Lebenspartnerschaft eintragen lassen: wie und wo die nichteheliche Partnerschaft eingetragen wird und was sich dadurch ändert

Der Gesetzgeber erlaubt in Deutschland seit August 2001 die Begründung einer Lebenspartnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Für diese Paare bedeutet dies, dass sie durch die offizielle Eintragung rechtlich abgesichert sind, sondern auch in vielen Punkten die gleichen Rechte genießen wie heterosexuelle Paare. Unverheiratete, nicht miteinander verwandte und volljährige Partner, welche das gleiche Geschlecht haben, dürfen sich eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. In Deutschland kann diese Eintragung allerdings nur für homosexuelle Paare vorgenommen werden. In anderen Ländern gibt es hier Unterschiede, die zu beachten sind.


Was versteht man unter Lebenspartnerschaft?

Unter einer Lebenspartnerschaft versteht man eine formell eingetragene Lebensgemeinschaft, die zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern besteht. Seit dem 01.10.2017 ist es allerdings nicht mehr möglich, eine neue Lebenspartnerschaft einzugehen, auch wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt als Alternative zur Ehe gesehen wurde. Stattdessen wurde die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt. Bei der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft treten gesetzliche Regelungen in Kraft, welche zum größten Teil mit denen der Ehe übereinstimmen.


Wie kann man die Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

Die Lebenspartnerschaft können Sie vor dem zuständigen Standesbeamten erklären. Im Bundesland Bayern ist die Eintragung auch bei einem Notar möglich. Nach der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt beim Standesamt eine Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister. Mit dieser Eintragung wird der formelle Akt zur eingetragenen Lebenspartnerschaft vollzogen. Diese Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern wird im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.


Wo kann man die Anerkennung einer Lebenspartnerschaft beantragen?

In der Regel können die Lebenspartnerschaften beim zuständigen Standesamt eingetragen werden. Im Bundesland Bayern ist die Eintragung auch bei einem Notar möglich. Die Eintragung beim Standesamt kann dort sowohl persönlich als auch mündlich oder schriftlich beantragt werden.


Was versteht der Gesetzgeber unter dem Begriff eingetragene Lebenspartnerschaft?

Lebenspartnerschaft eintragen lassen: wie und wo die nichteheliche Partnerschaft eingetragen wird und was sich dadurch ändert
Durch das Eheöffnungsgesetz können gleichgeschlechtliche Paare nun auch den Bund der Ehe eingehen und nicht mehr nur ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen.

In § 1 LPartG werden folgende Merkmale einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wie folgt definiert und beschrieben:

„Zwei Menschen gleichen Geschlechts, die gegenüber einem Standesbeamten persönlich und gleichzeitig anwesend erklären, zusammen eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, gründen eine Lebenspartnerschaft“

In dieser Passage aus dem Gesetzbuch sind einige Merkmale enthalten, welche bei der Beantragung einer Lebenspartnerschaft erfüllt werden müssen.

  • Es muss sich um zwei Personen gleichen Geschlechts handeln, die eine homosexuelle Beziehung führen. Dies können entweder zwei Partnerinnen oder zwei Partner sein.
  • Die beiden Partner müssen eine gegenseitige Erklärung abgeben, dass sie gewillt sind, miteinander eine eheähnliche Partnerschaft führen zu wollen.
  • Überdies muss erklärt werden, dass diese Partnerschaft unbefristet ist und die Partner die Absicht haben, diese auf Lebenszeit zu führen.
  • Diese Erklärungen müssen vor dem zuständigen Standesamt in Anwesenheit beider Partner gegeben werden.

Tipp: Wer möchte, der kann in einer Lebenspartnerschaft Themen wie Unterhalt, Erbrecht oder Altersvorsorge regeln. Auch die Gütertrennung lässt sich in einer Lebenspartnerschaft vereinbaren und im Falle einer Trennung gilt ein Verzicht der beiden Partner auf einen Ausgleich.

Können Mann und Frau eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

Eine eheähnlich geführte Lebenspartnerschaft Mann und Frau eintragen zu lassen, ist in Deutschland nicht möglich. Dies unterscheidet Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern. Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft ist nur gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Die liegt auch daran, dass es hierzulande bis zum 30.09.2017 für gleichgeschlechtliche Paare nicht möglich war, eine Ehe einzugehen. Mit Wirkung zum 01.10.2017 wurde dies allerdings im BGB geändert.

Was ändert sich nach dem Eintragen der Lebenspartnerschaft?

Mit dem Lebenspartnerschaft eintragen ändert sich einiges in der Beziehung dieser beiden gleichgeschlechtlichen Menschen. Dies trifft sicherlich nicht auf den Ablauf und die Führung einer Partnerschaft zu, bringt aber einige rechtliche Änderungen für die Lebenspartner mit sich. Beide führen mit der Eintragung nichts anders, als dies bei der Ehe auch der Fall ist. Vor dem Gesetzgeber gelten sie als Familienangehöriger des Partners und haben sind mit dessen Angehörigen verschwägert.

Was wird benötigt um eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen?

Um eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen zu können, werden einige Dokumente und Unterlagen benötigt.

  • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Eine maximal vier Wochen alte Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde
  • Aus dem Geburtenregister eine beglaubigte Abschrift für den Fall, dass ein Partner noch nie vorher in einer Lebensgemeinschaft war oder noch niemals verheiratet war
  • War ein Partner bereits vorher einmal verheiratet, dann wird ein rechtskräftiges Scheidungsurteil und eine Eheurkunde benötigt. Ist der letzte Ehepartner bereits verstorben, ist eine Sterbeurkunde notwendig.
  • Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft, welche vorher bestanden hat und aufgelöst wurde, muss nachgewiesen werden.

Was kostet die Eintragung der Lebenspartnerschaft?

Durch die Eintragung entstehen Kosten. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auch 40 € bis 70 €. Werden Begründungen benötigt, welche auch ausländisches Recht berücksichtigen, müssen mit mindestens 70 € an Kosten gerechnet werden. Dies trifft zu, wenn ein Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Handelt es sich um zwei ausländische Partner, so belaufen sich die Kosten auf maximal 120 €.

Wie ist der Ablauf bei der Begründung für eine Lebenspartnerschaft?

Feiern Sie Ihre Liebe!
Eine Eintragung der Lebenspartnerschaft kann genauso wie die standesamtliche Trauung zwischen Mann und Frau gefeiert werden. Das beginnt beispielsweise schon bei der Auswahl der Musik bei der standesamtlichen Zeremonie. Sie können also heiraten, wie dies ein heterosexuelles Paar von München bis Hamburg, von Köln bis Berlin auch macht. Dem steht nichts im Wege.

Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft gibt es einen festgelegten Ablauf. Dieser sieht wie folgt aus:

  • Anmeldung: Beim zuständigen Standesamt erfolgt eine persönliche, eine schriftliche oder eine mündliche Antragstellung. In dieser wird das Standesamt um Mitwirkung bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft gebeten.
  • Prüfung: Eine Prüfung durch das zuständige Finanzamt ist notwendig, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft auch erfüllt werden. Werden diese Bedingungen bzw. Voraussetzungen nicht erfüllt, wird das Standesamt den Antrag ablehnen.
  • Termin der Eintragung: Hat das Standesamt seine Mitwirkung an der Eintragung bestätigt, müssen Sie innerhalb einem Zeitraum von sechs Monaten einen Termin zur Eintragung vereinbaren. Diese Eintragung kann auch an einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
  • Eintragung: Bei der Eintragung werden beide Lebenspartner vom Standesbeamten gefragt, ob es ihr Wille ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen. In einer Niederschrift werden die Erklärungen der beiden Partner aufgenommen und später als Urkunde zum Nachweis zur Verfügung gestellt. Was vom Standesamt nach der Begründung ins Lebenspartnerschaftsregister eingetragen wird, können Sie jederzeit um Einsicht ersuchen. Dies ist in § 62 Personenstandsgesetz geregelt.

Was muss beim Thema Steuer beachtet werden?

In einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt jeder der beiden Partner vom steuerlichen Aspekt als alleinstehend. Deshalb besteht auch kein Recht darauf, ein steuerbegünstigtes Ehegattensplitting vorzunehmen. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in einer Ehe begründen. Diese Option steht Ihnen auch als gleichgeschlechtliches Paar selbstverständlich offen und macht keinen Unterschied zur Ehe zwischen Mann und Frau. Wie dies bei jedem anderen Steuerpflichtigen der Fall ist, gibt es auch hier zwischen Steuerklasse I bis VI zu unterscheiden.

Nach der erfolgten Begründung und Eintragung der Lebenspartnerschaft in das Lebenspartnerschaftsregister werden die beiden Partner ganz automatisch in der Steuerklassen IV / IV eingeordnet. Sie können aber auch auf eigenen Wunsch eine Einstufung in die Steuerklassen III / V oder alternativ IV / IV vornehmen. Dies entspricht einer eheähnlichen Einstufung, welche dort zwischen Mann und Frau vorgenommen wird. Sie müssen einfach schauen, welche Einteilung ihnen beiden die beste Steuerersparnis bringt.

Achtung: Haben Sie sich nach dem Lebenspartnerschaft eintragen für die Kombination der Steuerklasse IV / IV entschieden, dann besteht für Sie und Ihren Partner keine Pflicht zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung. Dies nur aus rechtlicher Sicht. Sie sollten dennoch immer prüfen, ob Sie mit einer Steuererklärung nicht Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Was sind die wichtigsten Fakten über das Thema Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

Lebenspartnerschaft eintragen lassen: wie und wo die nichteheliche Partnerschaft eingetragen wird und was sich dadurch ändert
Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelte alle gesetzlichen Anforderungen, um eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.

Das Thema Lebenspartnerschaft eintragen lassen ist sehr umfangreich. Es gibt aber einige Fakten, die Sie unbedingt wissen sollten.

  • Erst wenn eine Eintragung der Lebenspartnerschaft erfolgt ist, besteht auch das gesetzliche Erbrecht und der Anspruch auf Familienunterhalt.
  • Wird eine solche Partnerschaft wieder aufgelöst, besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt und auch Anspruch auf einen Zugewinn- und Versorgungsausgleich und später auch ein Anspruch auf Rente.
  • Um eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen zu können, müssen vom Gesetzgeber festgelegte Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Eine Einverständniserklärung, eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen zu wollen, kann nur bei Anwesenheit beider Partner abgegeben werden.
  • Besteht eine nach gültigem Recht eingetragene Lebenspartnerschaft, dann können die beiden Partner im Gegensatz zu einer „normalen“ Lebensgemeinschaft, einen gemeinsamen Namen wählen. Dies sollte am besten dann erfolgen, wenn auch die Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt.
  • Wurde im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet und beide Partner leben nun in Deutschland, kann beim zuständigen Standesamt eine Eintragung dieser in das dortige Lebenspartnerschaftsregister beantragt werden. Es muss aber die Voraussetzung erfüllt sein, dass diese Lebenspartnerschaft auch im Ausland rechtskräftig anerkannt wurde. Im Einzelfall könnte dann auch in Deutschland beispielsweise Kindergeld beantragt werden.
  • Jeder der beiden Partner muss volljährig sein und vom Gesetzgeber sind hier keinerlei Ausnahmen vorgesehen.
  • Beide Partner dürfen nicht auf andere Art verheiratet sein und auch keine Ehe zwischen Mann und Frau führen. Wie bei der Ehe zwischen Heterosexuellen gilt auch hier das Gesetz der Monogamie. Das Eingehen einer weiteren Lebenspartnerschaft wäre strafbar und würde nach der Rechtsauffassung von § 172 StGB als Bigamie bestraft werden.
  • Keiner der beiden Lebenspartner darf miteinander in gerader erster Linie verwandt sein und als Blutsverwandte der Reihenfolge Großeltern-Eltern-Kind gelten. Auch sind keine vollbürtigen oder halbbürtigen Geschwister eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Bildnachweise: © Tony Marturano – stock.adobe.com, © Bits and Splits – stock.adobe.com

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