Waisenrente beantragen: Anspruch, Höhe und Dauer der gesetzlichen Rente für hinterbliebene Waisen

Stirbt der Vater, die Mutter oder schlimmstenfalls beide Elternteile, dann werden sowohl Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene durch die Zahlung einer Waisenrente unterstützt. Dabei wird zwischen der Halbwaisenrente und der Vollwaisenrente unterschieden. Beim Tod von einem Elternteil gibt es die Zahlung der Halbwaisenrente und wenn beide Elternteile sterben, gibt es die Vollwaisenrente. Allerdings besteht die Voraussetzung, dass der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit erfüllt hat. Diese Mindestversicherungszeit liegt bei fünf Jahren. Keine Mindestversicherungszeit gibt es für den Fall, dass das verstorbenen Elternteil sein Leben bei einem Arbeitsunfall verloren hat. Überdies wird Waisenrente auch für den Fall bezahlt, dass der oder die Verstorbenen bis zum Zeitpunkt des Todes eine Form der Rente bezogen haben.


Wer hat Anspruch auf die Waisenrente?

Die Waisenrente ist wie die Witwenrente auch eine Rente, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammt. Sie dient zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Waisenrente bekommt eine Tochter oder ein Sohn, wenn ein oder beide Elternteile versterben und Rentenansprüche erworben haben. Möglich ist auch, dass sie bereits eine andere Rente aus einer gesetzlichen Versicherung bezogen haben. Sind beide Elternteile verstorben, besteht ein Anspruch auf Vollwaisenrente. Bezugsberechtigt sind sowohl die leiblichen Kinder als auch Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder. Hier ist allerdings die Voraussetzung, dass sie im gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder eine Form der Unterstützung, beispielsweise Unterhalt, erhalten haben. Möglich ist es auch für Enkelkinder oder Geschwister eine Waisenrente zu beantragen.


Ab wann wird die Waisenrente bezahlt?

Ab dem Todestag sind minderjährige Nachkommen für den Bezug von Waisenrente berechtigt. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Hat der Verstorbene selbst eine Rente bezogen, so besteht der Anspruch erst zum Ersten des Monats, der dem Monat des Todestages folgt.


Wie lange wird Waisenrente bezahlt?

In der Regel wird die Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Der Anspruch kann sich aber auch bis zum 27. Lebensjahr verlängern, wenn der Rentenberechtigte sich entweder in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Auch ein freiwilliges Jahr wird auf die Zahlung der Waisenrente angerechnet, ebenso eine bestehende geistige oder körperliche Behinderung.


Welche Voraussetzungen sind für den Bezug von Waisenrente notwendig?

Waisenrente beantragen: Anspruch, Höhe und Dauer der gesetzlichen Rente für hinterbliebene WaisenUm Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen zu können, muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang eine sogenannte Wartezeit absolviert haben. Das bedeutet, er muss für mindestens diese Zeitspanne Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Um Waisenrente zu bezahlen, muss das Rentenkonto des Verstorbenen bzw. Versicherten vollständig geklärt sein. Handelt es sich beim Antragsteller einer Waisenrente um das Kind von einem Selbstständigen, so besteht hier kein Anspruch. Zumindest kein Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Kein Anspruch auf Waisenrente besteht auch, wenn die verstorbenen Elternteile im Ausland gelebt haben und in Deutschland nicht in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Für diesen Fall und den Fall einer Selbstständigkeit, muss mit dem Abschluss einer Lebensversicherung für eine finanzielle Absicherung nach dem Tod vorgesorgt werden.

Auf einen Blick: Anspruch auf Waisenrente besteht in folgenden Fällen:

  • es handelt sich um leibliche oder adoptierte Kinder des oder der Verstorbenen
  • Antragsteller sind Pflegekinder oder Stiefkinder, welche im Haushalt des Verstorbenen oder der Verstorbenen gelebt haben
  • Geschwister oder Enkel, welche im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben oder von diesem in überwiegender Form unterhalten wurden

Wie hoch ist die Waisenrente?

