Das Trennungsjahr: Erste Schritte bei Trennung und Scheidung – das ist unbedingt zu beachten

Das Trennungsjahr bedeutet einen großen Umbruch im Ehe- und Familienleben. Oft sind im Voraus viele Wochen vergangen, in denen der Partner, der die Scheidung möchte, mit sich gerungen und nach anderen Wegen aus der Krise gesucht hat. Ist die Entscheidung einmal gefallen, ist es für alle Beteiligten leichter, wenn die folgenden Schritte klar sind und es eindeutige Handlungsanweisungen gibt. Vor allem in der ersten Zeit übernehmen die Gefühle die Oberhand. Bei hochgekochten Emotionen ist es schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren, daher erfahren Sie in diesem Ratgeber alles, was Sie im Voraus über das Trennungsjahr wissen sollten.


Ist das Trennungsjahr für die Scheidung immer notwendig?

1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht eine einjährige Trennung als zwingende Voraussetzung für die Einreichung des Scheidungsantrages vor. Eine sehr enge Ausnahme von dieser Regelung sieht § 1565 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Diese greift, wenn das Trennungsjahr für den Ehepartner, der die Scheidung beantragt, aufgrund von Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.


Wie müssen Eheleute sich im Trennungsjahr verhalten?

Während des Trennungsjahres muss umgangssprachlich eine Trennung von Bett und Tisch erfolgen. Die Eheleute müssen ihre Leben also, auch und vor allem wirtschaftlich, allein bestreiten und dürfen keine gegenseitigen Fürsorgeaufgaben mehr füreinander übernehmen.


Welchen Zweck hat das Trennungsjahr?

Im Trennungsjahr sollen die Ehegatten unter Beweis stellen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist und sich darüber klar werden, ob die Scheidung tatsächlich das ist, was beide Partner wollen. Ist die Scheidung bereits fest beschlossen, kann das Trennungsjahr dazu genutzt werden, die notwendigen Schritte vorzubereiten, damit die Scheidung später schneller und kostengünstiger vollzogen werden kann.


Was ist das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr: Erste Schritte bei Trennung und Scheidung - das ist unbedingt zu beachten
Die Regelungen für das Trennungsjahr finden Sie in § 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Das Trennungsjahr ist die Übergangszeit zwischen der Trennung der Ehepartner und deren frühestmöglicher Scheidung, soweit keine Ausnahmeregelungen greifen. Innerhalb dieses Jahres sollen die Eheleute für sich selbst sorgen und keine gegenseitigen Fürsorgepflichten wie Einkaufen, Wäsche waschen oder Mahlzeiten kochen füreinander mehr übernehmen.

Gesetzlich gefordert wird eine Trennung von Tisch und Bett. Beide Partner sollen möglichst keinen Kontakt zueinander haben, der über sachliche Gespräche anlässlich der Trennung und späteren Scheidung hinausgeht.

Haben die Eheleute ein gemeinsames Kind oder sogar mehrere gemeinsame Kinder, gestaltet sich dies natürlich schwierig. Auch hier sollten Ehepartner, die sich im Trennungsjahr befinden, aber darauf achten, dass der gemeinsame Kontakt aufgrund des Nachwuchses auf das Maß beschränkt wird, das für das Umgangs- und Sorgerecht notwendig ist.

Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, ob die Ehe endgültig gescheitert ist. Den Eheleuten wird also eine Bedenkzeit eingeräumt, in der sie sich darüber klar werden müssen, ob die Scheidung wirklich ihrem Interesse entspricht und die Ehe so zerrüttet ist, dass Sie nicht mehr gerettet werden kann.

Ist das Trennungsjahr Pflicht?

Grundsätzlich ist das Trennungsjahr nach § 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Pflicht. Demnach lässt sich das Trennungsjahr nicht verkürzen, es sei denn, dass der Ausnahmetatbestand des § 1565 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) greift.

Wenn Sie jetzt schon hohe Erwartungen haben, dass Ihnen das Trennungsjahr erspart bleibt, müssen wir Sie in den meisten Fällen wohl enttäuschen. Damit das Trennungsjahr entfällt müssen in der Person des Ehepartners Gründe vorliegen, die die Einhaltung des Trennungsjahres für den Ehepartner, der die Scheidung will, unzumutbar machen.

Die Anforderungen sind hoch und oft wird die Entscheidung aus Bequemlichkeitsgründen so in die Länge gezogen, dass das Trennungsjahr ohnehin abgelaufen ist. Nicht viele Richter gehen den Weg, sich mit den Fragen einer Härtefallscheidung auseinanderzusetzen und dementsprechend wenige Anwälte raten ihren Mandanten dazu, diesen Weg einzuschlagen. Die einzige Ausnahme bilden vermutlich Fälle extremer häuslicher Gewalt, die ebenso dokumentiert ist und sich daher leicht nachweisen lässt.

