Hinterbliebenenrente: Höhe und Anspruch der Hinterbliebenen auf gesetzliche Rente

Wenn der Ehepartner stirbt oder man seine Eltern verliert, so stellt das in der Regel einen schweren Schicksalsschlag dar. Aber in vielen Fällen ist solch ein menschlicher Verlust auf ein Ereignis, welches sich durchaus auch sehr negativ auf die finanzielle Lage eines Hinterbliebenen auswirken kann. Der Tod des langjährigen Ehepartners trifft vor allem Frauen sehr stark, denn in nicht gerade wenige Fällen haben sie für die Erziehung der Kinder und für die Versorgung der Familie ihren eigenen Beruf hinten angestellt. Aus diesem Grund haben auch rein statistisch betrachtet später auch eine deutlich niedrigere Rente, als dies bei Männern der Fall ist. Doch die Deutsche Rentenversicherung ist nicht nur für die gesetzliche Altersvorsorge und die spätere Rentenzahlung im Ruhestand zuständig. Sie kommt auch für die sogenannte Hinterbliebenenrente auf.


Was ist die Hinterbliebenenrente?

Wenn ein Ehepartner stirbt oder ein gleichgeschlechtlicher Ehepartner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, der Vater stirbt oder die Mutter durch Tod aus der Familie gerissen wird, geht sehr oft einer Familie die Person verloren, die überwiegend für den Lebensunterhalt verantwortlich war. Entweder durch ein regelmäßiges Einkommen durch ein Arbeitsverhältnis oder durch eine Altersrente im Ruhestand. Für solche Fälle gibt es die Hinterbliebenenrente. Diese Rente soll helfen, dass für die Hinterbliebenen die wirtschaftliche Existenz sichergestellt werden kann.


Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente kann die Witwe, der Witwer oder der überlebende gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben. Aber auch Kinder als Vollwaisen oder Halbwaisen können einen Anspruch geltend machen. Sie alle können unter Erfüllung einiger Voraussetzungen die Hinterbliebenenrente aus der Rentenversicherung der versicherten verstorbenen Person bekommen.


Was ist der Unterschied zwischen Hinterbliebenenrente und Witwenrente?

Zwischen der Hinterbliebenenrente und der Witwenrente gibt es keinen Unterschied. Auch ein männlicher Hinterbliebene, also ein Witwer, bekommt eine Witwenrente. Im Laufe der Jahre hat sich einfach im Sprachgebrauch das Wort Witwenrente gegenüber dem Begriff Hinterbliebenenrente durchgesetzt. Witwenrente als Art der Hinterbliebenenrente wird allerdings nicht an die Kinder der verstorbenen Person bezahlt.


Was ist der Unterschied zwischen Hinterbliebenenrente und Waisenrente?

Verstirbt ein Elternteil, so bekommen auch Kinder eine Hinterbliebenenrente. Diese wird allerdings in Bezug auf die Kinder als Waisenrente bezeichnet. Die gilt für Vollwaisen als auch Halbwaisen. Eine Rente für Vollwaisen gibt es immer dann, wenn beide Elternteile verstorben sind. Halbwaisenrente gibt es beim Tod eines Elternteils. Waisenrente steht sowohl leiblichen Kindern als auch adoptierten Kindern zu. Auch Stiefkinder und Pflegekinder haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Waisenrente bzw. Hinterbliebenenrente.


Welche Voraussetzungen müssen für Anspruch auf Hinterbliebenenrente erfüllt werden?

Hinterbliebenenrente: Höhe und Anspruch der Hinterbliebenen auf gesetzliche Rente
Es gibt verschiedene Varianten der Hinterbliebenenrente. Zu den bekanntesten gehören die kleine und große Witwenrente.

Die wichtigste Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist, dass ein Verstorbener mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren Beiträge in die Rentenversicherung entrichtet hat. Alternativ kann er aber auch bereits einen Rentenanspruch erworben haben. Dies kann beispielsweise eine Rente nach einem Arbeitsunfall sein. Eine weitere Voraussetzung für Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist das Verhältnis zur verstorbenen Person. Aus diesem Verhältnis heraus ergibt sich auch die Art der Hinterbliebenenrente.

