Elterngeld beantragen: Alles, was sie über Regelungen, Höhe des Elterngeldes und Antragstellung wissen müssen

Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, welche nach der Geburt die Betreuung des Nachwuchses eigenständig übernehmen. Das Elterngeld soll als Ausgleich für das fehlende Gehalt in der Elternzeit dienen und hilft ihnen somit, ihre finanzielle Lebensgrundlage zu sichern. Allerdings kann das Beantragen vielen Paaren Kopfzerbrechen bereiten, da es viele Punkte, zu beachten gibt. Im Folgenden erhalten Sie eine grobe Übersicht über wichtige Themen wie Fristen, Länge des Elterngeldes, Elterngeldvarianten und weitere nützliche Fakten.

Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld erhalten jene Erziehungsberechtigte, welche sich nach der Geburt um das Kind selbstständig kümmern. Neben den Eltern können unter gewissen Voraussetzungen auch Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern oder Verwandte 3. Grades Elterngeld erhalten.

Elterngeld bis wann beantragen?

Wenn Sie Elterngeld erhalten wollen, haben Sie ab Geburt 14 Monate Zeit, einen Antrag zu stellen. Sie können Elterngeld jedoch nur drei Monate rückläufig erhalten.

Wie lange erhalte ich Elterngeld?

Das kommt auf die Elterngeldvariante an. Basiselterngeld können Sie 12 Monate erhalten. Teilen Sie sich die Elternzeit, bekommen Sie noch zwei Partnermonate hinzu. Mit ElterngeldPlus kann sich die Bezugszeit maximal verdoppeln.

Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

Elterngeld beantragen: Alles, was sie über Regelungen, Höhe des Elterngeldes und Antragstellung wissen müssen
Rechnen Sie am besten ganz in Ruhe durch, welches Elterngeld für Sie am meisten Sinn macht.

Elterngeld gibt es in zweieinhalb Varianten. Sie können miteinander kombiniert werden.

  1. Basiselterngeld: Das Basiselterngeld ist für Eltern gedacht, welche nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeitstätigkeit unterbrechen oder einschränken möchten. Eltern können entscheiden, ob nur ein Elternteil oder beide gemeinsam die Erziehungszeit übernehmen.  Sie können sich die Zahlung selbstständig untereinander aufteilen.
  2. ElterngeldPlus (seit 2015): ElterngeldPlus soll es Eltern erleichtern, bereits während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen. Der Bezugszeitraum des ElterngeldPlus verlängert sich auf die doppelte Zeit vom Basiselterngeld. Dafür beträgt die monatliche Summe nur die Hälfte des Basiselterngeld-Betrags. ElterngeldPlus kann wie das Basiselterngeld zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Wollen Sie Basiselterngeld mit ElterngeldPlus kombinieren, werden für jeden Basiselterngeld-Monat zwei ElterngeldPlus-Monate abgezogen.
  3. Partnerschaftsbonus als halbe Zusatzvariante: Der Partnerschaftsbonus kann nicht einzeln beantragt werden, sondern gilt als Zusatz des Elterngeldes. Eltern bekommen ihn, wenn beide Partner gleichzeitig in Teilzeit arbeiten gehen. Dadurch erhalten sie vier weitere Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende können diesen Bonus ebenso erhalten, wenn sie in Teilzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kann während der Elternzeit jederzeit genommen werden. Wichtig ist, dass beide Eltern die Teilzeitarbeit auch wirklich einhalten und genau 25-30 Stunden pro Woche arbeiten.

Wer bekommt Elterngeld?

Um Elterngeld beantragen zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie betreuen Ihr Kind nach der Geburt
  • Sie pausieren Ihre Arbeit, sind nicht erwerbstätig oder arbeiten nur in Teilzeit (bis maximal 30h/Woche)
  • Sie leben mit Ihrem Kind im selben Haushalt
  • Ihr Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt ist Deutschland
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt nicht mehr als 250.000€ pro Jahr allein oder 500.000€ pro Jahr als Paar

Auch nicht-leibliche Erziehende können Kindergeld beantragen, falls sie die Betreuung eines Kindes selbstständig übernehmen, darunter:

  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern von auf-oder angenommenen Kindern
  • Großeltern oder Verwandte dritten Grades, wenn die Eltern schwer erkrankt, behindert oder verstorben sind.

Wie viele Monate erhält man Elterngeld?

Mutterschutz beachten!
Die ersten beiden Monate nach der Geburt gelten als Mutterschutz. Währenddessen darf die Mutter nicht arbeiten, die Monate gelten als Basiselterngeldmonate.

Wie lange Sie Elterngeld erhalten können, hängt davon ab, welche Elterngeldvariante(n) Sie beantragen. Dabei richten sich die Monate nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes. Das Elterngeld wird also ab dem 1. Lebenstag eines Säuglings berechnet.

Die Dauer des Basiselterngeldes beläuft sich auf 12 Monate. Wenn beide Eltern das Basiselterngeld beantragen und die Betreuung des Nachwuchses teilen, gibt es noch zwei „Partnermonate“ dazu. Wenn Sie alleinerziehend sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Partnermonate. Ein Elternteil muss mindestens 2 Monate und kann maximal 10 Monate Basiselterngeld beantragen. Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Monaten beantragt werden, der Bezug kann aber lückenhaft sein.

