Mutterschutz: An welche Vorschriften sich Schwangere halten müssen und welche finanziellen Regelungen gelten

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit für Mutter und Kind. Je näher die Geburt kommt, desto anstrengender und beschwerlicher wird der Alltag für die Schwangere. Das Mutterschutzgesetz regelt daher alles, was rund um den Schutz des Babys und der werdenden Mutter gegenüber dem Arbeitgeber geklärt werden muss. Die Vorschriften und Regelungen des Mutterschutzgesetzes betreffen dabei nicht nur die Schutzfrist vor und nach der Geburt, sondern treffen auch Aussagen zu einem eventuellen Beschäftigungsverbot, Teilbeschäftigungsverbot und dem Kündigungsschutz. Was erlaubt ist im Mutterschutz und worauf Sie achten müssen, wenn Sie schwanger sind, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Alle werdenden Mütter, deren Arbeitsplatz in Deutschland liegt, sind vom Schutz des Mutterschutzgesetzes erfasst. Die Regelungen greifen also nicht nur für Arbeitnehmerinnen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Für Beamtinnen und Soldatinnen gelten besondere Bestimmungen, die sich in den Gesetzen und Verordnungen für diese Berufsgruppen finden.

Was ist der Zweck des Mutterschutzgesetzes?

Zweck des Mutterschutzes ist der Schutz werdender Mütter und ihrer ungeborenen Babys während Schwangerschaft und Stillzeit. Erzielt wird eine Absicherung der Schwangeren durch Regelungen für Arbeitsplatz, Beschäftigungsmodalitäten und Kündigungsschutzregelungen.

Wann beginnt der Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Wann beginnt der Mutterschutz?

Mutterschutz: An welche Vorschriften sich Schwangere halten müssen und welche finanziellen Regelungen gelten
Alle werdenden Mütter, mit Arbeitsplatz in Deutschland, haben Anspruch auf Mutterschutz.

Der Mutterschutz dient dem Schutz der Mütter und ihrer Kinder in der sensiblen Zeit gegen Ende der Schwangerschaft und nach der Geburt, wenn der Säugling besonders viel Zuwendung und Aufmerksamkeit braucht. Für die Dauer des Mutterschutzes für den Zeitraum vor der Entbindung ist es egal, ob die Frauen

  • ein Baby erwarten oder
  • mit Mehrlingen schwanger sind.

Der Mutterschutz beginnt für alle Mütter sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.

Wird ein Kind geboren, endet der Mutterschutz acht Wochen nach der Geburt. Bei einer Frühgeburt oder der Geburt von Mehrlingen endet der Schutz durch das Mutterschutzgesetz zwölf Wochen nach der Geburt.

Kann man später in Mutterschutz gehen?

Werdende Mütter erleben Ihre Schwangerschaften ganz unterschiedlich. Während die einen auf den Beginn des Mutterschutzes hinfiebern, weil Sie die Schwangerschaft als beschwerlich erleben, sind andere Mütter bis kurz vor der Entbindung mobil und wollen unbedingt weiter arbeiten.

So oder so hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass die Schwangere auf ihren Mutterschutz verzichtet. Auf den ausdrücklichen Wunsch der werdenden Mutter kann diese weiter beschäftigt werden. Diese Entscheidung setzt die sonstigen Regeln des Mutterschutzgesetzes nicht außer Kraft und kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden.

Wie lange ist man im Mutterschutz?

Mutterschutz-Rechner nutzen:
Mit einem Mutterschutz Rechner aus dem Internet können Sie den Zeitpunkt für den Beginn Ihres Mutterschutzes kinderleicht berechnen lassen. Die meisten Tools berechnen außerdem auch direkt das voraussichtliche Ende des Mutterschutzes.

Der Zeitraum, in dem eine Frau sich im Mutterschutz befindet, reicht von insgesamt 14 Wochen bei Einzelschwangerschaften bis zu 18 Wochen bei Frühgeburten oder Mehrlingsschwangerschaften. Er kann im Einzelfall aber leicht kürzer oder länger ausfallen, sodass es nicht grundsätzlich starre Fristen dafür gibt.

Die Zeit vor dem Entbindungstermin orientiert sich an diesem Datum. Kommt das Kind eher, werden die fehlenden Tage des Mutterschutzes auf den Mutterschutz nach der Entbindung aufgeschlagen. Verzichtet die Frau auf den Mutterschutz, fällt dieser dementsprechend kürzer aus.

Lässt das Kind dagegen auf sich warten, verlängert sich der Mutterschutz. Das liegt daran, dass die acht Wochen Schutzfrist nach der Entbindung erst nach der Geburt beginnen und nicht unmittelbar an den voraussichtlichen Entbindungstermin geknüpft sind.

Was ist im Mutterschutz erlaubt?

Was erlaubt ist, wenn Schwangere in der Zeit des Mutterschutzes weiter arbeiten wollen, richtet sich nach der potenziellen Gefährdung für Schwangere und Kind. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz und die Arbeit der Schwangeren so ausgestaltet sind, dass es zu keiner Gefährdung kommt.

