Auskunft der Geburtszeit beantragen: Jetzt offizielle Urkunden online beantragen

Mit dem unabhängigen Service von Antrag24.de können Sie die Auskunft der Geburtszeit, etc. bequem online und unter Einhaltung der Datenschutzsstandards sicher anfordern. Zwar bieten einige Standesämter mittlerweile selbst ein Online-Formular an, jedoch nicht flächendeckend und oftmals sehr kompliziert.

Für unsere Dienstleistung erheben wir je Urkunde eine Pauschale von 34,90 € (+ 10,00 € je Zusatzexemplar). Die Pauschale enthält sämtliche vom Standesamt erhobenen Gebühren und Versandkosten.

Schritt 1 von 4:
Angaben zum Dokument
Schritt 2 von 4:
Angaben zur Person

Hinweis: Bitte geben Sie im Folgenden die persönlichen Daten der Person(en), die auf der Urkunde erscheinen soll(en) ein.

Auskunft der Geburtszeit: Erfahren Sie, wann Sie geboren wurden

Sie möchten sich ein professionelles Horoskop erstellen lassen? Oder benötigen die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt, um Ihre privaten Unterlagen zu komplettieren? In unserem Ratgeber zum Thema Auskunft der Geburtszeit informieren wir Sie im ersten Schritt, in welcher Personenstandsurkunde Ihre genaue Geburtszeit festgehalten wurde. Im zweiten Schritt geben wir Ihnen Aufschluss darüber, wie Sie die Auskunft Ihrer Geburtszeit beantragen können. Schlussendlich klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Auskunft der Geburtszeit.

Das Geburtenregister gibt Ihnen Auskunft über Ihre Geburtszeit

Im Standesamt des Geburtsortes wird von jedem ein sogenanntes Geburtenregister geführt. Nach §21 PStG werden folgende Informationen beurkundet:

  • Vollständiger Name des Kindes
  • Auskunft der Geburtszeit (Tag, Stunde und Minute der Geburt)
  • Geschlecht des Neugeborenen
  • Vollständige Namen der Eltern
  • Ggfs.Zugehörigkeit einer Religionsgemeinschaft der Elternteile

Die verschiedenen Ausführungen des Geburtenregisters

Wie wir Ihnen bereits mitteilten, wird die Auskunft der Geburtszeit in dem jeweiligen Geburtenregister festgehalten. Es gibt jedoch zwei Ausführungen des Geburtenregister, welche wir Ihnen in der folgenden Tabelle darstellen:

Ausführung d. Geburtenregisters Erläuterung
Geburtenregister Als Grundlage des Geburtenregisters dient der §21 PStG. Das Geburtenregister hält alle Informationen rund um die Geburt eines Kindes, wie z.B. Geburtsdatum, der Geburtsort oder die Auskunft der Geburtszeit fest. Das Standesamt des Geburtsortes fertigt die Abschrift aus dem Geburtenregister aus. Die Informationen, welche in einem Geburtenregister festgehalten werden, dienen auch als Basis zur Ausstellung der Geburtsurkunde.
Geburtenregister mit Hinweis Das sogenannte Geburtenregister mit Hinweis ist identisch mit dem “normalen Geburtenregister”. Jedoch gibt es zusätzlich Auskunft über folgende Informationen:
  • Falls die Eltern nicht deutsche Staatsangehörige sind: Über die Staatsangehörigkeit der Eltern
  • Eheschließung der Eltern bei bestehender Ehe zum Geburtszeitpunkt
  • Beurkundung der Geburt der Eltern
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Merke: Wenn Sie die Auskunft der Geburtszeit beantragen möchten, ist dies nur bei dem Standesamt möglich, welches Ihre Geburt und somit die Uhrzeit der Geburt beurkundet hat.

So können Sie die Auskunft der Geburtszeit ermitteln

Die Auskunft über die Geburtszeit kann ganz unkompliziert beim Standesamt Ihres Geburtsortes beantragt werden. Falls Sie die Nummer Ihrer Geburtsurkunde vorliegen haben, können Sie bei manchen Standesämtern auch die Auskunft der Geburtszeit telefonisch erfragen. Dies variiert natürlich von Standesamt zu Standesamt, vor allem in Bezug auf die Auslastung des Amtes. Ansonsten bietet es sich an, im Rahmen der Öffnungszeiten des Standesamtes, persönlich vorzusprechen und die Auskunft der Geburtszeit zu beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie bei den meisten Standesämtern vorher einen Termin vereinbaren müssen. Wenn Sie die Auskunft der Geburtszeit persönlich beantragen, müssen Sie dem Standesamt lediglich Ihr Ausweisdokument vorlegen und erfahren die Geburtszeit meistens umgehend. Falls Sie nicht mehr in dem Ort Ihrer Geburt wohnen, können Sie auch einen Vertreter zu dem jeweiligen Standesamt schicken. Jedoch müssen Sie in diesem Fall eine schriftliche Vollmacht verfassen, aus welcher ersichtlich wird, dass der Beauftragte die Auskunft der Geburtszeit für Sie beantragen darf. Des Weiteren benötigt die bevollmächtigte Person Ihr Ausweisdokument in Original oder als Kopie.

