Unterhaltseinigung: Außergerichtliche Einigung auf Zahlung oder Verzicht des Unterhalts – Muster und Regeln

Die Höhe des Unterhalts zu berechnen, ist eine Kunst für sich, die durch die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle nicht unbedingt erleichtert wird. Sei es der Unterhalt zwischen Ehemann und Ehefrau oder einem gleichgeschlechtlichen Ehegatten während der Trennung oder nach der Scheidung oder der Unterhalt für gemeinsame Kinder – viele Faktoren beeinflussen den Anspruch und die Höhe des Unterhalts. Wird außergerichtlich ein Vertrag zur Unterhaltseinigung geschlossen, erleichtert das den gesamten Vorgang für alle Beteiligten. Eine Unterhaltseinigung der Ehepartner sollte allerdings ebenso gut durchdacht sein wie eine Unterhaltseinigung für ein Kind, damit weder Mutter, Vater noch Kind durch den Vertrag zur Unterhaltseinigung benachteiligt werden. Wollen Sie eine Unterhaltseinigung vereinbaren, sehen Sie sich einen Vordruck dazu an und nutzen Sie ein Formular zur Berechnung, um sich über den nötigen Inhalt zu vergewissern.


Bei welchen Unterhaltsformen kann man sich auf den Unterhalt einigen?

Sie können eine Unterhaltseinigung für den Kindesunterhalt, den Unterhalt zwischen Ehemann und Ehefrau während der Trennung und für den Ehegattenunterhalt zwischen Ex-Frau und Ex-Mann nach der rechtskräftig gewordenen Scheidung vereinbaren.


Ist eine Unterhaltseinigung sinnvoll - ja oder nein?

Wenn Sie eine Unterhaltseinigung schreiben, nehmen Sie eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit in Anspruch, den Unterhalt zwischen sich und dem anderen Part zu regeln. Im Vergleich zu einem gerichtlichen Unterhaltstitel oder dem Titel des Jugendamtes, sind mit der privatschriftlichen Vereinbarung aber auch Risiken verbunden.


Wann ist ein Unterhaltsvertrag nichtig?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in § 1614 Abs. 1 festgehalten, dass ein Verzicht auf zukünftigen Unterhalt nicht möglich ist. Ebenso ungültig sind Unterhaltsvereinbarungen, bei denen die nötige Form, beispielsweise die Beurkundung durch einen Notar, nicht eingehalten wurde.


Was wird mit einer Unterhaltseinigung geregelt?

Unterhaltseinigung: Außergerichtliche Einigung auf Zahlung oder Verzicht des Unterhalts - Muster und Regeln
Eine Unterhaltseinigung sollte schriftlich erfolgen, damit Sie die Absprachen im Ernstfall belegen können.

Eine außergerichtliche Unterhaltseinigung regelt den Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsschuldner, ohne dass dafür der Gang vor das Familiengericht nötig wird. Das Familienrecht kennt mehrere Formen des Unterhalts, von denen jeder Gegenstand einer Unterhaltseinigung sein kann.

Möglich ist damit nicht nur eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt, sondern auch die außergerichtliche Unterhaltseinigung für den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung und den Unterhalt, den ein Ehegatte dem anderen während des Trennungsjahres fordern kann.

Egal, für welchen Bereich des Unterhaltsrechts eine Unterhaltseinigung getroffen wird, die Beteiligten sind grundsätzlich frei in dem, was Sie zum Gegenstand der Unterhaltseinigung machen. So ist es nicht nur möglich, die Höhe des zu zahlenden Unterhalts festzulegen, sondern beispielsweise auch auf den Unterhalt nach der Scheidung zu verzichten, wenn diese Einigung nach Rechtskraft der Scheidung erzielt wird.

Andere Wege, um den Unterhalt zu sichern, gehen über einen Anwalt, Notar oder das Familiengericht. Geht es um den Unterhalt für ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder kann auch das Jugendamt weiterhelfen und Anlaufstelle für getrennte Eltern sein, die eine Lösung für den Unterhalt benötigen.

Darf man eine Unterhaltseinigung mündlich treffen?

Grundsätzlich gilt der Grundsatz, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Sie sich auf Unterhalt einigen und dabei den Unterhalt des Kindes ohne schriftliche Vorlage regeln oder anders festhalten, gibt es keine Probleme, solange regelmäßig gezahlt wird und keine Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Höhe des Unterhalts auftreten. Dasselbe gilt, wenn Sie keine Unterhaltsvereinbarung schreiben, wenn es um die Unterhaltsansprüche bei Trennung und Scheidung geht.

