufkommen zu müssen. Die Kinder sind auch von der Pflicht auf Elternunterhalt befreit, wenn ihnen gegenüber die Eltern schwere Verfehlungen begangen haben. Das können neben grober Vernachlässigung auch Fälle von Misshandlung sein.

Wie wird der Elternunterhalt berechnet und wie hoch ist er?

Unterhaltsanspruch geltend machen
Beim Familiengericht besteht eine sogenannte Anwaltspflicht. Das bedeutet, dass Sie dort einen Anspruch nur mithilfe von einem Rechtsanwalt geltend machen können. Wichtig ist, dass Sie Unterhaltsanspruch unbedingt geltend machen. Nur wenn nicht bezahlter Unterhalt eingefordert wurde, kann dieser auch noch nachträglich geltend gemacht werden.

Wie hoch der Elternunterhalt ist, ist ganz entscheidend davon abhängig, wie leistungsfähig die Kinder sind. Es ist hier zu erwähnen, dass den Kindern ein Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro zusteht. Erst über diesen Selbstbehalt hinaus muss Elternunterhalt bezahlt werden. Seit diesem Jahr gilt sogar eine komplett neue Regelung. Seit diesem Jahr darf das Einkommen eines Kindes bei 100.000 Euro liegen, bevor überhaupt eine Verpflichtung zum Elternunterhalt besteht.

Was tun, wenn ich keine Unterhaltszahlungen erhalte?

Wenn Sie Anspruch auf Unterhalt haben, der Unterhaltspflichtige diesen aber keine Unterhaltszahlungen leistet, können Sie diese gerichtlich geltend machen. Für die Durchsetzung des Anspruchs auf Unterhalt ist in der Regel das Familiengericht zuständig. Es ist für den Unterhaltspflichtigen nicht möglich, nur zu behaupten, dass er finanziell nicht in der Lage ist, um Unterhaltszahlungen zu leisten. Er ist verpflichtet, dass er seine finanzielle Situation völlig offenlegt und dann das Gericht entscheidet, ob er zahlungsfähig ist oder nicht. Wer beim Kindesunterhalt vergeblich auf Zahlungen wartet, obwohl ein Anspruch besteht, hat eine weitere Möglichkeit, um an sein Geld zu kommen. Für solche Fälle steht Ihnen die Option offen, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dies müssen Sie beim Jugendamt vornehmen. Dieser beträgt im Moment folgende Höhe:

  • Unterhaltsvorschuss für Kinder 0 – 5 Jahre = monatlich 165 Euro
  • Unterhaltsvorschuss für Kinder 6 – 11 Jahre = monatlich 220 Euro
  • Unterhaltsvorschuss für Kinder 12 – 17 Jahre = monatlich 293 Euro

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