Unterhalt nach Scheidung: Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Geschiedenenunterhalts

Bis das der Tod uns scheidet. Dieses Versprechen geben sich Brautpaare am Tag ihrer Hochzeit. Doch rein statistisch gesehen dauert in Deutschland eine Ehe gerade mal 14 Jahre und 10 Monate. Dann kommt es etwa nicht zum Tod eines Ehepartners, sondern die Ehe endet vor dem Scheidungsrichter. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit einer Scheidung zu einem fast schon zentralen Streitpunkt. Der Unterhalt nach der Scheidung wird auch nachehelichen Unterhalt für den Ehegatten genannt. Fragen ist hier immer, bekommt ein Ehegatte nach der Scheidung Unterhalt und wenn ja, wie hoch ist der Unterhaltsanspruch.


Welche Voraussetzungen gibt es für einen Unterhalt nach Scheidung?

Zwischen der Trennung eines Paares und dem rechtskräftigen Scheidungsurteil liegt in der Regel mindestens ein Jahr, auch als Trennungsjahr bezeichnet. In diesem Zeitraum erhält in der Regel der weniger verdienende Partner einen Trennungsunterhalt. § 1569 BGB besagt zwar, dass jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selber sorgen muss. Doch dies ist nicht immer möglich und es gibt Ausnahmen für diese Regelung. Beispielsweise dann, wenn es aus dieser Ehe Kinder gibt, die noch betreut werden müssen. Oftmals ist dann abhängig vom Alter der Kinder, nur Teilzeitarbeit oder gar keine Arbeit möglich. Aber auch in Fällen wie Krankheit, Alter und anderen Gründen kann es den Unterhalt nach der Scheidung geben.


Wie lange muss man nach der Scheidung Unterhalt bezahlen?

Gesetzlich gibt es keine Regelung, wie lange nach einer Scheidung Unterhalt bezahlt werden muss. Es gibt keinerlei Frist, welche besagt, wann ein nachehelicher Unterhalt wieder beendet ist. Fakt ist, dass es keinerlei Anspruch auf einen lebenslangen Unterhalt gibt. Es ist deshalb die Regel, dass Unterhalt nach Scheidung sowohl zeitlich als auch in der Höhe zeitlich begrenzt ist oder gar kein Anspruch darauf besteht. Nicht immer muss ein Mann nach der Scheidung Unterhalt für die Ehefrau bezahlen. Vor allem dann nicht, wenn es um Unterhalt nach Scheidung ohne Kind geht.


Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet immer mit der rechtskräftigen Scheidung. Das bedeutet, dass es den Trennungsunterhalt nur für den Zeitraum der Trennung gibt. Der Trennungsunterhalt begründet keinen Anspruch auf einen automatisch folgenden nachehelichen Unterhalt. Dieser Anspruch muss nach dem Scheidungsurteil neu festgestellt werden. Dies wird nach Antragstellung vom Gericht vorgenommen.


Unterhalt nach Scheidung ist keine Selbstverständlichkeit

Unterhalt nach Scheidung: Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Geschiedenenunterhalts
Hat ein Ehegatte keine Möglichkeit selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, ist der andere Ehegatte möglicherweise unterhaltspflichtig.

In Bezug auf den Unterhalt nach einer Scheidung gibt es einen Grundsatz. Dieser Grundsatz im Rahmen von einem nachehelichen Unterhalt besagt, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Wie bereits erwähnt, so besagt es noch gar nichts, dass Sie auch Anspruch auf Unterhalt nach einer Scheidung haben, selbst wenn Sie Trennungsunterhalt bezogen haben. Zwischen diesen beiden Arten von Unterhalt gibt es ganz andere Voraussetzungen für dessen Anspruch bzw. Bezug.