ElterngeldPlus kann bis zu 24 Monate beantragt werden, mit dem Partnerschaftsbonus 28 Monate. Wenn Sie ElterngeldPlus nach dem Basiselterngeld beantragen, ist es wichtig, dass dieses lückenlos beantragt wird. Sie können einen ElterngeldPlus Bezug nicht pausieren.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Berechnung von Elterngeld hängt von vielen Faktoren ab, darunter:

  • Sind Sie angestellt oder selbstständig?
  • Wie hoch war Ihr Einkommen vor der Geburt?
  • Für welche Elterngeldvariante(n) entscheiden Sie sich?
  • Bekommen Sie staatliche Leistungen (Arbeitslosengeld)?
  • Bekommen Sie Zuschüsse (Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag)?

Da das Elterngeld einer jeden Familie individuell berechnet werden muss, ist es ratsam, einen Elterngeldrechner zu nutzen. Das Elterngeld berechnen mit einem Elterngeldrechner ist einfacher und effizient. Wenn Sie weitere Fragen haben, z.B. ob das Elterngeld aus dem Brutto- oder Netto-Lohn berechnet wird oder andere (z.B. Elterngeld berechnen 2. Kind), können Sie eine Beratung (z.B. bei der Caritas) anstreben.

Hier finden Sie einige allgemeine Informationen:

Basiselterngeld:

  1. Grundbetrag: 300€, wenn Sie kein Einkommen haben oder Geringverdiener sind
  2. Einkommen unter 1000€: bis zu 100% Ihres Gehaltes sind möglich bei sehr niedrigem Einkommen
  3. Einkommen 1000-1200€: Der Prozentsatz liegt bei 67% des Gehalts
  4. Einkommen ab 1200€: Der Prozentsatz sinkt um 0.1% für je 2€. Ab 65% sinkt der Prozentsatz nicht mehr.
  5. Maximalbetrag: 1800€

Jeder Zusatzverdienst wird beim Basiselterngeld angerechnet.

ElterngeldPlus beträgt etwa die Hälfte vom Basiselterngeld. Sie können zwischen 150€ und 900€ erhalten. Dafür wird der Verdienst einer Teilzeitstelle nicht angerechnet.

Wichtig: Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Sie gelten gleichzeitig als Basiselterngeld-Monate.

Welches Gehalt gilt für das Elterngeld?

Der Bemessungszeitraum für Elterngeld schließt generell die zwölf Monate vor der Geburt ein. Dafür wird das Bruttoeinkommen herangezogen und  diverse Steuern und Sozialabgaben abgezogen. So entsteht ein Elterngeldnetto. Infos über die Berechnung erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle oder bei einer Elterngeldberatungsstelle.

Ab wann bekommt man Elterngeld?

Elterngeld kann erst ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Nach Bearbeitung des Antrages bei der Elterngeldstelle erhalten Eltern rückläufig das Geld ab dem 1. Lebenstag des Säuglings.

Bis wann kann man Elterngeld beantragen?

Theoretisch können Sie Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beantragen. Da Elterngeld jedoch nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird, sollten Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate stellen.

Was braucht man für einen Elterngeldantrag?

Elterngeld beantragen: Alles, was sie über Regelungen, Höhe des Elterngeldes und Antragstellung wissen müssen
Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes.

Welche Unterlagen Sie mit dem Elterngeldantrag einreichen müssen, hängt davon ab, ob Sie angestellt sind, selbstständig, StudentIn o.ä. Zudem verlangen die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Nachweise. Die für Sie zuständigen Regeln erfahren Sie bei der Elterngeldstelle. Genauere Informationen können Sie zudem unserem Ratgeber zum Thema Elterngeldantrag entnehmen.

Wo stelle ich den Antrag auf Elterngeld?

Der Antrag auf Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes Ihres Wohnbezirks gestellt. In manchen Bundesländern können Sie Elterngeld inzwischen online beantragen. Informieren Sie sich beim für Sie zuständigen Jugendamt, über welches Medium die Anträge eingereicht werden muss. Das benötigte Antragsformular finden Sie auf der Elterngeld Webseite.

Was ist der Geschwisterbonus und wie wird er berechnet?

Wenn weitere Kinder in Ihrem Haushalt leben, erhalten Sie eventuell einen Geschwisterbonus. Folgende Voraussetzungen gibt es:

  • Ein Geschwisterkind ist unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder sind beide unter sechs
  • Ein Geschwisterkind mit einer Behinderung ist unter 14 Jahren
  • Ein Adoptivkind/ Adoptionspflegekind ist unter 14 Jahren

Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Elterngeldes, aber mindestens 75€ (Basiselterngeld) oder 37.50€ (ElterngeldPlus). Der Geschwisterbonus wird solange bezahlt, bis das Kind die Altersgrenze erreicht hat oder bis die Zeit ihres Elterngeldbezuges endet. Wenn Sie Mehrlinge haben, die eine der oberen Kriterien erfüllen, werden diese dennoch nur als ein Kind gerechnet. Neben dem Geschwisterbonus gibt es auch einen Mehrlingszuschlag. Ab dem zweiten Kind beträgt dieser pro Kind 300€ (Basiselterngeld) oder 150€ (ElterngeldPlus).

Welche Zuschüsse erhält man nach dem Elterngeld?

Wenn die Zeit der Elterngeld-Bezugsberechtigung endet, fragen sich manche Familien, ob sie dennoch weitere Hilfen erhalten. Folgende finanzielle Hilfen gibt es generell:

  • Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr (manchmal darüber hinaus). Das Geld erhalten Erziehungsberechtigte bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses.
  • Einen Kinderzuschlag gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für einkommensschwache Familien. Der Zuschuss hängt von Ihrem Einkommen ab.

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