Die Hinterbliebenenrente als Witwenrente

Nicht selten gerät beim Tod des Ehepartners das Leben des anderes ganz schön durcheinander. Die Veränderungen für die Hinterbliebenen sind sehr groß und dies trifft oft auch auf die finanzielle Lage zu. In der Regel fällt hier ein kompletter Verdienst weg, ohne dass die Ausgaben in gleichem Maße sinken. Mit der Witwenrente als Form der Hinterbliebenenrente soll diese finanzielle Lücke geschlossen werden. Bei dieser Form der Hinterbliebenenrente müssen allerdings das alte und das neue Recht beachtet werden. Welches zutreffend ist, hängt vom Datum der Eheschließung ab und vom Geburtsdatum der beiden Ehepartner.

Das neue Recht

Altes Recht
Unter das alte Recht fallen Sie dann, wenn Ihr Partner vor dem 01.01.2002 verstorben ist. Alternativ gilt aber auch die Regelung, welche besagt, dass das Sterbedatum nach dem 31.12.2001 liegt, die gemeinsame Eheschließung von Ihnen aber vor dem 01.01.2002 stattfand. Eine weitere Regelung umfasst das alte Recht, was das Geburtsdatum des Verstorbenen betrifft. Es trifft zu, wenn der Partner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Das neue Recht trifft dann für Sie in Kraft, wenn Ihre Eheschließung nach dem 31.12.2001 stattfand oder Sie, falls die Eheschließung früher stattgefunden hat, beide nach dem 01.01.1962 geboren wurden.

Sicherlich möchten Sie gerne wissen, wie hoch Ihre Hinterbliebenenrente ausfällt, wenn grundsätzlicher Anspruch besteht. Doch genau dies ist davon abhängig, ob für Sie das neue oder das alte Recht zutreffend ist. Ein weiterer wichtiger Faktor der Höhe der Hinterbliebenenrente ist, ob es sich um die kleine Witwenrente handelt oder Sie Anspruch auf die große Witwenrente haben.

Die große Witwenrente

Anspruch auf eine große Witwenrente haben Sie, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben. Aber auch bei noch andauernden Erziehung von einem minderjährigen Kind haben Sie Anspruch auf diese Art der Hinterbliebenenrente. Bei der Höhe der Rente spielt sich die Rente für Hinterbliebene bei 60 Prozent ein bzw. bei 55 Prozent bei neuem Recht. Diese Prozentsätze richten sich nach den Rentenansprüchen des Verstorbenen.

Die kleine Witwenrente

Jeder, der unter der Altersgrenze liegt, hat Anspruch auf eine Viertel der Rente, welche für den Verstorbenen Gültigkeit hatte. Allerdings müssen Sie wissen, dass die Zahlung der Hinterbliebenenrente als kleine Witwenrente nur für einen Zeitraum von 24 Monaten gilt. Erreichen Sie aber das Mindestalter, wandelt sich die kleine Witwenrente automatisch in eine große Witwenrente.

Für die große Witwenrente ändert sich diese Altersgrenze monatlich. Seit dem Jahr 2012 steigt diese Altersgrenze von 45 Jahren stetig an und wird dann im Jahr 2029 bei 47 Jahren liegen.

Die Hinterbliebenenrente als Waisenrente

Nicht nur die Ehepartner sollen nach dem Tod des Partners finanzielle Unterstützung erfahren. Auch minderjährige Kinder sollen mit einer Waisenrente in Form von Hinterbliebenenrente Unterstützung bekommen. Der Anspruch auf diese Art der Hinterbliebenenrente besteht bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes. Bei Anspruch auf eine Halbwaisenrente, also beim Tod von nur einem Elternteil, besteht ein Anspruch von 10 Prozent auf den Rentenanspruch des Verstorbenen. Sterben bedauerlicherweise beide Elternteile, dann besteht Anspruch auf Vollwaisenrente. In diesem Fall liegt die Höhe des Anspruchs bei 20 Prozent des Rentenanspruchs vom Verstorbenen. In der Regel endet der Anspruch mit Beginn der Volljährigkeit, kann aber unter bestimmten Umständen bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Dies ist immer der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte

  • eine Ausbildung absolviert,
  • ein Studium macht oder
  • seinen Wehrdienst bzw. ein freiwilliges soziales Jahr

absolviert in dieser Zeitspanne. Auch bei einer vorliegenden Behinderung wird diese Art der Hinterbliebenenrente bis spätestens zum 27. Lebensjahr weiterbezahlt.

Die Hinterbliebenenrente als Erziehungsrente

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann es unter Umständen auch nach einer Scheidung geben. Es wird dann von der Erziehungsrente gesprochen. Es besteht allerdings nur dann ein Anspruch darauf, wenn es aus der Ehe mit dem verstorbenen Ex-Partner gemeinsame Kinder gibt, welche noch minderjährig sind. Es kann dann ein formloser Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden, der bis zum 18. Lebensjahr des oder der Kinder besteht. Liegt eine Behinderung vor, dann besteht der Anspruch unter Umständen sogar für eine unbegrenzte Zeit.

Wie lange muss man verheiratet gewesen sein, um Hinterbliebenenrente zu bekommen?

Es gilt die Richtlinie für alle Ehen, sie seit dem Jahr 2002 geschlossen wurden, dass die Ehe mindestens ein Jahr Bestand haben muss. Nur wenn dies der Fall ist, hat ein Ehepartner Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Stirbt der Ehepartner vor Ablauf von dieser Frist an einem Unfall, so besteht auch hier Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Der Gesetzgeber will einfach mit einer solchen Frist verhindern, dass eine sogenannte Versorgungsehe geschlossen wird. Bestehen Zweifel, so kann es durchaus passieren, dass ein Anspruch gerichtlich geprüft wird.

Wie kann die Hinterbliebenenrente beantragt werden?

Wer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, der sollte diesen Anspruch schnell geltend machen. Der Antrag auf eine Hinterbliebenenrente kann eine durchaus sehr komplexe Angelegenheit sein und einige Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich unsicher wegen der Beantragung der Hinterbliebenenrente ist, der kann sich Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung holen. Nach dem Hinterbliebenenrente beantragen erhalten Witwen oder Witwer in der Regel in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners die volle Rente ausbezahlt. Erst nach dieser Zeit kann es sein, dass eine entsprechende Reduzierung stattfindet. Wer nach dem Tod sehr schnell finanzielle Hilfe braucht, beispielsweise um die Beerdigungskosten zu zahlen, der kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Versicherten einen Antrag stellen und einen Vorschuss beantragen. So schnell wie möglich erhalten Sie dann drei Monatsrenten auf einen Schlag. Dies können Sie sogar online beantragen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Hinterbliebenenrente benötigt?

Die Deutsche Rentenversicherung besteht beim Antrag auf Hinterbliebenenrente auf einige wichtige Unterlagen. Zu diesen Unterlagen gehören:

  • Die gültige Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Die Kontonummer des Hinterbliebenen und die Bankverbindung
  • Eine Rentenanpassungsmitteilung (in der Regel die letzte Anpassung)
  • Die letzte Gehaltsabrechnung oder der letzte Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Die Steueridentifikationsnummer des Antragstellers auf Hinterbliebenenrente

Den Antrag selbst auf die Hinterbliebenenrente gibt es beim Träger der Rentenversicherung. In der Regel handelt es sich hier um die Deutsche Rentenversicherung. Dort auf der Homepage finden Sie den Antrag zum Download und alle weiteren wichtigen Informationen.

Welche Auswirkungen kann ein Rentensplitting auf die Hinterbliebenenrente haben?

Was ist das Sterbevierteljahr?
Wie bereits erwähnt, wird die Hinterbliebenenrente an den Partner des Verstorbenen in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall in voller Höhe gezahlt. Eigenes Einkommen kommt in dieser Zeit nicht zur Anrechnung. Diese drei Monate werden auch als Sterbevierteljahr bezeichnet. In dieser Zeit sollen sich die Angehörigen auf die neue Lebenssituation besser einstellen können.