Der Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass sich ein Partner nach einer Trennung nicht in ein finanzielles Loch stürzt. Deshalb ist es möglich, eine ansprechende finanzielle Unterstützung geltend zu machen. Doch mit der rechtskräftigen Scheidung ist es damit vorbei und es ändert sich einiges. Da spielt es auch keine Rolle ob es zu einer Scheidung nach 25 Jahren Ehe, zu einer Scheidung nach 30 Jahren Ehe oder zu einer Scheidung nach 40 Jahren Ehe kommt. § 1569 BGB stellt ganz klar dar, dass es dem Ehegatten nach seiner Scheidung obliegt, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Ist dies allerdings aus ganz bestimmten Gründen nicht möglich, kann möglicherweise Unterhalt nach der Scheidung geltend gemacht werden.

Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung berechnet?

Sonderausgaben von der Steuer absetzen:
Unterhaltszahlungen an den ehemaligen Partner stellen Sonderausgaben dar. Diese können Sie jederzeit von der Steuer absetzen. Bis zu einem Betrag in Höhe von 13.805 Euro pro Jahr können geltend gemacht werden.

Vom Grundsatz her findet die Berechnung vom Unterhalt nach Scheidung nicht viel anders statt, als dies beim Trennungsunterhalt der Fall ist. Zum Vergleich kommen die jeweiligen Einkommen der beiden Ehegatten. Unterschiede können sich hier dadurch ergeben, dass sich bedingt durch die Trennung auch die Steuerklassen der beiden sich ändern. Deshalb muss darauf bei der Berechnung vom Unterhalt nach Scheidung geachtet werden. Vorm Prinzip her muss der besser verdienende Ehegatte seinem schlechter verdienenden Gatten einen Teil seines Einkommens als Unterhalt nach der Scheidung überlassen.

Grundsätzlich besagt hier eine Regelung, der derjenige 3/7 vom Differenzbetrag an den abgeben muss, der schlechter verdient. Dies muss nicht immer gleich Unterhalt für die Ehefrau bedeuten. Es ist durchaus auch möglich, dass die Ehefrau Unterhalt an ihren Ex-Mann zahlen muss. Bei der Berechnung wird auch darauf geachtet, dass der Besserverdienende 1/7 als Erwerbstätigenbonus bekommt. Dieser Bonus soll als Motivation dienen, auch weiterhin seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bewohnt einer der beiden Ehegatten nach der Scheidung beispielsweise eine gemeinsam gekaufte Immobilie, so wird hier auch noch ein sogenannter Wohnvorteil berücksichtigt.

Welche Gründe gibt es für den Unterhalt nach Scheidung?

Nicht jeder bekommt nach der Scheidung auch Geschiedenenunterhalt. Es müssen schon trifftige und zwingende Gründe dafür vorliegen. Folgende Gründe müssen zum Zeitpunkt einer Scheidung vorliegen, damit auch ein Unterhalt nach der Scheidung berechtigt ist.

Grund 1: Betreuungsunterhalt

Sehr häufige Ursache für Unterhaltsanspruch ist, dass in einem Haushalt nach der Scheidung kleine Kinder zu betreuen sind. Dieser Unterhalt wird auch Betreuungsunterhalt genannt und wird genau in § 1570 BGB beschrieben. Hier handelt es sich um einen Basisunterhalt und muss grundsätzlich mindestens drei Jahre lang nach der Geburt eines Kindes bezahlt werden. Der betreuende Elternteil kann sich für einen Verbleib zu Hause entscheiden, selbst wenn beispielsweise die Großeltern die Betreuung dieser Kinder leisten könnten. Allerdings ändert sich das ab einem Alter von drei Jahren bei den Kindern. Ab dem dritten Geburtstag ist der Unterhaltsempfänger verpflichtet, wieder zu arbeiten. Es muss zwar nicht sofort in Vollzeit geschehen, aber Teilzeit muss auf jeden Fall sein. Es gibt aber auch Fälle, in denen auch nach dem dritten Lebensjahr noch dieser Betreuungsunterhalt gezahlt werden muss. Meistens findet hier eine Prüfung auf Unterhalt nach Bemessen im Einzelfall statt.

Grund 2: Altersunterhalt

Ein möglicher Grund für Unterhalt nach Scheidung ist der sogenannte Altersunterhalt. Findet eine Person wegen seines Alters keinen Arbeitsplatz mehr, kann durchaus Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung gegenüber dem geschiedenen Ehepartner bestehen. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht und als Richtschnur kann die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente gesehen werden.

