Antrag auf Kostenübernahme: Was übernimmt die Krankenkasse bei kosmetischen Eingriffen?

Kosmetische Eingriffe sind in der Regel medizinisch nicht notwendig und werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie tragen jedoch zu einem besseren Wohlbefinden bei, da sich der Patient mit seinem Äußeren zufriedener ist und bessere Chancen im Beruf und bei der Partnerwahl haben kann. Verschiedene kosmetische Probleme können jedoch eine starke psychische Belastung für die Betroffenen darstellen. Haben Patienten aufgrund ihres körperlichen Zustands massive Einschränkungen in ihrem Lebensalltag, kann die Krankenkasse die Kosten zumindest teilweise übernehmen. Informieren Sie sich im Vorfeld in einem ausführlichen Gespräch mit dem Arzt, wie es mit den Chancen für die Kostenübernahme aussieht. Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie einen Antrag stellen.


Ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei einem kosmetischen Eingriff möglich?

Krankenkassen übernehmen die Kosten für kosmetische Eingriffe in der Regel nicht. Allerdings ist zumindest eine teilweise Kostenübernahme möglich, wenn der Zustand des Patienten zu massiven Einschränkungen im täglichen Leben führt.


Was ist für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erforderlich?

Damit eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen kann, müssen Sie einen Antrag stellen. Mitunter bekommen Sie eine Empfehlung von Ihrem behandelnden Arzt für einen kosmetischen Eingriff. Ihr Arzt kann Sie beim Antrag unterstützen.


Wie sieht es mit der Kostenübernahme bei Komplikationen nach einem kosmetischen Eingriff aus?

Kommt es zu Komplikationen nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, kann Sie die Krankenkasse in angemessener Höhe an den Behandlungskosten beteiligen.


Was kostet ein kosmetischer Eingriff?

Antrag auf Kostenübernahme: Was übernimmt die Krankenkasse bei kosmetischen Eingriffen?
Egal, ob Nasenkorrektur, Facelift, Fettabsaugung oder Haartransplantation – die Vielfalt an kosmetischen Eingriffen ist riesig.

An dieser Stelle ist es nicht möglich, Kosten für medizinische Eingriffe zu benennen. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art des Eingriffs, beispielsweise Bauchdeckenstraffung, Brustvergrößerung, Oberlidstraffung oder Nasenkorrektur
  • Klinik, in der Sie den Eingriff ausführen lassen
  • Arzt sowie dessen Qualifikation und Erfahrungen
  • Dauer des Eingriffs und Art der Narkose
  • Dauer des Aufenthalts in der Klinik
  • Zustand des Patienten und mögliche Risiken

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen kosmetischen Eingriff?

Damit eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist, muss eine medizinische Indikation vorliegen. Es geht dabei nicht in erster Linie um das Äußere des Patienten, sondern um ein besseres Wohlbefinden und die Vermeidung von möglichen Komplikationen. Solche Komplikationen liegen beispielsweise bei einer Nasenfehlstellung vor, wenn die Atmung des Patienten beeinträchtigt ist. Ein Facharzt muss beurteilen, ob eine medizinische Indikation vorliegt.

Solche medizinischen Indikationen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind beispielsweise

  • Fettabsaugung bei Lipödem
  • Nasenkorrektur bei Nasenfehlstellung, die mit Atemproblemen verbunden ist
  • Oberlidstraffung, wenn das Gesichtsfeld eingeschränkt ist
  • Brustverkleinerung, wenn es aufgrund der Größe und Schwere der Brüste zu anhaltenden Schulter- und Rückenschmerzen kommt
  • Bauchdeckenstraffung, wenn es in der Bauchhautfalte ständig zu Ekzemen kommt

Die Krankenkasse kann die Kosten für einen solchen Eingriff übernehmen, wenn ein Facharzt, beispielsweise ein Gynäkologe, Augenarzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt, die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Der Facharzt kann die Notwendigkeit begründen und einen Antrag an die Krankenkasse stellen. Was die Krankenkasse dann tatsächlich an Kosten übernehmen, ist gerade bei plastisch-chirurgischen Korrekturen des äußeren Erscheinungsbildes nur in wenigen Ausnahmefällen im Rahmen der Pflichtleistung möglich. Der Gesetzgeber hat nur wenige Ausnahmen zugelassen, die den Versicherungsträger dazu verpflichten, Eingriffe zur Formveränderung des äußeren Erscheinungsbildes zu bezahlen.

