Anspruch und Berechnung des Unterhalts an Kinder, Ehepartner, Ex-Partner und Eltern

Die meisten Menschen hören das Wort Unterhalt und denken sofort an Unterhalt für Kinder oder an Scheidung. Das ist ja grundlegend auch richtig, aber eben nur ein kleiner Teil davon, was unter Unterhalt zu verstehen ist. Der Anspruch auf Unterhalt stellt vielmehr in Deutschland eine Grundlage der sozialen Absicherung dar. Anspruch auf Unterhalt, egal in welcher Form, ist einer der Hauptpfeiler in der sozialen Sicherheit. Im Zentrum steht dabei immer die Familie und die Familie als Bedarfsgemeinschaft. Laut dem Gesetzgeber beruht Unterhalt auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip und auch auf dem Prinzip der innerfamiliären sowie staatlichen Fürsorge.


Wer hat Unterhaltsanspruch?

Einen einheitlichen Anspruch auf Unterhalt gibt es nicht. Das Unterhaltsrecht in Deutschland ist zwar im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und zwar im vierten Buch. Es gibt aber betreffend dem Unterhalt verschiedene Grundlagen für einen Anspruch und dabei auch die unterschiedlichsten Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen. Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf Unterhalt, dass eine Person eine regelmäßige Geldleistung fordern kann, wenn er unter bestimmten Voraussetzungen seinen eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.


Wann besteht Unterhaltspflicht?

Unterhaltspflicht besteht gegenüber einer Person, welche bedürftig ist. Bedürftig bedeutet, dass sich diese Person nicht selbst unterhalten kann oder aus bestimmten Gründen dies nicht zumutbar ist. Erzielt ein Unterhaltsberechtigter ein eigenes Einkommen, so muss dieses auf die Höhe des Unterhalts angerechnet werden. Es muss aber stets eine Form der Bedürftigkeit vorliegen. Nur dann besteht auch eine Unterhaltspflicht.


Woher stammt der Begriff Unterhalt?

Der Begriff stammt aus der römischen Antike. Damals gab es die sogenannten Alimenta, was eine Unterstützung darstellte, welche kinderreiche Familien zugesprochen bekamen. Von diesem Wort ist auch der sehr bekannte Begriff Alimente abgeleitet, was für die meisten ein Synonym für den Kindesunterhalt darstellt. Besondere Bedeutung erlangte dieser römische Begriff dann ab dem 16. Jahrhundert, im dem die Stärkung von sozialen Rechten langsam begann. In späteren Jahren stand dann der Begriff Unterhalt immer in Verbindung mit der Versorgung von Kindern.


Welche Arten von Unterhalt gibt es?

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Unterhalt wird in Barunterhalt, Betreuungsunterhalt und Naturalunterhalt unterschieden.

Beim Thema Unterhalt gibt es eine Unterscheidung in verschiedene Arten. Es gibt folgende Arten von Unterhalt:

  • Barunterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Naturalunterhalt

Mit dem Geldunterhalt oder dem Barunterhalt wird durch eine regelmäßige Zahlung der Naturalunterhalt finanziert. Laut Gesetzgeber gehören zu dieser Art von in erster Linie Unterkunft und Verpflegung, aber auch Unterricht, Erziehung und Taschengeld. Überdies werden zum Naturalunterhalt Freizeitgestaltung, Krankenpflege, Kleidung und Betreuung gerechnet.

Es gilt hier aber dennoch den Betreuungsunterhalt zu unterscheiden. Dies ist einerseits eine Unterhaltsleistung, welche beispielsweise in die Krankenpflege, Gesundheitspflege und Betreuung von einem Kind investiert wird. Auf der anderen Seite ist aber auch der Unterhalt damit gemeint, den eine für die Betreuung zuständige Mutter vom Vater bezahlt wird, wenn sie die Betreuung und Erziehung übernimmt und deshalb nicht in der Lage ist, selbst eine eigenständige Arbeit auszuüben um damit den Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.

