Heirat EU Bürger mit Nicht EU Bürger: So funktioniert die Trauung in Deutschland

Wenn in Deutschland ein Bürger aus einem Nicht EU Staat einen Deutschen oder einen Staatsangehörigen aus einem anderen EU Staat heiraten möchte, sind bei der Eheschließung sehr viele Dinge zu beachten. Der Fachbegriff für diese Art der Eheschließung ist „binationale Ehe“. Welche Voraussetzungen Paare für die Hochzeit erfüllen müssen, welche Unterlagen und Dokumente Sie dafür benötigen und an wen Sie sich wenden müssen, ist hier zusammengefasst. Da das Recht oftmals für Laien sehr undurchsichtig ist, ist es ratsam, dass Sie im Zweifelsfall auf die Hilfe von einem Anwalt oder eines anderen Experten zum Thema zurückgreifen, die Ihnen alle Antworten auf noch offene Fragen zur Eheschließung liefern können.


Unter welchen Voraussetzungen dürfen EU Bürger Nicht EU Bürger in Deutschland heiraten?

Für die Eheschließung müssen beide Partner volljährig sein und es dürfen keine Hinderungsgründe bestehen. Dazu zählt zum Beispiel eine existierende Ehe im Ausland.


Welche Dokumente werden für die Eheschließung vom Nicht EU Bürger benötigt?

Der Nicht EU Bürger benötigt für die Hochzeit ein Visum zur Einreise oder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Darüber hinaus einen gültigen Reisepass und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Heimatlandes inklusive staatlich anerkannter Übersetzung.


Erhalte ich nach der Eheschließung als Nicht EU Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung?

Ja, nach der Eheschließung erhalten Sie zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer von drei Jahren. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie frühestens nach fünf Jahren in Deutschland.


Welche Voraussetzungen müssen Nicht EU Bürger mitbringen?

Heirat EU Bürger mit Nicht EU Bürger: So funktioniert die Trauung in Deutschland
Damit der Hochzeit nichts im Wege steht, sollten beide u.a. mindestens 18 Jahre alt sein und es dürfen keine Ehehinderungsgründe bestehen.

Sowohl Deutsche als auch Ausländer müssen in ihrem Land ehefähig sein, wenn sie ihren Partner für´s Leben heiraten möchten. Das bedeutet vor allem, dass sie volljährig sein müssen und keine Ehehinderungsgründe bestehen. Die Altersbeschränkung kann in Ausnahmefällen nach Antragstellung beim Familiengericht entfallen. Dafür muss der Antragsteller allerdings das 16. Lebensjahr vollendet haben und der zukünftige Ehepartner volljährig sein

Zu den häufigsten Hinderungsgründen gehört zum Beispiel, dass der Nicht EU Bürger in seinem Land bereits verheiratet ist. Aus diesem Grund wird am Standesamt unter anderem auch ein Ehefähigkeitszeugnis des Nicht EU Bürgers verlangt.

Welche Unterlagen werden für die Trauung in Deutschland benötigt?

Wenn deutsche Staatsangehörige bzw. EU Bürger einen Nicht EU Bürger heiraten möchten, sind dafür die folgenden Unterlagen erforderlich:

Dokument Vom EU Bürger vorzulegen Vom Nicht EU Bürger vorzulegen
Visum zur Einreise ODER eine Aufenthaltserlaubnis ODER eine Niederlassungserlaubnis ODER eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt in der EU Nein Ja
Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland Ja Ja
Reisepass Ja, alternativ dazu ist auch der Personalausweis möglich Ja
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister Ja (Achtung: Die Geburtsurkunde zählt nicht als beglaubigte Abschrift!) Ja, inklusive Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers

Welche Unterlagen können Sie online beantragen?

TIPP: Lange Vorlaufzeiten einplanen!
Die Organisation der Unterlagen kann mitunter sehr viel Zeit in Anspruch nehmen! Daher sollten Sie mindestens ein paar Monate dafür einplanen und vor allem auch darauf achten, dass sich der Nicht EU Bürger zum Zeitpunkt der geplanten Hochzeit auch legal in Deutschland befinden darf! Nur, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Hochzeit rechtmäßig im Land befinden, ist es möglich, eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland zu bekommen. Wenn Mitglieder der Familie des Nicht EU Bürgers dabei sein sollen, müssen Sie sich auch hier rechtzeitig darum kümmern, eine Genehmigung für den legalen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Hochzeit für diese Personen zu bekommen.

Ob Sie benötigte Unterlagen online beantragen können, ist in Deutschland immer vom jeweiligen Standesamt abhängig, da nicht alle Standesämter in Deutschland einheitlich funktionieren. Im Zweifelsfall können Sie auf der Webseite des Standesamtes Ihrer Heimatstadt nachsehen, ob und welche Unterlagen Sie online anfordern können.

Als Deutscher haben Sie darüber hinaus auch die Möglichkeit, auf private Anbieter zurückzugreifen, bei denen benötigte Unterlagen ebenfalls gegen die Zahlung einer Gebühr online angefordert werden können. Welche Unterlagen hier zur Verfügung stehen, ist vom jeweiligen Anbieter abhängig. Der Antrag wird dann vom privaten Anbieter an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Allerdings gibt es dabei zwei Dinge, die Sie berücksichtigen sollten: Manche Standesämter verweigern die Zusammenarbeit mit ausgewählten privaten Anbietern, weil sie diese als unseriös empfinden. Darüber hinaus verstecken sich bei manchen Anbietern im Kleingedruckten oft zusätzliche Gebühren, die nicht auf den ersten Blick bei der Bestellung erkennbar sind.

