Elterngeldantrag stellen: Welche Fristen Sie einhalten müssen und was Sie für die Antragstellung benötigen

Der Elterngeldantrag ist ein Paradebeispiel für den Papierkram im Behördenwahnsinn hierzulande. Bei der Antragstellung gibt es so viele verschiedene Möglichkeiten und Fallstricke, dass es mittlerweile Agenturen gibt, die Eltern nach der Geburt damit beauftragen könne, den Antrag für sie zu stellen. Für einen fehlerfrei ausgefüllten Antrag auf Elterngeld zahlt so manche Familie gern – vor allem unter dem Versprechen, dass das lukrativste Modell berechnet wird. So umfangreich ist dieser Artikel nicht. Wir verraten Ihnen allerdings, bis wann Sie den Antrag auf Elterngeld stellen sollten, welche Dokumente und Unterlagen Sie für den Antrag benötigen und welche Behörde für den Elterngeldantrag zuständig ist.

Was haben Elterngeld und Kindergeld miteinander zu tun?

Das Elterngeld hat den Zweck den Verdienstausfall der Eltern während der Elternzeit abzufangen. Verschiedene Modelle, wie das Elterngeld Plus, ermöglichen eine flexible Einteilung. Das Kindergeld ist dazu da, die Eltern finanziell bei der Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen und so auf staatlicher Ebene die Grundversorgung zu ermöglichen und zu fördern. Es wird maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt.

Bekommen alle Eltern Elterngeld?

Elterngeld können auch Eltern beantragen, die nicht berufstätig waren. Ein Grundbetrag von 300,00€ steht allen Eltern zu, die die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllen.

Wie wird der Antrag auf Elterngeld gestellt?

Die Antragstellung erfolgt über ein Antragsformular, das die Eltern ausfüllen müssen. Manche Bundesländer ermöglichen aktuell auch bereits, den Elterngeld Antrag Online zu stellen. Der Online Antrag soll nach und nach auch in den anderen Bundesländern eingeführt werden.

Bis wann muss man Elterngeld beantragen?

Elterngeldantrag stellen: Welche Fristen Sie einhalten müssen und was Sie für die Antragstellung benötigen
Den Antrag auf Elterngeldantrag können Sie ganz in Ruhe nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

Grundsätzlich müssen Sie gar kein Elterngeld beantragen. Das Formular gilt aber nur rückwirkend für drei Monate. Wenn Sie nicht teilweise auf Ihr Elterngeld verzichten möchten, gilt also eine Frist bis zum Ende des dritten Lebensmonats des Kindes.

Stellen Sie den Antrag also erst im vierten Lebensmonats Ihres Kindes, bekommen Sie für seinen ersten Lebensmonat rückwirkend kein Elterngeld mehr ausgezahlt. Je länger Sie nach Ablauf der Frist also mit Ihrem Elterngeldantrag warten, desto mehr Geld verschenken Sie.

Eingereicht werden kann der Antrag im Übrigen erst nach der Geburt. Es ist aber sinnvoll, sich bereits vorher um alle wichtigen Dokumente zu kümmern, damit Sie das Elterngeld danach schnell beantragen können. Viele Behörden, wo das Einreichen von Elterngeldanträgen gehäuft vorkommt, benötigen eine längere Bearbeitungszeit.

Bis zur Entscheidung über den Antrag kann es also einige Wochen dauern. Gerade wenn Sie auf das Elterngeld angewiesen sind, sollten Sie also so früh wie möglich handeln und das Elterngeld schnellstmöglich beantragen.

Was braucht man für den Elterngeldantrag?

Elterngeld für Alleinerziehende:
Elterngeld für alleinerziehende Eltern wird übrigens 14 Monate gewährt. So wird sichergestellt, dass Alleinerziehende gegenüber Paaren hinsichtlich der Bezugsdauer nicht benachteiligt werden.

Für den Elterngeldantrag benötigen Sie einige Unterlagen. Welche genau das sind und ob für Sie Besonderheiten gelten, beispielsweise, weil Sie nicht als Arbeitnehmer tätig sind, sondern selbstständig, können Sie dem Antragsformular entnehmen. Bestehen Unklarheiten, lohnt es sich, bei der zuständigen Elterngeldstelle nachzufragen und schon vor der Geburt Ihres Kindes für Klarheit zu sorgen.

