Einbenennung beantragen: Ablauf und Unterlagen zur Einbenennung des Kindes

Bei der Einbenennung erhält das Kind einen anderen Nachnamen, wodurch der Geburtsname geändert wird. Zum Großteil handelt es sich hierbei um den Nachnamen des neuen Ehepartners der Mutter. Es gibt jedoch weitere Gründe, warum eine Einbenennung vorgenommen werden soll. Allerdings ist Namensänderung nicht immer ohne Probleme möglich.


Worin liegt der Unterschied zwischen Einbenennung und Adoption?

Bei der Einbenennung ändert sich lediglich der Nachname, während das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen bleibt. Bei einer Adoption geht das Verwandtschaftsverhältnis auf den Adoptierenden über.


Kann man eine Einbenennung rückgängig machen?

Eine Einbenennung sollte wohl überlegt werden, da ein rückgängig machen nicht möglich ist. Aber: Die Einbenennung kann mehrfach durchgeführt werden.


Ist eine Einbenennung ohne bestimmte Voraussetzungen möglich?

Leider ist die Einbenennung von mehreren Voraussetzungen abhängig. Liegen diese nicht vor, so wird die Durchführung der gewünschten Namensänderung sehr schwierig.


Was ist die Einbenennung?

Einbenennung beantragen: Ablauf und Unterlagen zur Einbenennung des Kindes
Die Änderung des Nachnamens eines Kindes ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Eine Definition über die Einbenennung finden Sie im § 1618 BGB. Dort wird ausdrücklich beschrieben, dass es bei einer Einbenennung um eine Änderung des Nachnamen handelt. Wichtig ist, dass auch ein Doppelname beschlossen werden kann. Der neue Nachname darf dem bisherigen Nachnamen entweder voran- oder angefügt werden. Diese Situation wird auch als additive Einbenennung bezeichnet. Weitere Anforderungen, damit diese Namensänderung beantragt werden darf, lauten:

  • das Kind muss im Haushalt der Person leben, dessen Namen das Kind erhalten soll
  • ein Elternteil ist somit neu verheiratet und ein Ehegatte ist nicht Elternteil des Kindes
  • ab einem Alter von fünf Jahren muss auch das Kind gefragt werden

Eben erwähnte Voraussetzungen für die Namensänderung klingen noch recht einfach. Schwieriger gestalten sich nachfolgende Voraussetzungen:

  • beim gemeinsamen Sorgerecht muss der zweite Elternteil seine Erlaubnis erteilen
  • gleiches gilt, wenn das Kind den Namen des nicht im Haushalt lebenden Elternteils trägt, aber nicht das gemeinsame Sorgerecht besitzt

Die Einbenennung wird beim zuständigen Standesamt beantragt. Hierbei wird die Namensänderung in der Geburtsurkunde vermerkt, da in diesem Fall das Personenstandsgesetz (PStG) greift.

Wo Einbenennung beantragen?

Tipp: Was tun, wenn das andere Elternteil nicht zustimmt?
Tipp: Besteht für das Kind gemeinsames Sorgerecht und verweigert ein Elternteil seine Zustimmung, so bleibt nur noch ein Einbenennung Verfahren vor dem Familiengericht. Allerdings kann auch dies schwierig werden, da unter anderem das OLG und der BGH zugunsten des nicht zustimmenden Elternteils entschieden haben.

Der Antrag auf Einbenennung oder Erklärung auf Änderung des Nachnamens muss beim Standesamt des Wohnortes vorgenommen werden. Für folgende Situationen kommt eine Einbenennung infrage:

  • nicht eheliches Kind: Die Mutter besitzt das alleinige Sorgerecht und das Kind trägt Namen der Mutter. Will der neue Ehegatte das Kind nach Heirat „annehmen“, so kann das Kind den gemeinsamen Ehenamen erhalten.
  • Kind gemeinsames Sorgerecht: Eine Einbenennung kann nur mit Zustimmung beider Elternteile erfolgen.
  • mehrfache Einbenennung: Sollte beispielsweise die Mutter öfter heiraten, so kann auch eine zweite Einbenennung beantragt werden. Dies funktioniert jedoch erst nach der Heirat des neuen Ehegatten.
  • Pflegekind: in diesem Fall wird eine Namensänderung und nicht eine Einbenennung beantragt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeeltern das Sorgerecht besitzen.
  • Ausländisches Kind: Eine Namensänderung unterliegt dem Recht der eigenen Staatsangehörigkeit. Nur in bestimmten Fällen kann das deutsche Recht angewandt werden. In diesem Fall liegen womöglich die erforderlichen Unterlagen auf englisch vor, die übersetzt werden müssen. Alle Informationen hierzu bietet das Standesamt.