Grund 3: Unterhalt nach Scheidung wegen Krankheit

Unterhalt nach Scheidung: Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Geschiedenenunterhalts
Neben Alter und Arbeitslosigkeit ist auch Krankheit ein möglicher Unterhaltsgrund.

Ist die Aufnahme einer Tätigkeit aufgrund von Krankheit nicht möglich, so kann gegenüber dem geschiedenen Ehepartner Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden. Dieser Anspruch muss allerdings durch medizinische Atteste und Bescheinigungen bestätigt werden. Es ist durchaus möglich, dass sich ein Unterhalt wegen Krankheit direkt an den Betreuungsunterhalt anschließt.

Grund 4: Unterhalt nach Scheidung wegen Arbeitslosigkeit

Findet ein Ehepartner nach der Scheidung keine angemessene Arbeit, so kann er vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt nach der Scheidung verlangen. Dies ist in § 1573 Abs. 1, 3 und 4 BGB geregelt. Es gibt diesen Anspruch aber nur dann, wenn ein Unterhalt wegen Alter oder Unterhalt wegen Krankheit nicht gefordert werden kann. Wer Unterhaltsansprüche stellt, muss ganz genau nachweisen, dass ernsthaft nach Arbeit gesucht wird. Nur eine Bestätigung vom zuständigen Arbeitsamt ist nicht ausreichend.

Grund 5: Aufstockungsunterhalt

Bezieht ein Ehegatte ein deutlich höheres Einkommen, kann der andere möglicherweise Aufstockungsunterhalt beantragen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die eigenen Einkünfte bei Weitem nicht ausreichen, um damit die gewohnten Lebensverhältnisse nach § 1573 Abs. 2 BGB zu erhalten. Der Bedarf ist allerdings ganz genau geregelt und richtet sich nach dem Halbteilungsgrundsatz.

Grund 6: Ausbildungsunterhalt

Gründe für einen Unterhaltsanspruch müssen gegeben sein!
Ein Unterhaltsanspruch nach der Ehe besteht nur dann, wenn einer der genannten Gründe zum Zeitpunkt der Scheidung vorgelegen hat. Ist eine Bedürftigkeit erst später eingetreten, gibt es auch keinen Unterhalt. Darauf ist auf jeden Fall zu achten, wenn Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden.

Haben Sie beispielsweise in Erwartung ihrer Ehe oder während ihrer Ehe Ihre Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst begonnen, so können Sie diese nach der Scheidung beginnen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen Ausbildungsunterhalt. Diesen können Sie im Falle der Scheidung bis zum Ende der angefangenen Ausbildung geltend machen. Dieser Ausbildungsunterhalt ist aber zeitlich auf die durchschnittliche Dauer der Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung begrenzt.

Unterhalt nach Scheidung nur bei Bedürftigkeit

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Unterhalt nach einer Scheidung nur dann gezahlt werden muss, wenn eine Form von Bedürftigkeit vorliegt. Wem es nicht möglich ist, sich aus seinen Einkünften oder seinem Vermögen selbst in seinem Leben zu unterhalten, der hat Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt muss der Antragsteller auf Unterhalt aber versuchen, eine Erwerbstätigkeit zu finden, die für ihn angemessen ist. Als angemessene Tätigkeit zählt alles, was der Ausbildung, den Fähigkeiten, aber auch dem Alter und dem Zustand der Gesundheit entspricht. Wer nicht arbeitet, obwohl er könnte, dem wird ein sogenanntes fiktives Einkommen angerechnet. Das bedeutet, dass eine Behandlung stattfindet, wie dies bei einer normalen Beschäftigung der Fall wäre. Bezieht jemand Unterhalt nach Scheidung und zieht mit einem neuen Partner oder neuen Partnerin zusammen, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass der Anspruch auf Unterhalt entfällt. Rechtlich gesehen geht man von einer neuen und festen Lebensgemeinschaft aus, wenn diese Partnerschaft länger als zwei Jahre dauert. Geregelt wird dies unter § 1579 Nr. 2 BGB.

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