Die Höhe der Waisenrente ist abhängig davon, um welche Form der Waisenrente es sich handelt. Bei Bezug einer Halbwaisenrente liegt der Anspruch auf 10 Prozent von der Versichertenrente eines Verstorbenen. Bei Bezug einer Vollwaisenrente erhöht sich der Anspruch der Waisenrente auf 20 Prozent. Allerdings wird hier nicht 20 Prozent von jedem Rentenanspruch der Verstorbenen bezahlt. Hier wird immer nur von der Rente mit dem höheren Anspruch ausgegangen. Nach § 78 SGB VI wird für jeden vom Verstorbenen eingezahlten Monat in die Rentenversicherung ein Zuschlag bezahlt. Zu berücksichtigen gilt auch, dass der Anspruch nur dann besteht, wenn mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt worden ist. Sollten die Eltern vor deren 63. Lebensjahr versterben, erhalten die berechtigten Waisen einen Abschlag auf die Rente. Handelt es sich um Kinder, welche noch minderjährig sind, wird die Waisenrente immer an den Erziehungsberechtigten ausbezahlt.

Auf einen Blick: Wie lange wird Waisenrente gezahlt?

  • Waisenrente wird für die Dauer der Schul- und Berufsausbildung bezahlt
  • Waisenrente wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr bezahlt und längstens bis zum 27. Lebensjahr
  • Wird eine schulische oder berufliche Ausbildung durch Ableistung von Wehr- oder Zivildienst unterbrochen, wird auch über das 27. Lebensjahr hinaus Waisenrente bezahlt
  • Waisenrente wird bezahlt, wenn sich die berechtigte Bezugsperson aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann

Hinterbliebene von Beamten

Waisenrente muss versteuert werden!
Sie müssen immer daran denken, dass eine Waisenrente grundsätzlich auch versteuert werden muss. Das bedeutet, dass Bezug von Waisenrente in der Anlage R der Einkommensteuererklärung anzugeben ist.

Im Todesfall von einem Beamten besteht für die Hinterbliebenen ebenfalls ein Anspruch auf Waisenrente. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Eltern oder ein Elternteil nicht in die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge entrichtet hat. In diesem Fall haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, den Anspruch auf Waisenrente bei der Rentenversicherung, als Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder gegenüber dem Versorgungsamt geltend machen und dort die Waisenrente beantragen.

Wie werden Beitragszeiten des Verstorbenen bei der Waisenrenten Berechnung berücksichtigt?

Wie bereits erwähnt, liegt der Grundbetrag bei einer Halbwaisenrente bei 10 Prozent des Rentenanspruchs und bei einer Vollwaisenrente bei 20 Prozent vom Rentenanspruch. Es gibt aber auch noch persönliche Zuschläge zu diesem Grundbetrag. In diesen Zuschlägen werden die Beitragszahlungen berücksichtigt, welche die Eltern geleistet haben. Hier zählen folgende Punkte:

  • Wie hoch ist die Dauer der durch den Verstorbenen geleisteten Beitragszahlung
  • Welche Eckpunktwerte liegen vor, welche den Zeitpunkt des Todes als Rentenbeginn beachten?
  • Wie ist der Faktor, der für die Halbwaisenrente und die Vollwaisenrente gesetzlich festgelegt ist?
  • Um welchen Rentenartfaktor handelt es sich?
  • Handelt es sich um einen Rentenwert Ost oder West (Lage des Wohnorts und des Bundeslandes)?

Tipp: All diese Faktoren zu berechnen kann sehr kompliziert sein. Sie können aber Ihren Anspruch auch selbst berechnen, wenn Sie dafür eine Waisenrenten Rechner benutzen. Der steht auf einigen Internetseiten kostenlos zur Verfügung.

Gibt es eine Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Waisenrente?