Wichtige Informationen über eine mögliche Kind Frist – innerhalb welcher Zeit eine Einbenennung Kind erfolgen kann – erhalten Sie beim Standesamt.

Wie lange kann man ein Kind einbenennen?

Ein Kind kann bis zur Volljährigkeit einen anderen Namen erhalten. Zu beachten ist jedoch, dass die Einbenennung unwiderruflich ist und somit für immer bestehen bleibt. Eine weitere Änderung des Geburtsnamens kann nur durch einen weiteren Antrag auf Einbenennung erzielt werden. Ein volljähriges Kind erhält nur durch Heirat einen anderen Namen.

Im Übrigen kann der Geburtsname innerhalb der ersten fünf Lebensjahre geändert werden, ohne dass es sich um eine Einbenennung handelt. Bei dieser Änderung des Geburtsnamens, die auch laut PStG in die Geburtsurkunde eingetragen wird, handelt es sich um den Fall, dass die leiblichen Eltern  heiraten und das Kind bisher den Namen der Mutter trug. Nach der standesamtlichen Trauung der Eltern erhält das Kind den gemeinsamen Ehenamen.

Ablauf: Wie läuft eine Einbenennung ab?

Tipp: ab dem 14. Lebensjahr zählt, was das Kind möchte
Tipp: Ab dem 14. Lebensjahr darf ein Kind die Einbenennung selbst bestimmen. Eventuell könnte dann ein Streit mit dem leiblichen Vater vermieden werden, da der Wille des Kindes im Vordergrund steht.

Hat die Mutter für das Kind ein alleiniges Sorgerecht und das Kind trägt Namen der Mutter, so kann der Antrag auf Einbenennung beim Standesamt ohne Weiteres beantragt werden. Hierzu muss der Musterantrag ausgefüllt werden. Zudem wurden folgende Einbenennung Kind Unterlagen definiert, die vorgelegt werden müssen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Eheurkunde
  • Bestätigung vom Einwohnmeldeamt (hiermit wird bescheinigt, dass das Kind oder die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben)
  • Sorgerechtsnachweis, falls die Mutter das alleinige Sorgerecht besitzt
  • Personalausweis

Um die Namensänderung vorzunehmen, kann bei vielen Standesämtern ein Termin vereinbart werden. Nach dem Vorlegen aller vorgeschriebenen Einbenennung Kind Unterlagen (und eventuell der Einwilligung des zweiten leiblichen Elternteils) nimmt der Standesbeamte die Erklärung auf Namensänderung an. Anschließend wird der Geburtsname in der Geburtsurkunde geändert. Diese Namensänderung muss immer beglaubigt werden. Anschließend erhalten Sie eine neue Geburtsurkunde.

Wann kann Kind selbst über die Einbenennung entscheiden?

Ein Kind muss immer gefragt werden, wenn es bereits 5 Jahre alt ist. Ab dem 14. Lebensjahr muss das Kind die Namensänderung selbst beantragen. Hierbei muss der Antrag auf Einbenennung ebenfalls schriftlich erfolgen und das Formular muss eine Unterschrift vom Kind enthalten.

Diese Aussagen bedeuten jedoch nicht, dass das Kind selbst entscheiden darf. Ein Problem könnte immer vom (meist) leiblichen Vater ausgehen, der es nicht akzeptiert, dass der neue Ehegatte der Mutter seinem Stiefkind seinen Nachnamen geben möchte. In diesen Fällen sollten Sie sich rechtzeitig Informationen holen, wie Sie am besten vorgehen. Bedenken Sie, dass ein Gerichtsverfahren für Kind belastend sein kann.

