Mutterschaftsgeld beantragen: Alles, was Sie über die Antragstellung und die Voraussetzungen wissen müssen

Mit dem positiven Schwangerschaftstest in der Hand ist vielen Frauen klar, dass sie ihre berufliche Tätigkeit demnächst für längere Zeit pausieren werden, um sich der Geburt und Erziehung des Kindes zu widmen. Der Mutterschutz beinhaltet unter anderem ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter, das sich über den Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung erstreckt. In dieser Zeit steht der Frau Mutterschaftsgeld zu, das entweder von der Krankenkasse oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gezahlt wird. Darüber hinaus ist es möglich, können Mütter einen Zuschuss beim Arbeitsgeber anmelden.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld zahlt entweder die gesetzliche Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung. Wer zuständig ist, hängt davon ab, ob die werdende Mutter berufstätig ist und wie sie krankenversichert ist.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Um Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen zu können, muss die Frau als Angestellte tätig und Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten privat Krankenversicherte oder Familienversicherte Mutterschaftsgeld. Selbstständig Tätige benötigen eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld, um Mutterschaftsgeld beantragen zu können.

Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Der Antrag wird direkt an die gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise das Bundesamt für Soziale Sicherung gesendet. Wer einen Zuschuss des Arbeitgebers anmelden möchte, richtet zusätzlich einen Antrag an den Arbeitgeber.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

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Die Berechnung des Mutterschaftsgeld setzt sich aus der Summe des Nettoentgelds der letzten drei Monate, geteilt durch 90 Tage, zusammen.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen je nach Nettoeinkommen der Frau maximal 13 Euro pro Tag Um die Höhe des Geldes zu berechnen, gilt die Faustformel: Summe des Nettoentgelds der letzten drei Monate dividiert durch 90 Tage. Grundlage ist das Einkommen der letzten drei Kalendermonate ohne Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Zu dem regulären Mutterschaftsgeld kommt gegebenenfalls ein Zuschuss des Arbeitgebers, wenn der Nettolohn über 13 Euro pro Tag liegt.

Das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung berechnet sich ebenso, ist allerdings insgesamt auf maximal 210 Euro begrenzt. Mit einem Rechner kann die werdende Mutter im Handumdrehen feststellen, wie hoch das Mutterschutzgeld ausfällt. Dennoch führen die Krankenkassen eine Mutterschaftsgeldberechnung durch, um die endgültige Höhe zu ermitteln.

Ist das Kind auf der Welt, erhalten junge Eltern neben dem Elterngeld und dem Mutterschaftsgeld außerdem Kindergeld.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Werdende Mütter können den Zuschuss des Arbeitgebers ganz einfach selbst berechnen: Beläuft sich der Nettolohn auf mehr als 13 Euro pro Tag, besteht ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem regulären Einkommen der Frau, sodass sie keine finanziellen Einbußen zu befürchten hat. Wie hoch der Zuschuss letztendlich ist, hängt also von dem jeweiligen Einkommen ab und ist individuell unterschiedlich.

Ist die Frau bei zwei Arbeitsgebern beschäftigt, sind beide Arbeitsgeber anteilig zur Zahlung des Zuschusses verpflichtet. Verdient sie 70 % ihres Einkommens bei dem einen Arbeitgeber, zahlt dieser für gewöhnlich auch 70 % des Zuschusses. Können sich die Arbeitgeber untereinander nicht einigen, wer welchen Anteil bezahlt, erfolgt die Berechnung der Anteile durch die Krankenkasse.

Wie und wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Anspruch auf weitere Leistungen:
Mit dem Beginn des Mutterschutzes empfiehlt es sich, ebenfalls andere Gelder, wie beispielsweise das Elterngeld, zu beantragen und dafür notwendige Unterlagen im Vorfeld zusammenzutragen.