Wann muss der Vater keinen Unterhalt zahlen?

In der Regel müssen ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen, dass ein Vater keinen Unterhalt bezahlen muss. Es ist allerdings nicht möglich, dass ein Kind selbst auf den Unterhaltsanspruch verzichtet. Der Vater muss nur dann keinen Unterhalt zahlen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffend sind:

  • der Verdienst des Vaters liegt sehr weit unter dem Verdienst vom betreuenden anderen Elternteil
  • das Kind hat ein solch hohes eigenes Vermögen, dass es sich selbst unterhalten kann. Zur Anrechnung kommt hier aber nicht das Vermögen selbst, sondern lediglich die Erträge aus diesem Vermögen
  • der Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind heiratet
  • die Unterhaltspflicht endet, wenn das Kind volljährig ist und eigene Einkünfte erzielt
  • der Vater muss nicht zahlen, wenn das Kind seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, keiner Ausbildung nachgeht oder ein Studium endgültig abbricht

Unter Umständen muss ein Vater auch keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind arbeitslos ist und sich nicht in ausreichender Art und Weise um eine neue Beschäftigung kümmert.

Wie viel Unterhalt muss ein Vater zahlen?

Regelmäßige Anpassung
Die Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle müssen spätestens alle zwei Jahre angepasst werden. Für die Höhe vom Unterhalt ist dies aber nur dann ausschlaggebend, wenn das Einkommen des Vaters nicht so hoch ist, dass die Tabelle für ihn gar nicht mehr ausschlaggebend ist.

In der Regel legt das Familiengericht die Höhe des Unterhalts für das Kind oder die Kinder fest. Als Bemessungsgrundlage dient hierzu die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Die unterste Grenze vom Unterhalt richtet sich dabei immer noch dem Existenzminimum. Auch das Alter des Kindes und das Einkommen der Eltern generell spielt bei der Höhe des Unterhalts eine entscheidende Rolle. Allerdings ist dabei immer zu beachten, dass auch der Vater in der Lage sein muss, seinen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können. Aus diesem Grund hat er das Recht auf einen Selbstbehalt. Für erwerbstätige Väter liegt dieser zur Zeit bei 1.160 Euro im Monat. Wer als Vater nicht erwerbstätig ist, dem steht ein Selbstbehalt in Höhe von 960 Euro monatlich zu. Dieser Selbstbehalt steigt dann, wenn die unterhaltsberechtigten Kinder volljährig sind. Er liegt dann bei einer Höhe von 1.300 Euro. Nach einer Prüfung des bereinigten Nettoeinkommens steht dem Kind danach nur das zu, was über dem Selbstbehalt liegt.

Wird Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Wer sich für die Betreuung von einem Kind verantwortlich zeigt, der bekommt vom Staat Kindergeld bezahlt. Beim Unterhalt berechnen wird aber darauf geachtet, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass dem unterhaltspflichtigen Elternteil die Hälfte von diesem Kindergeld angerechnet wird. Bei einem volljährigen Kind erfolgt eine volle Anrechnung vom Kindergeld auf den Unterhalt. Dies liegt daran, weil es sich dann um eigenes Einkommen des Kindes handelt.

Wann endet die Unterhaltspflicht?

Achtung: Verwirkung
Bei der Verwirkung des Elternunterhalts müssen Sie einen wichtigen Punkt beachten. Eine Verwirkung bezieht sich immer auf zurückliegende Zahlungen und niemals auf zukünftige Zahlungen. Darauf muss besonders geachtet werden. Finden in dem entsprechenden Jahr beispielsweise Verhandlungen mit einem Sozialversicherungsträger, dem Sozialamt oder den Eltern selbst statt, wird dies nicht auf eine Verwirkungszeit angerechnet.

Für die eigenen Kinder zahlen Sie sicherlich gerne Unterhalt. Aber auch gegenüber diesen endet irgendwann einmal die Unterhaltspflicht. In der Regel ist die bei Erreichen der Volljährigkeit oder beim Abschluss einer Berufsausbildung. Auch beim Abschluss von einem Studium endet die Unterhaltspflicht.

