Abstammungsurkunde: Was sie von der Geburtsurkunde unterscheidet und wo man sie beantragen kann

Für den Personalausweis, den Reisepass, die Schulanmeldung oder den Eintritt ins Referendariat – Personenstandsurkunden begleiten Sie durch Ihr ganzes Leben. Die Abstammungsurkunde hielt zur Geburt eines Menschen wichtige Informationen fest. Obwohl das viele Menschen denken, ist die Abstammungsurkunde nicht dasselbe wie die Geburtsurkunde. Beispielsweise wurde die Abstammungsurkunde für die Hochzeit gebraucht, für die eine Geburtsurkunde nicht ausreicht.


Was ist eine Abstammungsurkunde?

Eine Abstammungsurkunde war eine Personenstandsurkunde, aus der die biologische Abstammung eines Menschen hervorging.


Kann ich auch heute noch eine Abstammungsurkunde beantragen?

Nein, seit der Abschaffung können Sie keine Abstammungsurkunde mehr beantragen.


Was ist zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde der Unterschied?

Aus einer Abstammungsurkunde gingen die leiblichen Eltern eines Menschen hervor, in der Geburtsurkunde stehen nur die rechtlichen Eltern.


Wofür brauchte man früher eine Abstammungsurkunde?

Abstammungsurkunde: Was sie von der Geburtsurkunde unterscheidet und wo man sie beantragen kann
Eine Abstammungsurkunde gab beispielsweise Aufschluss darüber, ob ein Eheverbot bei adoptierten Kindern vorliegt.

Früher wurde die Abstammungsurkunde zur Geburt ausgestellt. Im Unterschied zur Geburtsurkunde wurde in der Abstammungsurkunde wie zum Beispiel auch bei einem Pferd festgehalten, wer die leiblichen Eltern des Kindes sind. Um zu verhindern, dass zum Beispiel im Falle einer Adoption leibliche Geschwister heiraten, benötigte man aus diesem Grund eine Abstammungsurkunde für die Hochzeit. Es reichte in diesem Fall keine Geburtsurkunde, weil nur die Abstammungsurkunde die notwendigen Informationen hergab.

Sind Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde das Gleiche?

Allein wegen der Tatsache, dass, je nachdem welcher Antrag bis Ende 2008 gestellt wurde, entweder Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde benötigt wurden, macht deutlich, dass die Dokumente nicht ein und dasselbe sind. Die Frage Abstammungsurkunde vs Geburtsurkunde hing entscheidend davon ab, ob das biologische Verhältnis zweier Menschen zueinander für den Antrag relevant war.

Was ist der Unterschied zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde

Viele Menschen denken, dass Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde das Gleiche sind. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde. Bei einer Geburt werden in die Geburtsurkunde die Eltern des Kindes eingetragen. Nach deutschem Recht sind das aber nicht zwangsläufig auch die leiblichen Eltern. Die Urkunde zeigt also bei einer Vaterschaftsanerkennung oder einer Adoption nicht die biologische, sondern nur die rechtliche Situation an. Bei der Frage Abstammungsurkunde vs. Geburtsurkunde gilt also, dass zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde ein Unterschied besteht. Dies erklärt auch, warum für verschiedene Anträge entweder Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde benötigt wurden.

Ist meine Abstammungsurkunde noch gültig?

Wenn Sie noch eine Abstammungsurkunde zu Hause haben, fragen Sie sich vielleicht, wie lange sie noch gültig ist. Die Antwort lautet: Seit einer Dauer von mittlerweile mehr als 10 Jahren hat die Abstammungsurkunde ihre Gültigkeit verloren. Wenn Sie Ihre Abstammungsurkunde verloren haben, können Sie seit dem 01.01.2009 auch keine neue Abstammungsurkunde online beantragen, weil das Dokument nicht mehr ausgestellt wird.

Wenn Sie einen Antrag stellen, für den dieser Nachweis erbracht werden muss, können Sie eine vorhandene Abstammungsurkunde beglaubigen lassen. Einfacher und preiswerter ist allerdings die Beantragung einer Abschrift aus dem Geburtsregister.

Durch welches Dokument wurde die Abstammungsurkunde ersetzt?

Tipp: Abschrift aus dem Geburtsregister vom Standesamt neu ausstellen lassen
Das kann wegen der Ungültigkeit des Dokuments nicht mehr unkompliziert durch einen Notar erfolgen. Lassen Sie sich online komfortabel und bequem beim Standesamt direkt eine Abschrift aus dem Geburtsregister neu ausstellen. Der Datenschutz wird hierbei selbstverständlich eingehalten.

Als Nachweis für die biologische Verwandtschaft zwischen Kind und Erwachsenen werden heute Abschriften aus dem Geburtsregister ausgestellt. Wo früher eine Abstammungsurkunde statt einer Geburtsurkunde benötigt wurde, muss seit dem 01.01.2009 eine beglaubigte Kopie des Originals der Abstammungsurkunde eingereicht werden, wenn Sie eine vorhandene Abstammungsurkunde verwenden wollen.

Diese Informationen enthält eine Abschrift auf dem Geburtsregister

Wenn Sie eine Abstammungsurkunde statt einer Geburtsurkunde benötigen, müssen Sie seit über zehn Jahren eine Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen. Anders als die Geburtsurkunde enthält diese alle Informationen aus dem Geburtenregister und nicht nur Auszüge davon.

Sie finden dort Angaben zu:

  • sämtlichen Vornamen des Kindes
  • dem Nachnamen des Kindes
  • dem Geschlecht des Kindes
  • dem Geburtsdatum des Kindes
  • dem Geburtsort des Kindes
  • den vollständigen Namen der leiblichen und rechtlichen Eltern
  • der Religion des Kindes, es sei denn dieser Eintragung wird widersprochen
  • der Nummer des Geburtseintrages und dem Geburtsjahr des Kindes
  • dem Namen des Standesamts
  • dem Ort des ausstellenden Standesamts
  • dem Ausstellungsdatum der Geburtsurkunde

Außerdem sind auf der Abschrift das Siegel des Standesamtes, die Unterschrift und der Name des beurkundeten Standesbeamten enthalten.

Woher bekomme ich eine Abstammungsurkunde?

Abstammungsurkunde: Was sie von der Geburtsurkunde unterscheidet und wo man sie beantragen kann
Den Nachfolger der Abstammungsurkunde können Sie problemlos online beantragen.

Seit dem 01.01.2009 können Sie keine neue Abstammungsurkunde mehr anfordern. Aus diesem Grund ist es auch völlig egal, wenn Sie Ihre Abstammungsurkunde verloren haben. Statt die Abstammungsurkunde zu beantragen, können Sie nämlich ganz einfach online den Nachfolger der Abstammungsurkunde beantragen. Dasselbe gilt übrigens, wenn Sie eine Geburtsurkunde beantragen müssen.

Wie viel kostet die Beantragung einer neuen Abstammungsurkunde?

Wie Sie bereits wissen, können Sie keine neue Abstammungsurkunde anfordern. Wenn Sie den Nachfolger der Abstammungsurkunde beantragen, kommen Kosten in Höhe von etwa 10 bis 15 Euro für die Abschrift aus dem Geburtsregister auf Sie zu. Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger, sondern Ausländer sind, benötigen Sie vielleicht eine internationale Abstammungsurkunde. Wenn Sie diese ausländische Abstammungsurkunde beantragen, hängen die Kosten von mehreren Faktoren, wie zum Beispiel dem Verwaltungsaufwand ab und steigen um ein paar Euro.

Bildnachweise: © baranq – stock.adobe.com, © luismolinero – stock.adobe.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert