Sterbegeld beantragen: Anspruch, Höhe und Auszahlung des Zuschusses für Bestattungskosten

Auch wenn sich niemand gerne mit dem Thema auseinandersetzt, ist es immens wichtig, frühzeitig dafür zu sorgen, dass der eigene Tod nicht zu einer nachhaltig eklatanten Belastung für die Angehörigen wird. Seit 2004 wirkt der Staat in dieser Hinsicht nur noch in Einzelfällen unterstützend mit. Wann das der Fall ist, wie und wo Sie Sterbegeld beantragen können und welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Des Weiteren geben wir Aufschluss darüber, warum der private Abschluss einer Sterbegeldversicherung für Entlastung bei der Aufbringung von Bestattungskosten sorgen kann.


Zahlt der Staat Sterbegeld?

Grundsätzlich ist seitens des Staates keine Auszahlung von Sterbegeld vorgesehen. Das war vor dem 01.01.2004 anders: Bis dahin erhielten Hinterbliebene von Verstorbenen finanzielle Unterstützung von den gesetzlichen Krankenkassen. Heute haben nur noch bestimmte Personengruppen, wie etwa Beamte und Opfer von Arbeitsunfällen, einen Anspruch auf Bestattungsgeld.


Wann und wo Sterbegeld beantragen?

Das Sterbegeld wird direkt nach dem Todesfall beantragt. Der Ort der Geltendmachung ist von der Anspruchsart des Sterbegelds abhängig. Mit der Hilfe diverser Dokumente und Vordrucke können Sie das Sterbegeld zudem online beantragen.


Muss man Sterbegeld versteuern?

Das Finanzamt unterscheidet zwischen privaten und gesetzlichen Sterbegeldern. Ersteres, welches in aller Regel auf der Basis des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung ausgezahlt wird, ist einkommensteuerfrei zu behandeln. Sterbegelder, die in betrieblichen Vereinbarungen festgehalten wurden, sind in voller Höhe bei der jährlichen Einkommensteuererklärung anzurechnen.


Was ist das Sterbegeld und wer bezahlt es?

Sterbegeld beantragen: Anspruch, Höhe und Auszahlung des Zuschusses für Bestattungskosten
Seit 2004 gibt es für Beerdigungskosten etc. keine pauschale Unterstützung mehr.

Als Sterbegeld bezeichnet man die Geldleistungen, die von unterschiedlichen Stellen an die Hinterbliebenen eines Verstorbenen ausgezahlt werden, um die Ausgaben für dessen Bestattung deckeln zu können.

Bis Ende 2003 hatte jeder sozialversicherungspflichtige deutsche Bürger ein gesetzliches Anrecht auf Sterbegeld. Diese staatliche Sicherstellung wurde mit Stichtag 1. Januar 2004 abgeschafft. Die heutige Gesetzgebung sieht entsprechende Leistungen nur noch für bestimmte Personengruppen vor.

Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick darüber, welche Arten der Sterbegeldzahlung es noch gibt beziehungsweise welche nicht mehr und wer für die Auszahlung der Zuschüsse verantwortlich ist. (Informationen hierzu finden Sie auch bei Wikipedia.)

Sterbegeld Informationen und Hinweise
Sterbegeld von der Krankenkasse
  • wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 gestrichen
  • finanzielle Hilfe für Bestattungen gehört also nicht mehr zu den Leistungen von AOK und Co.
  • gilt sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch für die private Krankenversicherung (PKV)
Sterbegeld der gesetzlichen Rentenversicherung
  • grundsätzlich keine Zahlung von Sterbegeld
  • in den ersten drei Monaten nach dem Ableben (Sterbeüberbrückungszeit) erhalten hinterbliebene Ehepartner allerdings die volle Rente des Verstorbenen als Witwenrente
Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung
  • wird ausgezahlt, wenn der Verstorbene durch einen Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall oder eine durch den Beruf verursachte Erkrankung ums Leben gekommen ist
  • Sterbegeld aus der Unfallversicherung wird in Höhe eines Siebtels der Bezugsgröße, die zum Zeitpunkt des Todes Bestand hatte, ausgezahlt
  • gezahlt wird Sterbegeld von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Versicherungsträgern
  • keine Zahlung bei nicht-berufsbegründeten Unfällen
Sterbegeld vom Arbeitgeber
  • Sterbegeld vom Arbeitgeber ist freiwillige Zahlung
  • muss im Vorfeld im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt werden
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Höhe des Sterbegelds schriftlich festhalten
Sterbegeld Beamte
  • Hinterbliebene von Personen, die vor ihrem Tod den Beamtenstatus innehatten oder Beamte im Ruhestand waren, bekommen nach deren Ableben Sterbegeld
  • einmalige Auszahlung
  • berechnete Höhe des Beamten-Sterbegelds: das Zweifache der letzten Dienstbezüge beziehungsweise des Ruhegehalts des Verstorbenen
  • geregelt in §18 des Beamtenversorgungsgesetzes
Sterbegeld öffentlicher Dienst
  • für Sterbegeld im öffentlichen Dienst besteht grundsätzlich keine Zahlungsverpflichtung
  • muss, ebenso wie Sterbegeld vom Arbeitgeber, tariflich festgehalten werden
Sterbegeld vom Sozialamt
  • kein genereller Anspruch
  • Entscheidung für eine Auszahlung ist fallabhängig
  • Antrag kann von Hinterbliebenen gestellt werden, die nachweisen, dass sie nicht für die Bestattung des Verstorbenen aufkommen können
Sterbegeld aus privaten Versicherungen
  • Abschluss einer Sterbeversicherung im Rahmen der privaten Altersvorsorge
  • ausgezahlte Geldleistungen werden nicht zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen
  • Versicherungssumme und individuelle Wünsche werden vertraglich festgehalten

