Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Ablauf der Trennung, Kosten und Versorgungsausgleich

Bis 2017 konnten nur Partner unterschiedlichen Geschlechtes heiraten. Homosexuelle Paare konnten ihre Verbundenheit von 2001 bis September 2017 mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, der sogenannten „Homo-Ehe“, öffentlich zum Ausdruck bringen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war vom Recht her in etwa einer Ehe heterosexueller Personen gleichgestellt. Nachteile gab es in Bezug auf die Adoption von Kindern. Eine Trennung ging ähnlich wie eine Scheidung von Eheleuten vonstatten. Gehen gleichgeschlechtliche Partner auf Dauer eigene Wege, reichen sie keine Scheidung ein, sondern stellen beim zuständigen Familiengericht auf die Aufhebung ihrer „Lebenspartnerschaft“.


Kann ich eine Lebenspartnerschaft online aufheben?

Sie können Ihren Antrag auf Aufhebung online stellen. Für die Aufhebung müssen jedoch beide Partner sowie mindestens ein Anwalt das zuständige Familiengericht persönlich aufsuchen.


Welche Ausgleichsansprüche können bei einer Aufhebung Lebenspartnerschaft geltend gemacht werden?

Wird eine eingetragene Partnerschaft aufgelöst, besteht laut Lebenspartnerschaftsgesetz Anspruch auf einen Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie auf Trennungsunterhalt.


Wie wirkt sich eine Aufhebung auf den Bereich Steuern aus?

Im Trennungsjahr können Sie noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und vom Ehegattensplitting profitieren. Danach gelten Sie in den folgenden Jahren nach Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft wieder als alleinstehender Steuerzahler.


Unter welchen Bedingungen kann eine Lebenspartnerschaft aufgehoben werden?

Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Ablauf der Trennung, Kosten und Versorgungsausgleich
Während des Trennungsjahres müssen Sie einen eigenen Haushalt führen.

Genau wie bei der Ehe-Scheidung müssen Sie für eine Lebensgemeinschaft Aufhebung für mindestens ein Jahr einen eigenen Haushalt führen. Der Wunsch auf Scheidung Lebenspartnerschaft kann bereits rund drei Monate vor Vollendung des Trennungsjahres bei Gericht bekannt gegeben werden, beispielsweise in Form der Lebenspartnerschaft online Aufhebung. Aufhebung Lebenspartnerschaft Muster finden Sie im Internet. Das Gericht benötigt eine gewisse Vorlaufzeit, zum Beispiel für das Einholen von Auskünften zum Versorgungsausgleich.

Nach der Trennungszeit wird vom Familiengericht geprüft, ob die Lebenspartnerschaft wirklich zerrüttet ist. Ist das der Fall, kann ein Richter die Lebenspartnerschaft, sofern sich beide einig sind, nach dem Trennungsjahr aufheben. Ein Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten während des Trennungsjahres ist nicht mit Konsequenzen für die Trennung verbunden.

Weigert sich ein Partner gegen die Lebensgemeinschaft Aufhebung, muss zunächst der Nachweis einer Zerrüttung erbracht und im Antrag der Trennungstermin benannt werden. Ein Nachweis ist hinfällig, wenn Sie bereits mehr als drei Jahre einen eigenen, autonomen Haushalt führen. Die Aufhebung Lebensgemeinschaft ist dann in der Regel auch gegen den Willen des anderen Partners möglich.

Wie funktioniert die Trennung bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Dem Wunsch auf eine Auflösung Ihre Lebenspartnerschaft kann nur vom Familiengericht stattgegeben werden. Hier muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Die Aufhebung Lebensgemeinschaft erfolgt per richterlichem Beschluss. Nur in Ausnahmefällen, also „Härtesituationen“ muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Ein Härtefall liegt beispielsweise bei häuslicher Gewalt vor, wenn ein weiteres Zusammenleben unzumutbar wäre. Die Gründe müssen in der Person des Lebenspartners und nicht in der eignen Person liegen.

Aufhebung widersprechen
Ebenso kann in Härtefällen auch einer Lebenspartnerschaft Aufhebung widersprochen werden. Voraussetzung sind außergewöhnliche Umstände, wenn eine Trennung Lebensgemeinschaft für einen Partner eine unzumutbare Last darstellen würde. In diesem Fall kann die Partnerschaft zumindest formell aufrechterhalten werden.

