Keine Geburtsurkunde nur Abstammungsurkunde vorhanden – Was tun?

Bei beiden Urkunden handelt es sich um Personenstandsurkunden. Die Dokumente sind allerdings nicht frei austauschbar. Was zu tun ist, wenn keine Geburtsurkunde, sondern nur eine Abstammungsurkunde vorhanden ist, ist in den meisten Fällen also nicht mehr wichtig, weil sie abgeschafft wurde und es nicht mehr möglich ist, die Abstammungsurkunde zu beantragen. Alles Notwendige und Wissenswerte zu diesem Thema und welche Funktionen die unterschiedlichen Urkunden erfüllen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Sind Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde dasselbe?

Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen. Abstammungsurkunden sind nicht mehr gültig. Muss das biologische Verhältnis zweier Menschen nachgewiesen werden, ist nun eine Abschrift aus dem Geburtsregister zu beantragen.

Reicht es, wenn nur die Abstammungsurkunde und keine Geburtsurkunde vorhanden ist?

Ist keine Geburtsurkunde, sondern nur die Abstammungsurkunde vorhanden, reicht das schon deshalb nicht, weil die Abstammungsurkunde seit mehr als 10 Jahren kein rechtlich gültiges Dokument mehr ist. Die Verwendung einer noch vorhandenen Abstammungsurkunde ist mit erheblichem Aufwand verbunden, weil die Urkunde offiziell beglaubigt werden muss.

Wofür war die Abstammungsurkunde nötig?

Die Abstammungsurkunde gab Aufschluss über die biologische Abstammung, was andere Personenstandsurkunden nicht tun.

Was ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde?

Keine Geburtsurkunde nur Abstammungsurkunde vorhanden - Was tun?
Während aus einer Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern hervorgehen, stehen auf einer Abstammungsurkunde die biologischen Eltern.

Dass Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde, kurz AU und GU, das Gleiche Dokument sind, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Ebenso wenig ist die Abstammungsurkunde eine Alternative für die Geburtsurkunde oder ein Ersatz für die Geburtsurkunde.

Nach der Geburt müssen Eltern Ihr Baby beim zuständigen Standesamt anmelden und die Geburtsurkunde für Ihr Kind beantragen. Ausgestellt wird das Dokument am Standesamt des Geburtsortes. Die Urkunde dient als Identitätsnachweis und wird deshalb im Stammbuch der Familie abgeheftet. Wird später bemerkt, dass die Geburtsurkunde fehlt, ist das kein Problem. Benötigen Sie oder die Kinder die Urkunden, können Sie jederzeit neu beantragt werden.

Eingetragen werden in diesem Fall die rechtlichen Eltern. Bei einer Adoption steht also beispielsweise nicht die leibliche Mutter des Sohns in der Urkunde, sondern die Adoptivmutter. Keine Geburtsurkunde gibt also Auskunft über die biologische Abstammung. Das kann nur die Abstammungsurkunde, beziehungsweise mittlerweile die Abschrift aus dem Geburtenregister.

Der Unterschied ist beispielsweise relevant, wenn Sie heiraten möchten, weil eine Eheschließung aus Gründen der Gesundheit unter Verwandten nicht gestattet ist.

Sind Abstammungsurkunden noch gültig?

Wenn Sie nur eine Abstammungsurkunde und keine Geburtsurkunde zu Hause haben und sich fragen, ob Sie sie verwenden können, lautet die Antwort ja. Weil die Urkunde aber seit über 10 Jahren nicht mehr gültig ist, müssen Sie sie aufwändig beglaubigen lassen. Deutlich einfacher und günstiger ist es, eine Abschrift aus dem Geburtsregister zu beantragen.

Wann braucht man eine Geburtsurkunde und wann eine Abstammungsurkunde?

Antrag auf Abstammungsurkunde:
Sie können keine Abstammungsurkunde online beantragen, weil das Dokument seit dem 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt wird.

Früher mussten Sie eine Abstammungsurkunde beantragen, wenn Sie heiraten wollten. Bei der Anmeldung der Ehe auf dem Standesamt wurde vor der Eheschließung und der Hochzeit eine Verwandtschaft der Partner überprüft und ausgeschlossen. Weil heiraten und Hochzeit als alleiniger Anwendungsfall den Aufwand nicht wert waren, wurde die Urkunde abgeschafft und ersetzt.

Sie können keine neue Abstammungsurkunde beantragen. Die Funktion der Abstammungsurkunde für die Heirat wird jetzt durch die Abschrift aus dem Geburtsregister erfüllt.

Eltern bekommen nach Schwangerschaft und Geburt die Geburtsurkunde für Ihr Baby. Festgehalten sind dort unter anderem Name und Geschlecht. Benötigt wird die Geburtsurkunde für diese Zwecke:

  • Ausstellung des ersten Personalausweises
  • Registrierung bei der Krankenkasse
  • Eintritt ins Referendariat

Früher wurden Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde für das Referendariat akzeptiert. Es war also egal, wenn keine Geburtsurkunde, sondern nur die Abstammungsurkunde vorhanden war.

Wie kann ich mir eine Geburtsurkunde ausstellen lassen?

Keine Geburtsurkunde nur Abstammungsurkunde vorhanden - Was tun?
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist das Standesamt zuständig.

Wenn Sie die Geburtsurkunde verloren haben, oder sich ein anderes wichtiges Dokument ausstellen lassen müssen, ist die erste Frage, wie Sie es beantragen wollen. Möglich sind sowohl der Gang zum Standesamt als auch die Nutzung eines Urkundenservice im Internet.

Wie Sie das Dokument beantragen, hängt von Ihren Vorlieben ab. Mit der Beantragung über das Internet sparen Sie Zeit und gewinnen Komfort, müssen dafür aber in der Regel eine kleine Gebühr entrichten.

Man sollte meinen, dass im deutschen Behördenwahnsinn kein Kind ohne Geburtsurkunde bleibt. Flüchtlinge haben an dieser Stelle allerdings oft Probleme, weil Dokumente zum Identitätsnachweis fehlen. Es kann dann keine Geburtsurkunde für Kinder von Ausländern ohne eigene Geburtsurkunden ausgestellt werden.

Benötigt wird sie aber beispielsweise für den Kindergeldantrag und die Krankenversicherung. Standesämter behelfen sich in diesen Fällen mittlerweile oft mit Abschriften aus dem Geburtenregister.

Wie viel kostet eine Geburtsurkunde?

Was eine Geburtsurkunde kosten darf, ist in den Gebührenordnungen der Länder und Kommunen geregelt. Normalerweise fallen für die Ausstellung von Geburtsurkunden etwa 10 bis 15 Euro an. Zusätzliche Kosten können dann entstehen, wenn ein notwendiges Dokument fehlt, was ebenfalls erst beantragt werden muss. Für eine Abstammungsurkunde lagen die Kosten bis zur Abschaffung ebenfalls in diesem Bereich.

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