Mutterschaftsgeld wird entweder bei den gesetzlichen Krankenkassen oder beim BAS beantragt, je nachdem welche Voraussetzungen die Frau erfüllt. Den Antrag erhalten Schwangere direkt bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wer Mutterschaftsgeld beim BAS anmelden möchte, kann den Antrag direkt online ausfüllen oder ihn herunterladen und postalisch absenden. Die jeweiligen Formulare geben Auskunft darüber, wie die Antragsstellung funktioniert, wann sie optimalerweise erfolgt und welche weiteren Unterlagen einzureichen sind.

Was brauche ich, um Mutterschaftsgeld zu beantragen?

Um Mutterschaftsgeld zu beantragen benötigt die Frau einen Nachweis über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin. Dies ist notwendig, um den Start des Beschäftigungsverbots zu berechnen. Dieses beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Sobald die werdende Mutter einen ärztlichen Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin hat, kann sie das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. Das BAS benötigt darüber hinaus eine Bescheinigung über eine Beschäftigung. Wird der Antrag erst nach der Geburt eingereicht, erfolgt die Berechnung rückwirkend anhand des Geburtstags des Kindes.

Wie beantragt man Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber?

Werdende Mütter können den Antrag gemeinsam mit der ärztlichen Bescheinigung über die Schwangerschaft bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Letztere ist eine Voraussetzung dafür, dass die Arbeitnehmerin nun offiziell vom Mutterschutz profitiert. Vielen Arbeitgebern genügt die Bescheinigung oder ein formloses Schreiben, denn sie sind ohnehin zur Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet. Am besten erkundigen sich die Frauen im Vorfeld bei ihrem Arbeitgeber, welche Informationen er benötigt und wie die Beantragung in dem jeweiligen Unternehmen geregelt ist.

Wann muss ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen?

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Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie u.a. eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin.

Die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten werdende Mütter frühestens sieben Wochen vor der Entbindung. Da diese Bescheinigung dem Antrag beigelegt werden muss, können Schwangere erst ab diesem Zeitpunkt einen Antrag stellen. Selbstverständlich können sie aber bereits vorab den Antrag ausfüllen und die Unterlagen fertig machen. Den Mutterschaftsgeld-Antrag stellen Frauen daher erst kurz vor Beginn des Mutterschutzes.

Wann das Mutterschaftsgeld auf dem Konto eingeht, hängt in hohem Maße davon ab, wann der Antrag eingereicht wurde und ob weitere Unterlagen fehlen. Wer sichergehen möchte, dass das Geld rechtzeitig ankommt, kümmert sich bestenfalls frühzeitig um die Beantragung.

Mutterschaftsgeld oder Elterngeld – Wann bekomme ich was?

Mutterschaftsgeld und Elterngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, sondern werden miteinander verrechnet. Sobald Eltern sich für das Elterngeld anmelden, muss die Mutter angeben, ob und in welcher Höhe sie Mutterschaftsgeld bezieht. In der Regel fällt das Mutterschaftsgeld höher aus als das Elterngeld, das lediglich 65 % des Nettoverdienstes ersetzt. Daher wird in den Monaten, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, kein Elterngeld ausgezahlt. Die Monate werden allerdings trotzdem als Elterngeldmonate angerechnet. Doch wann beantragen Eltern das Elterngeld? Den Antrag können Eltern erst nach der Geburt ihres Kindes einreichen. Dies hindert sie allerdings nicht daran, ihn bereits vor der Geburt versandfertig auszufüllen, sodass sie ihn nach der Ankunft des Kindes nur noch absenden brauchen. Spätestens drei Monate nach der Geburt sollte der Antrag bei der Elterngeldstelle vorliegen, denn die Leistungen werden höchstens für drei Monate rückwirkend gezahlt. Wie lange es dauert, bis das Geld bei den Eltern eingeht, ist individuell unterschiedlich und hängt in hohem Maße von der Auslastung des Amtes ab. Für gewöhnlich erhalten Eltern das Geld aber bereits nach wenigen Wochen.

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