Rente oder Steuern beachten!
Die Unterhaltseinigung gilt zunächst nur zwischen Ihnen. Informieren Sie sich also in jedem Fall, wie sie sich auf die Rente oder Steuern auswirkt, damit Sie eine Regelung treffen können, die für beide Parteien angemessen ist.

Rechtlich gesehen gilt Ihre Vereinbarung, als ob Sie sie schriftlich festgehalten hätten, weil Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich keiner Formvorschrift unterliegen. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie den Scheidungsunterhalt regeln wollen, obwohl Ihre Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist. In diesem Fall schreibt § 1585c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Beurkundung durch einen Notar vor.

Problematisch wird es erst, wenn sich die Voraussetzungen bei den Beteiligten ändern und sich einer der Beteiligten nicht mehr an die Vereinbarung gebunden fühlt. Bei einer mündlichen Vereinbarung haben Sie keinerlei Nachweis über die Unterhaltszahlung oder Ihren Anspruch darauf. Wenn Sie die getroffene Vereinbarung nicht belegen können, wird es schwierig, den Anspruch durchzusetzen. Umso wichtiger wird dies unter dem Aspekt, dass Unterhalt nur unter sehr engen Voraussetzungen rückwirkend gezahlt werden muss.

Mit vergleichsweise geringem Aufwand können Sie dieses Problem vermeiden, indem Sie gemeinsam ein Schriftstück aufsetzen, das Ihre Vereinbarung festhält. Hat jeder von Ihnen eine solche Kopie, sind die Fronten geklärt. Abgesehen davon wird es so deutlich schwerer, sich einseitig aus der Verantwortung zu ziehen und die getroffene Unterhaltseinigung zu missachten.

Auf welche Höhe des Unterhalts sollte man sich einigen?

Da genau genommen dem Kind und nicht dem anderen Elternteil der Unterhalt zusteht, ist eine angemessene Höhe des Unterhalts beim Kindesunterhalt besonders wichtig. Bei der Unterhaltseinigung für ein Kind gibt die Düsseldorfer Tabelle abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des unterhaltsberechtigten Kindes einen Betrag an, der abzüglich des hälftigen Kindergeldes den gesetzlichen Unterhaltsbetrag beziffert.

Mit einer Orientierung an diesem Betrag gehen Sie sicher, dass Sie für Ihr Kind einen Betrag ansetzen, der nach der Meinung führender Stellen und Gerichte zeitgemäß und angemessen ist. Können Sie problemlos mehr leisten und möchten, dass Ihr Kind davon profitiert, können Sie problemlos auch höhere Beträge vereinbaren. Treffen Sie Ihre Einigung frei ohne Jugendamt, helfen Muster dabei, die wesentlichen Punkte zu regeln.

Der Unterhalt zwischen Erwachsenen ist eher daran orientiert, dass beide ihr Leben führen können, ohne dies auf Kosten des anderen zu tun. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Mit einer Orientierung an der Düsseldorfer Tabelle machen Sie auch hier nichts falsch. Zu beachten sind bestimmte Vereinbarungen, die ehevertraglich festgehalten wurden und deshalb für die Parteien bindend sind, solange sie nicht erfolgreich gerichtlich angefochten wurden.

Wichtig ist, dass der Unterhalt sich immer an der Leistungspflicht des Unterhaltsschuldners orientiert. Der vereinbarte Betrag sollte nie über den Selbstbehalt hinausgehen, damit derjenige, der zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet ist, sein Leben auch mit einer gewissen finanziellen Absicherung bestreiten kann. Zu einem weitergehenden Unterhalt ist der Unterhaltsverpflichtete im Übrigen auch nicht verpflichtet.

Hinweis: Geltendes Recht ist gemäß §§ 1614 Abs. 2, 760 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass ein Unterhaltsvorschuss nur für die Zeit von 3 Monaten gezahlt werden kann. Gibt der Unterhaltsberechtigte das Geld bei einem Vorschuss für einen längeren Zeitraum vorher aus, muss der Unterhaltsverpflichtete mit einer Nachzahlung rechnen.

Kann man auf den Unterhalt verzichten?