So schwer diese Pille zu schlucken ist, aber obwohl mehrmaliges und beziehungsweise oder anhaltendes Fremdgehen vermutlich einer der häufigsten Gründe für eine Ehescheidung ist, gilt dieses Verhalten regelmäßig nicht als Ausnahme für das Trennungsjahr.

Hinweis: Es ist ein Irrglaube, dass sich das Trennungsjahr verkürzen lässt, wenn im Trennungsjahr ein neuer Partner an die Seite eines der Ehegatten tritt. Eine neue Beziehung mit einem festen neuen Freund oder einer festen neuen Freundin hat auf das Trennungsjahr keinen Einfluss.

Wie läuft das Trennungsjahr ab und was darf man nicht?

Wer sich dazu durchringt, sich vom Ehepartner zu trennen und eine Scheidung in Angriff zu nehmen, will beim Ablauf des Trennungsjahres verständlicherweise nichts falsch machen, damit dieser unangenehme Zustand nicht künstlich verlängert wird.

Mit unserer Liste für erste Schritte bei der Trennung von Ihrem Ehepartner vergessen Sie keine wichtigen Punkte:

  • Sorgen Sie dafür, dass Sie das Trennungsjahr schriftlich festhalten und die Botschaft so überbringen, dass Sie hinterher keine Beweisschwierigkeiten haben, falls Ihr Ehepartner sich quer stellt.
  • Das Leben von Ihrem Ehepartner findet mit sofortiger Wirkung von Ihrem getrennt statt. Sie müssen nicht sofort eine Regelung für einen Auszug finden, wohl aber dafür sorgen, dass diese Trennung durch getrennte Kassen, getrenntes Wirtschaften und getrenntes Wohnen auch gelebt wird.
  • Der wirtschaftlich schwächere Ehepartner und gemeinsame Kinder bekommen im Trennungsjahr Unterhalt. Klären Sie ab, ob Ihnen und Ihrem Kind oder Ihren Kindern Trennungsunterhalt zusteht und kümmern Sie sich zügig um dessen Durchsetzung. Die Einhaltung der Trennung kann nicht zuletzt auch durch eine finanzielle Abhängigkeit eingeschränkt sein. Der im Trennungsjahr gezahlte Unterhalt entfällt nach der Scheidung.
  • Nutzen Sie die Zeit, in der Sie noch verheiratet sind, um schon die Unterlagen für die Scheidung vorzubereiten. Vor allem, wenn im Trennungsjahr ein neuer Partner hinzukommt, heizt sich die Stimmung erwartungsgemäß wieder auf und Klärungen werden verkompliziert. Regeln können Sie beispielsweise vorab per notariellem Vertrag die Scheidungsfolgenvereinbarung, den anschließenden Unterhalt sowie die Aufteilung des Hausstandes.

Den Scheidungsantrag können Sie schon zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen. Haben Sie bis dahin alle Fragen geklärt, handelt es sich bei der Scheidung in der Regel nur noch um eine schnell erledigte Formalie.

Starten Sie im Trennungsjahr einen Versöhnungsversuch, wird dies vom Gesetzgeber toleriert. Das Trennungsjahr dient immerhin genau dem Zweck, sich über die Frage der Scheidung Klarheit zu verschaffen. Dauert die Versöhnung oder dauern mehrere Versöhnungsversuche insgesamt allerdings mehr als drei Monate an, beginnt das Trennungsjahr von vorne.

Als Versöhnungsversuch wird bereits gewertet, wenn die häusliche und wirtschaftliche Trennung zwischen den Ehegatten aufgehoben wird und die Trennung dadurch nicht mehr aktiv gelebt wird.

Was ist bei Trennung und Scheidung im Trennungsjahr zu beachten?

Das Trennungsjahr: Erste Schritte bei Trennung und Scheidung - das ist unbedingt zu beachten
Während des Trennungsjahres sollen die Eheleute möglichst keinen Kontakt haben.

Im Trennungsjahr gibt es außer den allgemeinen Regeln in bestimmten Konstellationen einiges zu beachten. Wir klären Sie über die häufigsten Fragen auf.