Wichtig zu wissen: Zahlungen in Folge von Tod, die auf der Basis betrieblicher Vereinbarungen getätigt wurden, muss man in der Form von Sterbegeld versteuern.

Wer kann Sterbegeld beantragen?

Einen Antrag auf die Auszahlung von Sterbegeld kann theoretisch jeder Angehörige der zu Tode gekommenen Person stellen. Jeder, der eine Beantragung vornimmt, muss seine Identität anhand eines offiziellen Ausweisdokuments nachweisen können.

Darüber hinaus müssen diverse Verwandtschafts- oder Eheverhältnisse sichergestellt werden. Welche das genau sind, ist vom jeweiligen Hinterbliebenen-Status abhängig. Im Falle von privat abgeschlossenen Sterbegeldversicherung ist der Bezugsberechtigte im Versicherungsvertrag aufgeführt. Nur dieser ist berechtigt, die Zahlung anzufordern und zu erhalten.

Wo muss ich das Sterbegeld beantragen?

Welche Anlaufstelle die richtige zur Beantragung von Sterbegeldauszahlungen ist, hängt von der jeweiligen Anspruchsart ab. Während Angehörige von verstorbenen Beamten oder ehemaligen Staatsdienern ihr Anrecht bei der Versorgungs- oder letzten Dienststelle des Verstorbenen geltend machen, müssen Hinterbliebene von Dahingeschiedenen, die per Arbeits- oder Tarifvertrag abgesichert waren, den ehemalige Arbeitgeber kontaktieren.

Sterbegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise die dreimonatig volle Witwenrente wird bei der Rentenversicherungsanstalt beantragt. Stirbt eine Person in Folge eines Arbeitsunfalls, ist der jeweilige Unfallversicherungsträger zuständig. Zahlungen aus privat abgeschlossenen Sterbegeldversicherungen müssen stets bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Sterbegeld benötigt?

Der erste Schritt, eine Zahlung von Sterbegeld in die Wege zu leiten, ist den Todesfall zu melden. Empfänger hierfür ist die Stelle, die für den Zuschuss zur Bestattung zuständig ist. Voraussetzung für eine Ausschüttung von Geldern ist zudem die Vorlage folgender Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Sterbeurkunde
  • Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde (für die Auszahlung von Witwengeld)
  • Geburtsurkunde (für die Auszahlung an Kinder)
  • Nachweis des Verwandtschaftsgrads (für die Auszahlung an Verwandte)
  • Quittungen (Rechnungen) über Bestattungskosten
  • Nachweis über vom Arbeitgeber gewährtes Sterbegeld
  • falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
  • bei Beantragung von Sozialamt-Zahlungen: Nachweise über Vermögensverhältnisse, Erbschein, gegebenenfalls Nachweis der Erbausschlagung

Viele der benötigten Unterlagen können Sie ganz bequem online beantragen.

Wann wird das Sterbegeld ausgezahlt?

Private Sterbegeldversicherung
Wer eine private Sterbegeldversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass stets eine bezugsberechtigte Person in den Vertragsunterlagen festgehalten wird. Anderenfalls wird die Versicherungssumme gemäß Erbfolge ausgezahlt. Die Ausstellung eines Erbscheins, die durchaus einige Monate lang dauern kann, wäre unumgänglich.