Wird der Antrag falsch ausgefüllt oder unvollständig eingereicht, kommt es zu unnötigen Verzögerungen. Sind Sie, wie die meisten Menschen, in einem Angestelltenverhältnis tätig, benötigen Sie folgende Unterlagen für den Antrag auf Elterngeld:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular je Elternteil, das Elterngeld beantragt
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Personalausweises
  • Einkommensnachweis
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über Arbeitgeberzuschuss oder bei privater Krankenversicherung über das Krankentagegeld im Mutterschutz
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme der Elternzeit

Mit dem Elterngeldrechner können Sie ausprobieren, welche Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll sind. Testen Sie beispielsweise, ob Sie von Elterngeld Plus, dem Partnerschaftsbonus oder einer Verdopplung des Bezugszeitraums profitieren.

Wie viele Gehaltsabrechnungen braucht man für den Elterngeldantrag?

Der Mindestsatz des Elterngeldes beträgt 300,00€. Bei maximalem Elterngeldbezug werden 1800,00€ gewährt. Grundsätzlich werden bis zu einem Einkommen von 1200,00€ 67% Elterngeld gezahlt, darüber nur noch 65%. Für Geringverdiener gilt das Gegenteil. Wer wenig verdient, ist durch den Verdienstausfall nach der Geburt des eigenen Kindes besonders stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund werden hier gestaffelt nach Einkommenshöhe bis zu 100% gezahlt.

Dass das Elterngeld sich am Einkommen vor der Geburt orientiert, gilt für alle Antragsberechtigten. Ein Unterschied besteht allerdings bei der Bemessungsgrundlage. Arbeiten Sie als Angestellter, sind für Ihren Elterngeldantrag die letzten zwölf Abrechnungen relevant.

Wie lange kann Elterngeld beantragt werden?

Elterngeldantrag stellen: Welche Fristen Sie einhalten müssen und was Sie für die Antragstellung benötigen
Den Elterngeldantrag schicken Sie zusammen mit Ihren Unterlagen an die Elterngeldstelle.

Wie lange der Elterngeldbezug dauert, hängt ganz davon ab, für welches Modell Sie sich entscheiden und wie Sie Ihre Elterngeldmonate aufteilen. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.

Das Basiselterngeld wird für 12 Monate gezahlt. Nimmt auch das andere Elternteil Elternzeit in Anspruch, werden dafür zwei Extramonate gewährt. Für dieses Elterngeldmodell entscheiden sich die meisten Bezugsberechtigten.

Selbstständige können Beginn und Aufteilung der Elternzeit frei wählen. Arbeitnehmer müssen das Elterngeld ab dem ersten Lebensmonat des Kindes in Anspruch nehmen. Bei der Mutter wird das Elterngeld in den ersten Wochen mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, wenn die Mutter Mutterschaftsgeld bekommt.

Elterngeld Plus ist für Familien interessant, die schon früh wieder anfangen wollen zu arbeiten oder auf das Einkommen dauerhaft nicht verzichten können. Eltern haben in diesem Modell die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Der Bezugszeitraum wird dabei verdoppelt und der Betrag des Elterngeldes halbiert.

Pro Monat wird also nur die Hälfte des zustehenden Elterngeldes ausgezahlt, dafür bekommen die Eltern nicht nur 12, beziehungsweise 14 Monate Elterngeld, sondern 24, beziehungsweise 28 Monate. Zusätzlich ist dieses Modell in steuerlicher Hinsicht profitabel, weil sich die Summe des gezahlten Elterngeldes auf 2 Jahre verteilt.

Mit dem Partnerschaftsbonus wird die gerechte Aufteilung der Familienarbeit belohnt. Gehen beide Elternteile für 25-30 Wochenstunden arbeiten und kümmern sich gleichermaßen um den Nachwuchs, bekommen sie vier weitere Monate Elterngeld. Erfüllen Alleinerziehende die Voraussetzungen, stehen auch ihnen die vier zusätzlichen Monate Elterngeld zu.

Wo stelle ich den Antrag für Elterngeld?

Wo Sie Elterngeld beantragen, hängt von Ihrem Wohnort ab. Zuständig ist die Elterngeldstelle des Jugendamtes Ihres Wohnbezirks. Im Internet gibt es praktische Listen, in denen alle Elterngeldstellen der Bundesländer aufgeführt sind. So finden Sie schnell heraus, welche Elterngeldstelle für Sie und Ihren Antrag zuständig ist.

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