1614 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass ein Unterhaltsverzicht zwischen Verwandten für die Zukunft nichtig ist. Dieser Verzicht gilt für den Trennungsunterhalt und für den Kindesunterhalt. Legal ist ein Verzicht also nicht möglich, auch wenn das in der Praxis vielfach anders gehandhabt werden dürfte.

Eine Möglichkeit, das Verbot auf Unterhalt zu umgehen, ist eine Freistellung. Diese wird häufig dann gewählt, wenn neben einem Teil des Unterhalts oder ganz anstelle des Unterhalts ein besonderer Vorteil gewährt wird. Dieser kann beispielsweise darin bestehen, dass ein Eigenheim allein weiter genutzt wird und der Unterhaltsverpflichtete für die Zeit der Unterhaltsverpflichtung auf daraus resultierende Ansprüche verzichtet.

Im Gegenzug muss der Unterhaltsberechtigte versichern, für den Unterhalt oder den fehlenden Teil des Barunterhalts selbst aufzukommen. Der Haken daran ist, dass eine solche Freistellungsvereinbarung nur zwischen den Parteien gilt und nicht im Verhältnis zu anderen Berechtigten.

Macht ein Kind mit der Volljährigkeit beispielsweise den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Unterhaltsschuldner geltend, muss dieser trotzdem zahlen, obwohl er schon den Vorteil gewährt. Tritt dieser Fall ein, kann er von demjenigen, der ihn freigestellt hat, Ersatz verlangen oder die Nutzung des Vorteils aufheben. Das ändert allerdings nichts daran, dass er zunächst das Risiko trägt, doppelt leisten zu müssen.

Wann ist eine außergerichtliche Unterhaltseinigung ungültig?

Unterhaltseinigung: Außergerichtliche Einigung auf Zahlung oder Verzicht des Unterhalts - Muster und Regeln
Eine Unterhaltseinigung gilt als ungültig, wenn sie gesetzliche Vorschriften oder Formvorgaben verletzt.

Eine außergerichtliche Einigung über den Unterhalt ist immer dann ungültig, wenn Sie gesetzliche Vorschriften verletzt. Dies ist beispielsweise bei Verzicht auf den Trennungs- oder Kindesunterhalt der Fall.

Ebenfalls ungültig ist eine Unterhaltseinigung, die Ehepartner während einer bestehenden Ehe für die Zeit nach der Scheidung getroffen haben, wenn sie nicht notariell beurkundet wurde. In diesem Fall fehlt es an der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

In diesen Fällen sollten Sie den Unterhalt überprüfen und bei Bedarf anpassen:

  • Haben die ehemaligen Eheleute wieder eine Freundin/einen neuen Freund und damit eine/n neue Partnerin/neuen Partner sind sogar wieder verheiratet, hat dies natürlich Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch und dessen Höhe.
  • Wurde der Unterhalt zunächst ohne Kind berechnet, ändert sich die Unterhaltspflicht mit der Geburt eines Kindes. Dasselbe gilt, wenn bereits Kinder vorhanden sind und der Unterhaltspflichtige oder der Unterhaltsberechtigte ein weiteres Kind bekommt.
  • Im Laufe der Jahre durchlaufen Kinder mit zunehmendem Alter verschiedene Stufen der Düsseldorfer Tabelle. Mit jeder Stufe steigt der Unterhaltsbedarf und veranlasst so eine Neuregelung.
  • Ab 18 Jahren ist das Kind volljährig und kann oder vielmehr muss damit seinen Unterhalt selbst geltend machen. Vereinbarungen zwischen den Elternteilen gelten nicht gegenüber dem Kind.
  • Ist das Kind in Ausbildung oder hat ein Studium begonnen und bezieht gegebenenfalls BaföG, sollten Sie überprüfen, wie sich das auf Ihre Unterhaltspflicht auswirkt. Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums aufzukommen.
  • Eine Neuberechnung ist auch notwendig, wenn sich der Unterhaltsanspruch um etwa 10% ändert, etwa weil die Erwerbstätigkeit eines der Beteiligten sich verändert und so ein höheres oder niedrigeres Einkommen erzielt wird.
  • Die Allgemeinheit ist nicht dafür verantwortlich, für den Unterhalt aufzukommen, wenn eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Ein Unterhaltsverzicht zulasten des Jobcenters ist daher nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

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