Tipp: Achten Sie bei der Wahl des Arztes darauf, dass es sich nicht nur um einen Schönheitschirurgen handelt. Diese Berufsbezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt. Der Arzt muss über Zusatzqualifikationen verfügen und die Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie führen.

Kostenübernahme bei Haarausfall

Volles, gesundes Haar ist ein Schönheitsideal vieler Menschen, doch nicht jeder ist von Natur aus damit gesegnet. Bei schwach wachsenden und kurzen Haaren kann ein erfahrener Hair Stylist eine schonende Haarverlängerung durchführen. Zu einem bezahlbaren Preis lässt sich mit Hilfe von Tape Extensions der Traum von langem und voluminösem Haar einfach und schnell umsetzen. Solche Tape Extensions gibt es sogar aus Echthaar, sodass das Ergebnis dieser kosmetischen Maßnahme sehr natürlich wirkt.

Komplizierter wird es bei sehr starkem Haarausfall und Glatze. Haarausfall kann viele Ursachen haben. Am häufigsten ist der erblich bedingte Haarausfall, die androgenetische Alopezie, der an Geheimratsecken, zurückweichendem Haaransatz und Glatze am Oberkopf erkennbar ist. Mehr als 80 Prozent der Männer sind davon mehr oder weniger betroffen. Haarausfall kann aber auch andere Ursachen haben:

  • Einnahme von Medikamenten
  • schwerwiegende fieberhafte Infektion
  • Autoimmunerkrankung
  • Hormonumstellung durch Absetzen der Pille, Schwangerschaft oder Wechseljahre

Eine Haartransplantation ist bei einem Haarausfall nur in seltenen Fällen erforderlich. In vielen Fällen wachsen die Haare wieder nach, wenn die Ursache für den Haarausfall nicht mehr vorliegt. Sie sollten jedoch einen Hautarzt konsultieren, der die Ursache ermittelt und die Behandlung vornehmen kann. Mitunter sind Eigenblutbehandlungen oder Injektionen von Wirkstoffcocktails in die Kopfhaut möglich. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Nur bei einer schwerwiegenden psychischen Belastung kann die Krankenkasse unter Umständen teilweise die Kosten übernehmen.

Zweitmeinung einholen:
Lassen Sie sich von zwei verschiedenen Ärzten in zwei unterschiedlichen Kliniken beraten. Achten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern fragen Sie auch nach möglichen Risiken und nachoperativen Komplikationen.
Wichtig neben dem Kostenpunkt ist auch der Zeitpunkt einer Haartransplantation. Sie sollten sich bewusst machen, dass die Kopfhaut für längere Zeit Wunden trägt und die operierten Bereiche bei der Wundheilung Krusten bilden. Darauf folgen Rötungen und eine hohe Empfindlichkeit gegen Sonnenlicht. Die Wundheilung kann mehrere Monate dauern und optisch sieht das Ergebnis zunächst nicht besonders schön aus. Wer also schnell noch vor einem wichtigen Termin, wie etwa eine Hochzeit, gegen die Glatze vorgehen möchte, sollte sich den Termin gut überlegen. Direkt nach einer Haartransplantation schnell zu heiraten ist in der Regel keine gute Idee.

Was ist bei einem Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beachten?

Antrag auf Kostenübernahme: Was übernimmt die Krankenkasse bei kosmetischen Eingriffen?
Auch bei Männern sind kosmetische Eingriffe auf dem Vormarsch. Vor allem Oberlidstraffungen und Botox-Injektionen sind beliebt.

Fühlen Sie sich aufgrund Ihres körperlichen Zustands in Ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt sprechen oder einen Facharzt konsultieren. Der Facharzt kennt sich mit den Chancen für eine Kostenübernahme aus und begründet die Notwendigkeit für diesen Eingriff in Ihrem persönlichen Fall.

Er kann Ihren Zustand mit Fotos dokumentieren. Die Krankenkasse prüft den Antrag und schickt Sie zu einem Gutachter. Der Gutachter prüft, ob der Eingriff tatsächlich notwendig ist. Abhängig von den Einschränkungen kann die Krankenkasse die Kosten vollständig oder zumindest teilweise übernehmen.

Was tun, wenn es nach einem kosmetischen Eingriff zu Komplikationen kommt?

Haben Sie sich einem medizinisch nicht notwendigen kosmetischen Eingriff unterzogen und treten Komplikationen auf, ist eine weitere ärztliche Behandlung erforderlich. Die Krankenkasse kann Sie in angemessener Höhe an den Behandlungskosten beteiligen. Für die Dauer der Behandlung kann sie Ihnen das Krankengeld ganz oder teilweise versagen.

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