Die Lebenspartnerschaft gilt als beendet, wenn ein Partner auszieht und damit bekundet, dass er die Lebensgemeinschaft als gescheitert ansieht. Werden eigenständige Haushalte begründet, gelingt der Nachweis der Zerrüttung meist problemlos.

Bei Einigkeit muss im Aufhebungsantrag das Ende der Partnerschaft und der Trennungstermin bekannt gegeben werden.

Tipps :

  • Bewohnen Sie weiterhin gemeinsam eine Wohnung, können Sie anhand eines „Trennungsbriefes“ Ihre Trennung Lebensgemeinschaft dokumentieren.
  • Beide Partner unterschreiben den Trennungsbrief unter Angabe von Ort und Datum. Von Vorteil ist es, wenn Dritte die Trennung bezeugen.
  • Als Getrenntlebend gilt die Separation von „Tisch und Bett“.
  • Haben Sie gemeinsam eine Immobilie erworben, und der Ex-Partner überlässt Ihnen die Immobilie auf freiwilliger Basis, müssen Sie in der Regel eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Wichtig: Versorgungsausgleich regeln

Genauso wie bei der Ehe auch muss der Aufhebung Lebenspartnerschaft Versorgungsausgleich geregelt werden. Per Aufhebungsfolgeregelung können Sie im Vorfeld alle Angelegenheiten klären, welche in Bezug zur Beendigung der Partnerschaft aufkommen und die wichtig für Ihrer beiden Zukunft sind. Regelungen können Sie unter anderem für folgende Themen vornehmen:

  • Trennungsunterhalt bis die aufgehobene Lebenspartnerschaft offiziell gültig wird
  • Vereinbarungen über eventuelle Unterhaltszahlungen (für Ex-Partner, Kinder) nach der offiziellen Aufhebung der Partnerschaft
  • Zugewinnausgleich
  • Aufhebung Lebenspartnerschaft Versorgungsausgleich(Renten und Anwartschaften auf zusätzliche Leistungen der Altersvorsorge)
  • Aufteilung des Hausrates
  • Falls noch nicht geschehen, Handhabung der Nutzung von gemeinsamem Wohnraum
  • Regelung des Sorge- und Umgangsrechtes für Kinder

Welchen Familienstand hat man nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft?

Nach der rechtsgültigen Beendigung Ihrer Partnerschaft durch das Familiengericht gelten Sie als „Entpartnert“.

Ist eine Lebenspartnerschaft online Aufhebung möglich?

Eine rechtskräftige Aufhebung Lebenspartnerschaft wird ausschließlich von einem Familiengericht ausgesprochen. Dafür ist die persönliche Vorstellung beider Partner vor Gericht erforderlich. Alles Weitere kann auch online abgewickelt werden. So kann zum Beispiel schon der Antrag auf die Aufhebung online gestellt werden. Dadurch können Sie Zeit und Geld sparen.

Sind Sie sich einig, benötigen Sie nur einen Anwalt für Familienrecht, den Sie bei Nutzung des Online Verfahrens wahrscheinlich auch erst im Zuge Ihrer Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor dem verantwortlichen Familiengericht kennenlernen werden. Um den Weg zum Gericht kommen Sie nicht herum. Auch die online Aufhebung Lebenspartnerschaft ist nur mündlich vor Gericht rechtsgültig.

Was kostet die Aufhebung der Lebenspartnerschaft?

Die Höhe der Kosten richtet sich individuell nach dem festgesetzten Streitwert und den eventuellen Folgekosten. Können Sie sich vorher einvernehmlich über wichtige Punkte einigen, wie zum Beispiel den Zugewinnausgleich, Unterhalt, Trennungsunterhalt oder Aufteilung des Hausrates, sind die Kosten geringer, als wenn diese Punkte vor Gericht geklärt werden und beide Partner dafür einen eigenen Rechtsanwalt engagieren müssen. Die Anwalts- und Gerichtskosten steigen, umso länger sich das Verfahren hinzieht.

Der Partner mit dem höheren Einkommen muss dem Partner mit dem geringeren Einkommen gegebenenfalls seinen Kostenanteil für das Aufhebungsverfahren vorschießen.

Gibt es Unterstützung für finanziell schlechter gestellte Lebenspartnerschaften?