  • Im Trennungsjahr gilt die Steuerklasse weiter, die Sie als Ehepaar gewählt haben. Für die Belange der Steuer und der Steuererklärung gelten Sie also bis zur rechtskräftigen Scheidung als Eheleute und können sich so auch im Trennungsjahr über die Steuerklasse noch finanzielle Vorteile sichern.
  • Ein im Trennungsjahr unternommener Versöhnungsversuch bleibt folgenlos, wenn er zeitlich unter drei Monaten Eine Ausnahme gilt am Ende des Trennungsjahres, wenn keine drei Monate mehr übrig sind. Sind die Ehepartner nach Ablauf des Trennungsjahres noch versöhnt, beginnt das Trennungsjahr im Falle eines weiteren Zerwürfnisses erneut.
  • Wird das Trennungsjahr in einem Haus oder der gemeinsamen Wohnung bestritten, dürfen die Eheleute nicht im selben Raum schlafen. Küche und Badezimmer dürfen weiter geteilt werden. Das Wohnzimmer ist kein Gemeinschaftsraum und sollte ebenso abwechselnd genutzt werden, wie die Küche.
  • Stehen beide Eheleute im Mietvertrag haften Sie dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner. Zieht einer der beiden aus, ändert sich die Haftungsfrage nicht, daher sollte er sich vom anderen Ehegatten schriftlich bestätigen lassen, dass er von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis freigestellt So kann er das Geld zurückfordern, wenn der Vermieter ihn in Anspruch nimmt.
  • Gemeinsame Anschaffungen im Trennungsjahr sind nicht mehr von der Schlüsselgewalt des § 1357 BGB umfasst. Der Ehepartner wird also nicht automatisch beim Kauf mitverpflichtet, wenn Gegenstände des alltäglichen Bedarfs angeschafft werden.

Wann und wo muss man das Trennungsjahr melden?

Trennungsjahr bekannt geben
Dass Sie das Trennungsjahr offiziell nicht melden müssen, bedeutet nicht, dass Sie es Ihrem Ehepartner gegenüber nicht deutlich erkennbar machen müssen. Mit dem Beginn des Trennungsjahres sind weitreichende Rechte und Pflichten verbunden, sodass selbst bei einer sehr angespannten Familiensituation beide Eheleute auf demselben Stand sein sollten. Dies gilt umso mehr, damit es bei der Scheidungsverhandlung nicht zu unschönen Überraschungen kommen kann.

Ehepartner fragen sich oft, wann und wo das Trennungsjahr gemeldet werden muss, damit Sie keine Zeit verlieren und möglichst schnell die Scheidung einreichen können. Die Antwort diese berechtigte Frage ist ebenso verwunderlich wie einfach. Obwohl diese Regelung die Tore dafür öffnet, das Trennungsjahr zu umgehen, muss der Beginn des Trennungsjahres weder einem Anwalt noch dem Gericht gemeldet werden, bei dem später der Scheidungsantrag eingereicht wird.

Wird die Trennungsdauer überprüft?

Wenn die Aussagen der Ehepartner bezüglich des Trennungsjahres beim Scheidungstermin übereinstimmen, findet keine gerichtliche Überprüfung der Angaben zum Trennungszeitpunkt statt.

Diese Grauzone nutzen viele Ehepartner, bei denen die Scheidung einvernehmlich entschieden wurde, um das Trennungsjahr inoffiziell zu umgehen, indem sie es verkürzen. Nicht selten bricht aber auf den letzten Metern doch noch ein Rosenkrieg aus, sodass Ehepaare solche Schachzüge im ihrer selbst willen vermeiden sollten

Die Trennungsdauer wird grundsätzlich nur dann überprüft, wenn die Aussagen der Ehepartner während der Gerichtsverhandlung nicht übereinstimmen. Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag eingereicht hat, muss den Beginn des Trennungsjahres nachweisen, wenn der andere Ehepartner diesen leugnet oder eine Trennung gänzlich abstreitet.

Wie muss man den Trennungszeitpunkt nachweisen?

Wenn es vor Gericht dazu kommt, dass Sie das Trennungsjahr nachweisen müssen, weil Ihr Ehegatte dessen Beginn für eine andere Zeit angibt oder sogar das Bestehen der Trennung an sich leugnet, müssen Sie einen Nachweis parat haben.

Besonders praktisch ist ein offizielles Schreiben, das Sie bei Beginn des Trennungsjahres gegebenenfalls vor Zeugen übergeben und gegenzeichnen haben lassen. Ein Muster für solche Schreiben mit einer Vorlage für den Text finden Sie im Internet. Sehr sicher ist auch die Übersendung eines solchen Schriftstücks per Einschreiben. So kann der genaue Zugangszeitpunkt nachgewiesen werden.

Wenn Sie das Trennungsjahr nachweisen müssen, ist ein förmliches Schreiben vom Anwalt zwar kostenpflichtig, auf der anderen Seite umgehen Sie so sicher Beweisproblematiken. Dieser Schritt ist also vor allem zu empfehlen, wenn Ehepartner ohnehin nicht mit einer friedlichen Trennung rechnen.

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