Anders hingegen gestaltet sich das Ende der Unterhaltspflicht beim Thema Elternunterhalt. Diesen müssen Sie solange bezahlen, bis auch wirklich die Bedürftigkeit der Eltern oder eines Elternteils endet. In der Regel dauert also der Anspruch bei dieser Form des Unterhalts bis ans Lebensende. Besteht aber für die Eltern die Möglichkeit, die Pflegekosten wieder selbst zu bezahlen, dann endet der Anspruch. Die Kinder sind in diesem Fall nicht mehr zu einer weiterlaufenden Zahlung verpflichtet. Machen die Unterhaltsberechtigten allerdings über einen längeren Zeitraum ihre Ansprüche nicht geltend, kann der Elternunterhalt auch verwirken. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern sowohl physisch als auch psychisch zu einer Geltendmachung in der Lage gewesen wären. Nach einem Urteil vom BGH kann hier ein Zeitraum von einem Jahr bereits ausreichen.

Wie viel Unterhalt muss mein Ex-Freund zahlen?

Besteht zwischen zwei Menschen eine sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft, so bestehen hier keine gegenseitigen Unterhaltspflichten. Nach einer Trennung muss also auch der Ex-Freund keinen Unterhalt bezahlen. Anders sieht es aus, wenn aus dieser Partnerschaft ein gemeinsames Kind hervorgegangen ist. In diesem Fall ist der Ex-Freund als Vater unterhaltspflichtig, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben und geregelt. Der zu zahlende Unterhalt wird auch in diesem Fall nach der Düsseldorfer Tabelle und nach den Einkommensverhältnissen berechnet.

Wie viel Unterhalt muss der Ex-Mann an die Ex-Frau zahlen?

Anspruch und Berechnung des Unterhalts an Kinder, Ehepartner, Ex-Partner und Eltern
Ob und wie viel Unterhalt für einen Ex-Ehegatten gezahlt werden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Neben den Kindern haben natürlich auch die Ex-Ehegatten oder die Ex-Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt. In der Regel hat derjenige Ex-Partner Anspruch auf die Unterhaltsleistung, der weniger verdient. Dieser Unterhalt ist dafür gedacht, damit der bisherige Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Bis zur rechtskräftigen Scheidung hat beispielsweise die Ex-Frau Anspruch auf einen Trennungsunterhalt und danach Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. Das bedeutet aber nicht, dass jeder für den Ex-Partner Unterhalt bei einer Trennung zahlen muss. Es müssen für beide Arten von Unterhalt bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Anspruch auf Trennungsunterhalt

Als Trennungsunterhalt wird eine finanzielle Ausgleichszahlung zwischen zwei Partnern bezeichnet, welche sich getrennt haben und auf die Scheidung warten. Hat einer der Partner ein Einkommen, welches deutlich unter dem des Ex-Partners liegt, so besteht ein Anspruch. Es müssen dafür aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es gibt mindestens einen Ehepartner, der keine Fortsetzung und Aufrechterhaltung der Ehe mehr möchte
  • Beide Partner befinden sich nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft

Häusliche Gemeinschaft muss aber nicht bedeuten, dass beispielsweise beide nicht mehr unter einem Dach leben. Aus finanziellen Gründen kann es durchaus notwendig sein, dass die gemeinsame Wohnung zunächst noch erhalten bleibt. Dafür ist es aber notwendig, dass es eine klare räumliche Trennung innerhalb der Wohnung gibt. Beispielsweise getrennte Schlafzimmer, Trennung von Herd und Bett, wie es so schön heißt. Die Höhe des Einkommens richtet sich wie gesagt nach dem Einkommen der beiden Partner. Verdient ein Partner selbst und kann damit auch seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Die Situation ändert sich aber wieder deutlich, wenn Kinder aus dieser Beziehung hervorgegangen sind.