Was kostet die Einbenennung?

Generell gilt, dass die Kosten einer Einbenennung in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen können. In der Regel müssen Sie mit einer Gebühr von 30 Euro rechnen. Hinzu kommen Kosten, falls Sie die oben erwähnten Unterlagen nicht besitzen und hiervon eine Abschrift beim zuständigen Standesamt beantragen müssen.

Unterlagen online beantragen?

Einbenennung beantragen: Ablauf und Unterlagen zur Einbenennung des Kindes
Die Einbenennung können Sie oftmals auch online beantragen.

Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor? In diesem Fall können Sie eine Kopie beim Standesamt beantragen, bei dem die Urkunden geführt werden. So könnte es sein, dass das zuständige Standesamt weit entfernt ist. Dort müssen Sie nicht persönlich erscheinen, Sie können die Abschrift auch online beantragen.

Abgesehen von den fehlenden Unterlagen bieten viele Standesämter online ein Formular an, mit dem Sie den Antrag auf Einbenennung stellen können.

Eine Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.

Ist die Einbenennung vom Kind ohne Zustimmung des leiblichen Vaters möglich?

  • 1618 BGB schreibt deutlich, dass ein leiblicher Vater dann seine Zustimmung zur Einbenennung seines Kindes geben muss, wenn er
  • entweder das gemeinsame Sorgerecht hat
  • er kein Sorgerecht hat, das Kind jedoch seinen Nachnamen trägt

Der Vater muss für seine Einwilligung kein besonderes Zustimmung Formular verwenden, die Einwilligung kann selbst formuliert werden. Alternativ hierzu kann ein Formular verwendet werden, das entweder das Standesamt zur Verfügung stellt oder bestimmte Portale im Internet.

Vater stimmt nicht zu

Sollte der Vater seine Einwilligung verweigern, so könnten Sie diese fehlende positive Erklärung des Vaters vom Gericht ersetzen lassen. Allerdings müssen Sie hierfür triftige Gründe haben. So könnte es sein, dass sich ein Kind in seiner neuen Familie nicht angenommen oder dazugehörig fühlt, wenn der neue Ehegatte Kinder hat, die mit im Haushalt leben. Unterschiedliche Namen können hier negative Gefühle auslösen.

So einfach dies klingt, so schwierig könnte es sich gestalten. Es gibt bereits mehrere Urteile vom OLG, die klar besagen, dass keine triftigen Gründe und Voraussetzungen vorliegen, um dem Kind einen anderen Nachnamen zu geben. Verwunderlich ist auch, dass der BGH (Bundesgerichtshof) sogar eine Namensänderung verweigert hat, obwohl die Mutter verstorben ist und das Kind beim Vater lebte. Somit können Sie auch nicht immer eine Einbenennung durchsetzen, falls der Vater verstorben ist. Dies scheint jedoch im Widerspruch zur Definition im BGB liegen.

Gründe, weshalb die Gerichte eine Einbenennung verweigern

Erhalten Sie für die Einbenennung Kind keine Zustimmung vom Vater? In diesem Fall können Sie vor dem Familiengericht beantragen, im Rahmen dessen die Einwilligung des Vaters ersetzt werden soll. Nachdem die Namensänderung unwiderruflich ist, ersetzen nicht alle Gerichte die fehlende Zustimmung. Das mag auch daran liegen, dass nach einer Einbenennung Kind der neue Name bestehen bleibt, falls die neue Ehe geschieden wird und die Mutter ihren Geburtsnamen wieder annimmt. Eine Lösung für die vorgenannten Probleme könnte in der additiven Einbenennung liegen. Womöglich können Sie so eine Zustimmung des Vaters erhalten und müssen kein Einbenennung Verfahren in Gang setzen.

Wie wirkt sich die Einbenennung auf bestimmte Rechte aus?

Die Namensänderung ändert nichts am verwandtschaftlichen Verhältnis, weshalb der zweite Elternteil trotzdem sein Sorgerecht behält und weiterhin Unterhalt zahlen muss. Ebenfalls bleibt das Erbrecht bestehen. Diese Definition verdeutlicht den Unterschied zur Adoption, bei der alle Rechte auf die adoptierende Person übergehen.

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