Stirbt eine Person, besteht für die Angehörigen, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit zur Beantragung von Sterbegeld. Bis dieses jedoch auf dem Konto des Berechtigten eintrifft, vergeht eine gewisse Zeit, denn die eingereichten Unterlagen müssen ebenso von den zuständigen Stellen geprüft, wie die Legitimation des Beantragenden durchgeführt werden.

Wer bezahlt die Bestattungskosten?

In vielen Fällen, insbesondere dann, wenn die Beerdigung eines Verstorbenen schon kurz nach dessen Tod, stattfindet, bleibt den Hinterbliebenen nichts Anderes übrig, als hinsichtlich der Bestattungskosten in Vorkasse zu treten. Die entstandenen Aufwendungen werden der zuständigen Stelle anschließend in Rechnung gestellt und von ebendieser übernommen.

Bei Abrechnung über die gesetzliche Unfallversicherung kommen öffentliche Versicherungsträger und die Berufsgenossenschaft für das Sterbegeld auf. Das Sterbegeld für Beamte geht aus der Beamtenversorgungsstelle hervor. Die Geldempfänger müssen dieses Sterbegeld versteuern.

Wie hoch fällt das Sterbegeld aus?

Wie bereits verdeutlicht, gibt es das klassische Sterbegeld von Krankenkassen seit 2004 nicht mehr. Wer dennoch einen Anspruch auf Zuschuss für die Bestattungskosten hat, der fragt sich sicherlich, mit welchen Geldleistungen er rechnen kann. Die Frage lässt sich nicht mit einem pauschalen Betrag beantworten. Vielmehr sind bei der Errechnung verschiedene Faktoren einzubeziehen.

Der entscheidendste Punkt ist die Art des Sterbegelds. Handelt es sich um einen Vertrag, der privat mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen worden ist, gilt die vereinbarte Versicherungssumme als ausschlaggebend. Sie wird, unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente, vollständig ausgezahlt und ist steuerlich irrelevant.

Die in einem Arbeits- oder betrieblichen Tarifvertrag ausgemachte Versicherungssumme, die beim Tod des Arbeitnehmers an dessen Angehörige ausgezahlt wird, ist ebenfalls im Vorfeld festgelegt worden. Nachweisliche Hinterbliebene von Beamten erhalten einmalig das Zweifache des letzten Dienstbezuges und Witwen beziehungsweise Witwer drei Monate lang die volle Rente ihres verstorbenen Ehepartners.

Das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallrente beträgt einen Siebtel der letzten monatlichen Bezüge. Beantragt man einen Bestattungszuschuss beim Sozialamt und wird diesem entsprochen, so bezieht man lediglich die Kosten, die einem ortsüblichen Sozialbegräbnis entsprechen.

Kann Sterbegeld vererbt werden?

Die gesetzliche Regelung in Deutschland sieht vor, dass das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf seine Erben übergeht. Hierzu gehören auch die Ansprüche auf ein Sterbegeld. Für die Berechtigung zur Auszahlung muss die Erbschaft nachgewiesen werden, beispielsweise durch einen Erbschein oder ein Nachlassdokument (Testament). Anderenfalls wird das Erbe gemäß der gesetzlichen Erbfolge abgewickelt.

Im Falle einer privaten Sterbeversicherung kann der Bezugsberechtigte im Vorfeld vertraglich festgehalten werden. Ist dies geschehen, greift die Erbfolge nicht mehr, sondern die Versicherungssumme wird vollumfänglich an die berechtigte Person ausgezahlt.

Welche Kosten kommen bei der Bestattung auf Angehörige zu?

Sterbegeld beantragen: Anspruch, Höhe und Auszahlung des Zuschusses für BestattungskostenWie teuer eine angemessene Beerdigung letzten Endes wird, hängt stark von der Ausrichtung des traurigen Ereignisses ab. Allein die grundlegenden Bestattungskosten liegen häufig im mehrstelligen Tausenderbereich. Hinzu kommen beispielsweise Aufwendungen für:

  • die Überführung und Versorgung des Toten
  • den Sarg oder die Urne
  • Blumendekoration in der Trauerhalle und am Grab
  • Pflege und Miete der Grabanlage
  • Trauerfeier
  • Formalitäten und Bereitstellung von diversen Dokumenten
  • sonstige Dienstleistungen

Rechnet man alle Ausgaben zusammen, kommt man schnell in den fünfstelligen Bereich. Da ist es nicht verwunderlich, dass viele Angehörige angesichts der hohen Kosten verzweifeln. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, stets im Vorfeld zu prüfen, ob Sterbegeld beantragt werden kann und falls ja, wie der Antrag vonstattengeht. Je eher man sich mit dem unangenehmen Thema beschäftigt, desto geringer ist das Risiko, in der unweigerlich kommenden Situation hilflos dazustehen.

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