Beziehen Sie ein eigenes Einkommen, so wird dieses nicht auf die Waisenrente angerechnet. Bis zum 30. Juni 2015 war dies allerdings noch der Fall. In dieser Zeit mussten volljährige Waisen das eigene Einkommen komplett offenlegen. Wurde ein bestimmter Freibetrag überschritten, wurden bis zu 40 Prozent des Einkommens auf die Waisenrente angerechnet und entsprechend gekürzt. Dies hat sich aber nun seit dem 01. Juli 2015 grundlegend verändert. Seit diesem Datum ist es nicht mehr von Interesse, wie hoch Ihr Einkommen ist. Im Klartext heißt das, Sie können unbegrenzt als volljähriger Waise hinzuverdienen. Allerdings ist wie bereits erwähnt die Waisenrente steuerpflichtig. Überschreiten Sie also den Grundfreibetrag, so müssen Sie Steuern dafür bezahlen.

Wo kann die Waisenrente beantragt werden?

Einen Antrag auf Waisenrente können Sie nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Die Beantragung erfolgt mit speziellen Formularen, die Ihnen beispielsweise auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereitstehen. Diese müssen Sie ausdrucken und ausfüllen und können Sie per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken oder alles bei einer regionalen Beratungsstelle abgeben. Wichtig ist, dass im Falle von Minderjährigkeit dieser Antrag vom gesetzlichen Vertreter eingereicht wird. Mit der Antragstellung sollten Sie sich nicht zu viel Zeit nach dem Tod eines Versicherten lassen. Die Zahlung der Rente wird nur für maximal 12 Monate rückwirkend vorgenommen. Bei Erreichen des 18. Lebensjahres müssen Sie die Verlängerung der Zahlung der Waisenrente ebenfalls schriftlich beantragen.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Waisenrente benötigt?

Waisenrente beantragen: Anspruch, Höhe und Dauer der gesetzlichen Rente für hinterbliebene Waisen
Alle notwendigen Unterlagen können Sie in den meisten Fällen online beim zuständigen Standesamt beantragen.

Neben dem amtlichen Formular für den Antrag der Waisenrente brauchen Sie für die Antragstellung noch weitere Unterlagen bzw. Dokumente.

  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
  • Sterbeurkunde des Versicherten
  • Klärungsantrag falls Rentenkonto des Verstorbenen nicht geklärt ist
  • Ausbildungs- oder Studiennachweis, wenn Antragsteller bereits volljährig ist

Tipp: Bei der Antragstellung der Waisenrente sind sehr oft auch karitative Einrichtungen oder Sozialstationen behilflich. Hilfestellung gibt es auch bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung, die unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann.

Alle wichtigen Fakten auf einen Blick

  • Kinder haben Anspruch auf Waisenrente, wenn ein oder beide Elternteile sterben.
  • Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Wird eine Ausbildung oder ein Studium geleistet, wird die Waisenrente auch bis zum 27. Lebensjahr bezahlt. Erfolgt eine Unterbrechung der Ausbildung oder des Studiums durch Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst, erfolgt für diesen Zeitraum die Zahlung auch über das 27. Lebensjahr hinaus.
  • Um Anspruch auf Waisenrente zu haben, muss der verstorbene Elternteil mindestens fünf Jahre lange in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt haben. Eine Ausnahme stellt hier der Tod durch Unfall dar. In diesem Fall läuft der Antrag für die Waisenrente über die Unfallversicherung.
  • Anspruch auf Waisenrente haben auch Kinder von Beamten.
  • Die Höhe der Waisenrente beträgt im Fall der Halbwaisenrente zehn Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen und im Falle von Vollwaisenrente 20 Prozent.
  • Bei minderjährigen Kindern wird die Waisenrente an den Erziehungsberechtigten gezahlt und dient dem Unterhalt des Kindes. Minderjährige Empfänger von Waisenrente können nicht frei über die Rente verfügen.
  • Waisenrente wird immer beim zuständigen Rententräger beantragt werden. Neben der Rentenversicherung kann dies auch die Unfallversicherung sein.

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