Auskunft der Geburtszeit: Erfahren Sie, wann Sie geboren wurden
Sie möchten sich ein professionelles Horoskop erstellen lassen? Oder benötigen die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt, um Ihre privaten Unterlagen zu komplettieren? In unserem Ratgeber zum Thema Auskunft der Geburtszeit informieren wir Sie im ersten Schritt, in welcher Personenstandsurkunde Ihre genaue Geburtszeit festgehalten wurde. Im zweiten Schritt geben wir Ihnen Aufschluss darüber, wie Sie die Auskunft Ihrer Geburtszeit beantragen können. Schlussendlich klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Auskunft der Geburtszeit.
Das Geburtenregister gibt Ihnen Auskunft über Ihre Geburtszeit
Im Standesamt des Geburtsortes wird von jedem ein sogenanntes Geburtenregister geführt. Nach §21 PStG werden folgende Informationen beurkundet:
- Vollständiger Name des Kindes
- Auskunft der Geburtszeit (Tag, Stunde und Minute der Geburt)
- Geschlecht des Neugeborenen
- Vollständige Namen der Eltern
- Ggfs.Zugehörigkeit einer Religionsgemeinschaft der Elternteile
Die verschiedenen Ausführungen des Geburtenregisters
Wie wir Ihnen bereits mitteilten, wird die Auskunft der Geburtszeit in dem jeweiligen Geburtenregister festgehalten. Es gibt jedoch zwei Ausführungen des Geburtenregister, welche wir Ihnen in der folgenden Tabelle darstellen:
Merke: Wenn Sie die Auskunft der Geburtszeit beantragen möchten, ist dies nur bei dem Standesamt möglich, welches Ihre Geburt und somit die Uhrzeit der Geburt beurkundet hat.
So können Sie die Auskunft der Geburtszeit ermitteln
Die Auskunft über die Geburtszeit kann ganz unkompliziert beim Standesamt Ihres Geburtsortes beantragt werden. Falls Sie die Nummer Ihrer Geburtsurkunde vorliegen haben, können Sie bei manchen Standesämtern auch die Auskunft der Geburtszeit telefonisch erfragen. Dies variiert natürlich von Standesamt zu Standesamt, vor allem in Bezug auf die Auslastung des Amtes. Ansonsten bietet es sich an, im Rahmen der Öffnungszeiten des Standesamtes, persönlich vorzusprechen und die Auskunft der Geburtszeit zu beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie bei den meisten Standesämtern vorher einen Termin vereinbaren müssen. Wenn Sie die Auskunft der Geburtszeit persönlich beantragen, müssen Sie dem Standesamt lediglich Ihr Ausweisdokument vorlegen und erfahren die Geburtszeit meistens umgehend. Falls Sie nicht mehr in dem Ort Ihrer Geburt wohnen, können Sie auch einen Vertreter zu dem jeweiligen Standesamt schicken. Jedoch müssen Sie in diesem Fall eine schriftliche Vollmacht verfassen, aus welcher ersichtlich wird, dass der Beauftragte die Auskunft der Geburtszeit für Sie beantragen darf. Des Weiteren benötigt die bevollmächtigte Person Ihr Ausweisdokument in Original oder als Kopie.
Die Geburtszeit auf verschiedenen Wegen erfahren
Gerade wenn Sie nicht mehr in Ihrem Geburtsort wohnen und auch keinen Vertreter beauftragen können, werden alternative Wege benötigt, um die Auskunft der Geburtszeit zu beantragen. Diese haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle aufgelistet:
Merke: Wenn Sie die Uhrzeit Ihrer Geburt wissen, können Sie sich Ihren Sternzeichen Aszendenten bestimmen lassen.
Abschließende Fragen rund um das Thema: Auskunft der Geburtszeit
Am Ende unseres Ratgebers möchten wir Ihnen noch die wichtigsten Fragen rund um das Thema Auskunft der Geburtszeit beantworten und Ihnen mitteilen, wie Sie Ihre Geburtszeit erfahren.
Wo kann ich die Auskunft der Geburtszeit erfahren?
Die Auskunft der Geburtszeit können Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundete, beantragen. Außerdem erhalten Sie Auskunft der Geburtszeit im Geburtenregister, von welchem Sie sich ebenfalls eine beglaubigte Abschrift ausfertigen lassen können.
Was kostet die Auskunft der Geburtszeit, wenn ich diese beim Standesamt beantrage?
Die Auskunft der Geburtszeit kostet zwischen 5 und 7 Euro.
Wie lange benötigt das Standesamt für die Ausfertigung der Geburtszeit?
Die Bearbeitungszeit ist von Standesamt zu Standesamt verschieden. Wenn Sie die Auskunft über die Geburtszeit persönlich vor Ort beantragen, erhalten Sie diese meistens sofort. Ansonsten können Sie mit bis zu fünf Werktagen rechnen.