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, informiert er die zuständige Aufsichtsbehörde, die ihrerseits die Einhaltung der Mutterschutzregelungen kontrolliert. Soweit kein Beschäftigungsverbot besteht und die Tätigkeit einer Schwangeren zumutbar ist, darf diese mit zusätzlichen Erholungspausen weiter ausgeübt werden.

Wie viele Stunden dürfen Schwangere täglich arbeiten?

Die Stundenzahl, die eine Schwangere während ihres Mutterschutzes täglich arbeiten darf, hängt von ihrem Alter ab. Frauen, die noch nicht volljährig, also unter 18 Jahre alt sind, dürfen täglich maximal 8 Stunden arbeiten. Wie viel Frauen arbeiten dürfen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind, liegt nicht weit darüber. Ab der Volljährigkeit der Schwangeren ist eine tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden erlaubt.

Wo darf man als Schwangere nicht arbeiten?

Mutterschutz: An welche Vorschriften sich Schwangere halten müssen und welche finanziellen Regelungen gelten
Das Mutterschutzgesetz enhält ebenfalls Regeln für stillende Mütter.

Die Arbeit von Schwangeren ist überall dort untersagt, wo für sie oder das Baby gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Risiken bestehen. Unter anderem verboten sind:

  • Nachtarbeit in Schwangerschaft und Stillzeit von 20 Uhr bis 06 Uhr des Folgetages
  • schwere körperliche Arbeit und Arbeit, bei der Kontakt zu schädlichen Emissionen besteht
  • Arbeiten, bei denen regelmäßig mehr als 5 Kilo oder gelegentlich mehr als 10 Kilo per Hand transportiert werden müssen
  • Arbeiten im Stand für mehr als 4 Stunden täglich
  • Arbeit an Geräten, bei denen die Füße stark beansprucht werden
  • Schälen von Holz
  • Arbeiten, die das Risiko einer Berufskrankheit begründen
  • Arbeiten mit Beförderungsmitteln
  • Arbeiten mit überdurchschnittlicher Unfallgefahr
  • Akkordarbeit mit tempoabhängiger Bezahlung
  • Fließbandarbeit mit nicht variablem Arbeitstempo

Wer zahlt während des Mutterschutzes?

Das hängt davon ab, ob im Mutterschutz Geld oder im Mutterschutz Gehalt gezahlt wird. Das Mutterschutzgeld wird in der Schutzfrist vor und nach der Entbindung gezahlt, das Mutterschutzgehalt dagegen, wenn für die Schwangere ein Beschäftigungsverbot besteht.

Während des Mutterschutzes bekommt die Frau Geld von der Krankenkasse. Der Betrag beläuft sich auf maximal 13,00 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zum eigentlichen Einkommen wird dann vom Arbeitgeber in Form des Arbeitgeberzuschusses ausgezahlt. Anders als beim Elterngeld bekommt die Arbeitnehmerin so in der Zeit der Schutzfrist also beinahe ihr volles Gehalt.

Wird der Urlaub im Mutterschutz gekürzt?

Wer in Mutterschutz geht, ist gesetzlich von der Arbeit freigestellt. Obwohl grundsätzlich der Erholungsurlaub nur als Ausgleich zur geleisteten Arbeit gewährt wird, darf der Urlaub der Schwangeren durch den Mutterschutz nicht gestrichen werden. Eine Frau im Mutterschutz sammelt also weiter Urlaubstage, die, anders als die in der Elternzeit gesammelten Tage, vom Arbeitgeber auch nicht gekürzt werden dürfen.

Wie wird das Geld im Mutterschutz berechnet?

Der Nettolohn der letzten drei vollständig abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist wird zusammengerechnet und durch 90 Tage geteilt. So ergibt sich für die Schwangere ein Nettolohn pro Kalendertag. Von diesem Betrag übernimmt die Krankenkasse 13,00 Euro und der Arbeitgeber den Rest.

Gilt für die Schwangere ein Kündigungsschutz?

Von dem Zeitpunkt an, an dem die Schwangere ihrem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichtet, greift für sie ein Kündigungsschutz, der erst vier Monate nach der Entbindung endet. Umfasst sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen.

Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur dann, wenn die Schwangere sich ein besonders schweres Fehlverhalten zulasten macht. In diesem Fall kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Kündigung bei der Aufsichtsbehörde einreichen.

Fristen beachten: Haben Sie Ihren Arbeitgeber noch nicht über die Schwangerschaft aufgeklärt und werden gekündigt, haben Sie zwei Wochen Zeit, um die Schwangerschaft bekannt zu geben. Es ist sinnvoll, die Möglichkeit des Einschreibens dafür zu nutzen, damit das Schriftstück sicher zugestellt wird.

Welche finanzielle Leistung schließt an das Mutterschaftsgeld an?

Beide Eltern haben einen Anspruch auf Elternzeit, wenn sie dies möchten. Bei Frauen, die als Arbeitnehmerinnen beschäftigt sind, gehen Mutterschutz und Elternzeit ineinander über. Das Mutterschaftsgeld in den ersten Lebenswochen des Kindes wird dabei mit dem Elterngeld verrechnet. So wird sichergestellt, dass es von der Geburt des Kindes an in der Familie zu keinen großen finanziellen Lücken kommt und die Eltern sich auf die Betreuung ihres Kindes konzentrieren können.

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