Anspruch auf Ehegattenunterhalt

Ausnahme: Ehegattenunterhalt
Grundsätzlich gibt es für den Ehegattenunterhalt deutlich strengere Voraussetzungen zu erfüllen, als dies beim Trennungsunterhalt der Fall ist. Aus diesem Grund wird ein Anspruch in den meisten Fällen als Einzelfall betrachtet und geprüft. Es kann nicht pauschal gesagt werden, dass nach der Scheidung Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss oder nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Ehegattenunterhalt, auch Geschiedenenunterhalt genannt, in Anspruch genommen werden. Allerdings gilt nach der Scheidung immer unter der Voraussetzung, dass es keine kleinen Kinder gibt, der Grundsatz, dass beide Ehepartner selbst für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Es gibt den Ehegattenunterhalt also nur dann, wenn wirkliche Bedürftigkeit besteht. Gründe für diese Bedürftigkeit können beispielsweise Krankheit, Alter oder Ausbildung sein.

Wer ist verpflichtet Elternunterhalt zu zahlen?

Neben dem Unterhalt in Verbindung mit einer Scheidung oder dem Unterhalt in Verbindung mit Kindern gibt es auch den Elternunterhalt, der in der heutigen Zeit eine wichtige Rolle spielt. Ist beispielsweise bei den Eltern im Alter das Geld für die Pflegekosten nicht mehr ausreichend, so ist es der Fall, dass bei höheren Einkommen oder bei Vermögen die Kinder oder anderen Nachkommen vom Staat zur Kasse gebeten werden. Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in der Regel aber nicht die Eltern selbst geltend, sondern werden in den meisten Fällen vom Sozialhilfeträger gestellt.

  • Elternunterhalt muss gezahlt werden, wenn bei Kindern oder sonstigen Nachkommen ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro erzielt wird. Der Verwandtschaftsgrad muss hier ersten Grades sein. Zum ersten Grad zählen nur die Eltern und die Kinder.

Tipp: Wenn sich die Eltern gegenüber ihren Kindern schweren Verfehlungen schuldig gemacht haben, besteht kein oder nur ein sehr geringer Anspruch auf Elternunterhalt. Schwere Verfehlungen können beispielsweise Kindesmisshandlung oder grobe Vernachlässigung sein. Besteht zu den Eltern lediglich kein Kontakt mehr, so gilt dies nicht als erhebliche Verfehlung.

Was versteht man unter Verwandtenunterhalt?

Verwandte in gerader Linie sind nach dem Familienrecht verpflichtet, sich gegenseitig bei Bedürftigkeit Unterhalt zu gewähren. Doch es gibt hier auch Einschränkungen. Besteht beispielsweise für mehrere Unterhaltsberechtigte ein Anspruch und der Unterhaltszahlende kann diesen nicht allen leisten, dann gilt eine vorgeschriebene Rangfolge. Dieser Verwandetenunterhalt ist aber auf keinen Fall mit dem Familienunterhalt zu verwechseln.

Was passiert, wenn die Unterhaltsverpflichtung nicht eingehalten wird?

Besteht eine Unterhaltsverpflichtung, so muss dieser auch nachgekommen werden. Missachten Sie diese Verpflichtung, so können Sie nach deutscher Rechtsprechung wegen einer Verletzung dieser Pflicht bestraft werden. Dies ist in § 170 StGB klar und deutlich geregelt. Allerdings muss erwähnt werden, dass eine Bestrafung nur dann erfolgt, wenn die Zahlung von Unterhalt trotz Leistungsfähigkeit vorsätzlich nicht erbracht wird. Eine Erbringung dieser Unterhaltspflicht kann auch durch Bereitstellung einer Unterkunft, durch Betreuung oder Versorgung oder durch Erbringung einer Leistung erfolgen. In vielen Fällen wird ein Unterhaltsanspruch vor allem bei Vätern und Geschiedenen durch einen Unterhaltstitel erwirkt. Dieser Anspruch kann dann durch eine Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.

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