Die Beantragung der Unterlagen im Internet ist mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen verbunden:

Die Vorteile sind:

  • Sie sind nicht an die Öffnungszeiten Ihres Standesamtes gebunden.
  • Sie sparen sich Zeit, da Sie das Standesamt nicht persönlich aufsuchen müssen.
  • Oftmals können Sie die benötigten Dokumente direkt als PDF anhängen und sparen sich so das Porto.

Die Nachteile sind:

  • Bei manchen Standesämtern kommt es bei einem Online Antrag zu wesentlich längeren Bearbeitungszeiten.
  • Der aktuelle Status des Antrags ist nicht bekannt und kann auch nirgendwo eingesehen werden. Dadurch werden Rückfragen erforderlich, weil Sie nicht wissen, ob Ihr Antrag auf dem Standesamt auch wirklich angekommen ist.

Wie heiraten EU Bürger Nicht EU Bürger in Deutschland?

Wenn alle Formalitäten erfüllt sind, Sie also alle erforderlichen Dokumente erbracht haben, der Nicht EU Bürger rechtmäßig in Deutschland ist und Sie einen entsprechenden Termin auf dem Standesamt vereinbart haben, unterscheidet sich die Heirat nicht von einer „normalen“ Eheschließung. Sie werden vom zuständigen Standesbeamten getraut und Ihre Daten werden in das Ehebuch eingetragen, das Sie unmittelbar nach Trauung vor Ort unterschreiben.

Wo heiraten EU Bürger Nicht EU Bürger am Besten?

Wenn eine Heirat EU Bürger nicht EU Bürger im Ausland erfolgen soll, ist vor allem Dänemark dafür bekannt, dass der Aufwand dort wesentlich geringer ist als vergleichsweise in Deutschland. Zudem helfen Agenturen gegen Bezahlung einer Gebühr dabei, alles vor Ort zu organisieren. Zusätzlich bekommen Sie auch noch Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen. Auf Wunsch kann die Zeremonie selbst dann in unterschiedlichen Sprachen durchgeführt werden, damit die Worte von beiden Ehepartnern verstanden werden können.

Doch Vorsicht: Ganz ohne Formalitäten funktioniert es auch in Dänemark nicht. Sie benötigen auch hier einige Unterlagen und müssen sich vor allem auch in Dänemark legal aufhalten dürfen.

Muss man in Deutschland heiraten, um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Die Eheschließung kann auch in jedem anderen Land der Welt erfolgen. Allerdings muss daraufhin die Gültigkeit der Ehe auch in Deutschland anerkannt werden.

Wann wird eine ausländische Heirat in Deutschland anerkannt?

Da sich die Ehe in allen Ländern unterschiedlich gestaltet, ist auch der Vorgang zur Anerkennung einer Ehe in Deutschland nach Heirat EU Bürger Nicht EU Bürger im Ausland unterschiedlich. Daher sollten Sie sich bereits im Vorfeld bei der Botschaft in dem Land, in dem die Hochzeit stattfindet, nach den Formalitäten für die nachträgliche Anerkennung der Hochzeit in Deutschland erkundigen.

Auf alle Fälle muss die Echtheit der Heiratsurkunde belegt werden. In den meisten Fällen kümmert sich die Botschaft im jeweiligen Land, in dem die Hochzeit durchgeführt wurde, um diese Bestätigung. Nach der Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt ein Eheregister beantragen, in dem Ihre Ehe dann auch in Deutschland nachregistriert wird. Damit gilt die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland als anerkannt.

Wann bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland?

Heirat EU Bürger mit Nicht EU Bürger: So funktioniert die Trauung in Deutschland
Nach der Hochzeit erhält der Partner eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von drei Jahren.

Eine rechtmäßige Eheschließung hat auch eine Auswirkung auf die Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland für den Nicht EU Bürger. Grundsätzlich erhalten Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von drei Jahren. Diese wird meistens noch einmal verlängert. Erst nach 60 Monaten haben Sie erstmalig Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland sind jedoch weitere Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen nicht straffällig geworden sein.
  • Sie benötigen gute Kenntnisse der deutschen Sprache und müssen in der Lage sein, sich in das deutsche Gesellschaftssystem integrieren zu können.
  • Der Lebensunterhalt Ihres Partners muss gesichert sein.
  • Sie müssen krankenversichert sein.
  • Sie müssen mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben und die ursprünglich befristete Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens 5 Jahren bestehen.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt haben, in der Sie auch die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.

Achtung: Noch immer hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass Sie nach einer Hochzeit auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das stimmt nicht. Richtig ist, dass Sie als Nicht EU Bürger nach der gesetzlich gültigen Eheschließung in Deutschland eine Niedererlassungserlaubnis bekommen und die Voraussetzungen für eine Einbürgerung im Gegensatz zu nicht verheirateten Personen erleichtert werden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Staatsbürgerschaft deshalb ohne entsprechende Nachweise automatisch nach der Eheschließung erhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis ist auch nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitserlaubnis nach der Hochzeit. Grundsätzlich haben Sie zwar Anspruch auf eine Erteilung der Berechtigung, Sie müssen diese aber bei der Agentur für Arbeit eigens beantragen. Daraufhin erhalten Sie einen entsprechenden Eintrag in Ihrem Aufenthaltstitel, an dem die Erteilung der Arbeitserlaubnis erkennbar ist.

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