Es ist für Ehepaare unter bestimmten Voraussetzungen möglich zu entscheiden, welche Rente er im Alter ausbezahlt bekommt. Entweder ist es die Rente, welche er selbst erarbeitet hat oder die Partner teilen sich ihre Rentenansprüche. In diesem Fall wird vom sogenannten Rentensplitting gesprochen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet hier beide Ansprüche zusammen und jeder bekommt genau die Hälfte an Rente. Das bedeutet, dass derjenige, der mehr verdient hat und deshalb mehr Rente bekommt, dem anderen etwas davon abgibt. Doch aufgepasst. Diese Entscheidung muss gut durchdacht sein, denn sie ist nicht mehr rückgängig zu machen. Im Todesfall eines Partners bedeutet dies für die Hinterbliebenenrente, dass diese dann nur so hoch ist, wie beim Rentensplitting vereinbart.

Welche Absicherung gibt es neben der Hinterbliebenenrente?

Nach dem Verlust eines Partners stellt die Hinterbliebenenrente sicherlich eine finanzielle Absicherung dar. Doch es kommt immer auf die Lebenssituation und die Höhe der Hinterbliebenenrente ab, ob dies auch wirklich reicht und sich der Lebensunterhalt damit auch problemlos finanzieren lässt. Deshalb sollte man sich frühzeitig genug Gedanken machen, welche Art der finanziellen Absicherung neben der Hinterbliebenenrente noch möglich ist.

  • Paare, die viele Jahre zusammen gelebt haben, aber nicht verheiratet waren, haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Hier könnte die Risikolebensversicherung eine gute Absicherung darstellen.
  • Eine Risikolebensversicherung bietet sich auch an, wenn eine gemeinsam gekaufte Immobilie damit finanziert wurde. Mit einer einfachen Hinterbliebenenrente könnte möglicherweise eine restliche Finanzierung der Raten nicht gestemmt werden.
  • Die Lebensversicherung oder die Risikolebensversicherung ist als Alternative zur Hinterbliebenenrente deshalb auch vorteilhafter, weil sie nicht an ein Mindestalter gebunden ist.

Die Hinterbliebenenrente bei Beamten

Hinterbliebenenrente: Höhe und Anspruch der Hinterbliebenen auf gesetzliche Rente
Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht in dem Fall, wenn jemand mehr als 5 Jahre als Beamter tätig war.

Stirbt ein Beamter, so bleibt der Staat als Arbeitgeber gegenüber dem Angehörigen in der Pflicht, diesen noch dem Tod des Ehepartners zu versorgen. Diese Versorgung wird auch als Witwengeld oder Witwenpension bezeichnet. Anspruch auf diese Witwenpension besteht immer dann, wenn der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre als Beamter tätig war und die Ehe mindestens ein Jahr angedauert hat.

Auch minderjährige Kinder aus dieser Ehe erhalten bei der Rentenversicherung oder der Rente aus der Unfallversicherung eine Waisenrente. Die Witwenpension beträgt 55 Prozent von dem Betrag, den der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes als Ruhegehalt, sprich als Pension, erhalten hätte.

Findet eigenes Einkommen bei der Hinterbliebenenrente Anrechnung?

Bei der Waisenrente als Hinterbliebenenrente findet das eigene Einkommen keine Anrechnung. Anders sieht es bei der Hinterbliebenenrente in Form von Witwenrente aus. Mit Ausnahme vom sogenannten Sterbevierteljahr wird das eigene Einkommen angerechnet. Der Empfänger von Hinterbliebenenrente kann dabei aber einen Freibetrag geltend machen. Pro Monat beträgt dieser Freibetrag in den alten Bundesländern 819,19 Euro und in den neuen Bundesländern 783,82 Euro. Für jedes minderjährige Kind erhöht sich dann dieser Freibetrag noch einmal. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, wird mit 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

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