Bedürftigkeit darlegen
Es geht im Fragebogen darum, Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also Einkommen und Vermögen, offenzulegen. Wird die Bedürftigkeit anerkannt, leistet der Staat finanzielle Hilfe und trägt die Verfahrenskosten.

Sie haben die Option, zusammen mit dem Partner um Verfahrenskostenhilfe zu bitten. Für die Antragstellung müssen Sie ein spezielles Formular ausfüllen, welches Ihnen beispielsweise von Ihrem Rechtsanwalt ausgehändigt wird oder Sie sich online herunterladen können.

Welches Gericht ist für die Lebenspartnerschaft Aufhebung zuständig?

Auch für die online Aufhebung Lebenspartnerschaft ist letztendlich das Familiengericht zuständig. § 122 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) besagt zum Gerichtsstand für Scheidungen und Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften folgendes:

„Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:

  • das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  • das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  • das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  • das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  • das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  • das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.“

Was gilt für Paare, die im Ausland leben?

Eine im Ausland durchgeführte Scheidung oder Aufhebung  Lebenspartnerschaft unterliegt den länderspezifischen Regeln. Um auch in Deutschland Rechtsgültigkeit zu erlangen, müssen Sie die aufgehobene Lebenspartnerschaft unter Umständen von einem deutschen Gericht anerkennen lassen.

Stellen Sie bei einem deutschen Gericht den Antrag, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft aufzuheben, ist die Vorgehensweise in der Regel folgendermaßen:

Im Ausland lebende Paare:
Leben Sie in einem Land, bei dem eine Scheidung oder gar der Eingang einer Lebenspartnerschaft undenkbar ist, Trennungen daher nicht nötig sind, muss ein eigentlich zuständiges Gericht nach deutschem Recht handeln.

Rechtliche Grundlage bilden die Gesetze des Landes in dem Sie Ihren gemeinsamen Wohnsitz haben, beziehungsweise nicht länger als 12 Monate  vor Antragstellung zurückliegend hatten und einer der Partner noch dort lebt.

Oder:

Es gilt das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft beide besitzen oder falls Sie unterschiedlichen Staaten angehören und auch die gewöhnlichen letzten Aufenthaltsorte nicht identisch sind, erfolgt die Trennung nach deutschem Recht.

Bei weiterhin zu regelnden Themen in Zusammenhang mit dem Aufhebungsverfahren, finden ebenfalls die Gesetze des Staates Anwendung, dem beide Partner angehören. Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten wird ebenfalls nach den Regelungen des letzten gemeinsamen Aufenthaltsortes entschieden.

Kinder und das Sorgerecht nach Trennung Lebensgemeinschaft

Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Ablauf der Trennung, Kosten und Versorgungsausgleich
Ohne entsprechende Vereinbarung hat der nicht sorgeberechtigte Partner nur ein Betreuungsrecht.

Während der Lebenspartnerschaft haben Sie ein Mitsorgerecht für das vom Partner in die Gemeinschaft eingebrachte Kind. Dies ist kein „echtes“ Sorgerecht, sondern ein Betreuungsrecht. Das Recht, bei alltäglichen Angelegenheiten mitentscheiden zu können. Bei grundlegenden Entscheidungen gilt das Wort des sorgeberechtigten Lebenspartners. Nur wenn Gefahr in Verzug ist, sind Ausnahmen zulässig.

Bei einer Lebenspartnerschaft Aufhebung wird die Vereinbarung über ein gemeinsames Sorgerecht für adoptierte Kinder nicht berührt. Kinder haben grundsätzlich das Recht auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen. Im Gegenzug hat jeder Elternteil die Pflicht zum Umgang sowie die Pflicht, für den Unterhalt und ein angemessenes Lebensumfeld des Kindes zu sorgen.

Leben die Lebenspartner dauerhaft voneinander getrennt, beispielsweise wenn einer der Partner seinen eigenen Hausstand in Hamburg, der andere in Köln hat, entfällt das Recht des nicht sorgeberechtigten Lebenspartners, in Angelegenheiten des Kindes mitzuentscheiden.

Welche Dokumente brauche ich bei erneuter Ehe-Schließung?

Neben den üblichen Dokumenten, wie Personalausweis und Geburtsurkunde benötigen Sie bei Heirat Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde mit Eintragung der rechtsgültigen Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

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