Die Geburtszeit auf verschiedenen Wegen erfahren

Gerade wenn Sie nicht mehr in Ihrem Geburtsort wohnen und auch keinen Vertreter beauftragen können, werden alternative Wege benötigt, um die Auskunft der Geburtszeit zu beantragen. Diese haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle aufgelistet:

Art d. Beantragung Erläuterung Vorteile Nachteile
Geburtsstunde erfahren über persönliche Beantragung beim Standesamt Wir haben Ihnen bereits beschrieben, wie Sie eine Auskunft der Geburtszeit beantragen, wenn es Ihnen möglich ist das Standesamt Ihres Geburtsortes aufzusuchen. Sie benötigen lediglich Ihr Ausweisdokument und können so die Auskunft der Geburtszeit persönlich bei dem jeweiligen Standesamt beantragen. Bitte beachte Sie die Öffnungszeiten Ihres Standesamtes. Auch müssen Sie bei den meisten Standesämtern einen Termin für die Beantragung von Urkunden vereinbaren.
  • Die Auskunft der Geburtszeit wird meist sofort ausgefertigt
  • Für die meisten Standesämter benötigt man einen Termin, was meist mit langen Wartezeiten verbunden ist
  • Öffnungszeiten müssen beachtet werden
  • Meistens müssen Sie einen Termin vereinbaren, was mit einer längeren Wartezeit verbunden ist
Postalische Beantragung/Beantragung per Fax Wenn das Standesamt Ihres Geburtsortes sich nicht in Ihrer unmittelbaren Nähe befindet, bietet sich eine postalische Beantragung der Auskunft der Geburtszeit an. In diesem Fall müssen Sie ein schriftliches Beantragungsschreiben aufsetzen, welches alle wichtigen Hinweise zu Ihrer Person beinhaltet. Des Weiteren müssen Sie das Standesamt um die Zusendung der Auskunft der Geburtszeit bitten. Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses müssen Sie dem Schreiben beilegen.
  • Sie sind nicht an die Öffnungszeiten des Standesamtes gebunden
  • Keine Terminvereinbarung notwendig
  • Beantragung der Urkunde ortsunabhängig möglich
  • Erhöhter Aufwand da Beantragungsschreiben verfasst werden muss
  • Zeitlicher und monetärer Aufwand: Schreiben muss verschickt werden
  • Die Auskunft der Geburtszeit wird nicht sofort ausgefertigt, sondern wird Ihnen zugesendet
Auskunft der Geburtszeit online beantragen Die einfachste Form der Beantragung der Auskunft der Geburtszeit ist die Beantragung auf digitalem Wege. Online lassen sich die Daten schnell und unkompliziert eingeben. Wenn Sie die Auskunft der Geburtszeit online beantragen, wird das Anforderungsschreiben an das Standesamt automatisch generiert und anschließen an Ihr Standesamt versendet.
  • Sehr zeitsparend, da die Daten einmalig in das Online Formular eingegeben werden und Sie nichts weiter tun müssen
  • Nicht an die Öffnungszeiten des Standesamtes gebunden
  • Ortsunabhängige Beantragung der Auskunft der Geburtszeit möglich
  • Ggf. wird eine geringe Servicegebühr fällig
Merke: Wenn Sie die Uhrzeit Ihrer Geburt wissen, können Sie sich Ihren Sternzeichen Aszendenten bestimmen lassen.

Abschließende Fragen rund um das Thema: Auskunft der Geburtszeit

Am Ende unseres Ratgebers möchten wir Ihnen noch die wichtigsten Fragen rund um das Thema Auskunft der Geburtszeit beantworten und Ihnen mitteilen, wie Sie Ihre Geburtszeit erfahren.

Wo kann ich die Auskunft der Geburtszeit erfahren?

Die Auskunft der Geburtszeit können Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundete, beantragen. Außerdem erhalten Sie Auskunft der Geburtszeit im Geburtenregister, von welchem Sie sich ebenfalls eine beglaubigte Abschrift ausfertigen lassen können.

Was kostet die Auskunft der Geburtszeit, wenn ich diese beim Standesamt beantrage?

Die Auskunft der Geburtszeit kostet zwischen 5 und 7 Euro.

Wie lange benötigt das Standesamt für die Ausfertigung der Geburtszeit?

Die Bearbeitungszeit ist von Standesamt zu Standesamt verschieden. Wenn Sie die Auskunft über die Geburtszeit persönlich vor Ort beantragen, erhalten Sie diese meistens sofort. Ansonsten können Sie mit bis zu fünf Werktagen rechnen.

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