Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Rechte und Pflichten, Vorteile eines Vertrags und Kosten bei Trennung

Es muss nicht immer gleich mit Trauschein sein. In Deutschland gibt es gut über 3 Millionen Paare, die in eine nichteheliche Lebensgemeinschaft gewählt haben und damit auch glücklich sind. Allerdings muss man sagen, dass diese eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht denselben rechtlichen Schutz einer Ehe genießt. Vor dem Gesetzgeber müssen Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft noch viele Benachteiligungen hinnehmen. Dies beginnt im Krankenhaus, wenn der Arzt keine Auskunft gibt, sie haben kein automatisches Sorgerecht bei einem gemeinsamen Kind und falls ein Partner verstirbt, hat der andere Partner kein Erbrecht. Klingt nicht gerade gut, doch mit Verträgen oder entsprechenden Vollmachten können diese Nachteile ausgeglichen werden, wenn Sie nur eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führen möchten. Was es über die nichteheliche Lebensgemeinschaft sonst noch Wissenswertes gibt, erfahren Sie in nachfolgendem Artikel.


Wie lautet die Definition einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

In Deutschland ist der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft inzwischen zu einem Standard geworden, wenn es um das Zusammenleben von einem Paar in einer Beziehung geht, welche den Charakter einer Ehe hat.


Welche Rechte und Pflichten gibt es in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft beruht auf einer rechtlichen Unverbindlichkeit. Sie kann jederzeit ohne formelle Regelungen aufgelöst werden. Rechte und Pflichten, wie sie aus der Ehe bekannt sind, gibt es für die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht. Wünschen sich beide Partner eine gewisse rechtliche Grundlage, müssen sie dafür beispielsweise einen Partnerschaftsvertrag abschließen.


Wann besteht eine eheähnliche Lebensgemeinschaft?

Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht immer dann, wenn sich zwei Personen verschiedenen Geschlechtes ein auf Dauer eingerichtetes Zusammenleben eingehen. Sie legen dabei keinen Wert auf einen Trauschein, als das Eingehen einer förmlichen Ehe.


Was ist der Unterschied zwischen einer Ehe und einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Bei beiden Arten wird von einem Zusammenleben zwischen Frau und Mann ausgegangen. Beide gehen eine Verbindung ein, welche auf Dauer ausgerichtet ist. Der Unterschied besteht darin, dass es für eine rechtskräftige Ehe sehr viele Rechtsvorschriften gibt.


Was hat man unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genau zu verstehen?

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Rechte und Pflichten, Vorteile eines Vertrags und Kosten bei Trennung
Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft hat zwar einen ehelichen Charakter, unterscheidet sich aber durch den Mangel an rechtlicher Form.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird von zwei Personen unterschiedlichen Geschlechtes eingegangen und ist auf Dauer ausgelegt. Die Bindung dieser beiden Personen ist sehr eng und innig und geht weit über eine reine Haushalts- oder Wirtschaftsgemeinschaft hinaus. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist mit der Ehe vergleichbar, hat aber rechtlich gesehen keine Anerkennung als solche. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist weniger intensiv als eine rechtlich geregelte Ehe. Gleichbedeutend mit dem Begriff nichteheliche Lebensgemeinschaft ist der Begriff einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Dieses eheähnliche Zusammenleben ist für diese Form der Gemeinschaft eine Voraussetzung, aber eben wie erwähnt nicht an die strengen rechtlichen Bedingungen einer Ehe geknüpft.

Ist jede Wohngemeinschaft mit zwei Partnern auch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft?

Eine nichtehelich Lebensgemeinschaft in einer Wohnung ist nicht immer als genau diese zu sehen. Es gibt auch Paare, welche in einer Wohnung zusammenleben, aber keine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen. Um dies behaupten zu können, müssen noch weitere Merkmale gegeben sein. Im Gegensatz zu einer dauerhaft angelegten Wohngemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft muss bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Bereitschaft beider Partner vorhanden sein, füreinander zu sorgen und eine gegenseitige Verantwortung zu übernehmen. Dieses Vorhaben stellt eine zentrale Bedeutung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft dar. Ist dieses nicht vorhanden, dann dürfte es sich um eine reine Wohngemeinschaft handeln. Allerdings ist dieser Übergang zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft oft fließend und nicht immer klar abzugrenzen.

Wie sieht es rechtlich beim Thema nichteheliche Lebensgemeinschaft Wohnung aus?

Das Thema nichteheliche Lebensgemeinschaft und Wohnung ist klar geregelt, sollte es zu einer Trennung kommen. Rein rechtlich steht bei einer Trennung immer dem Partner die Wohnung zu, der auch den entsprechenden Mietvertrag unterzeichnet hat. Aus diesem Grund kann er diesen auch kündigen, ohne das Einverständnis des anderen Partners einzuholen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings das Gewaltschutzgesetz. Kommt es in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu Gewalttätigkeiten, ist es möglich, nach dem Gewaltschutzgesetz die Wohnung dem „Geschädigten“ zuzuweisen. Der Mietvertrag würde dann auf den geschädigten Partner übergehen.

Wann wird eine nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet?

Grundsätzlich ist diese Gemeinschaft immer dann beendet, wenn es bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zur Trennung kommt. Die intensive Beziehung zwischen den Partnern und die Bereitschaft, gegenseitig für sich zu sorgen, wird beendet. Zur endgültigen Beendigung kommt es in der Regel immer dann, wann ein Partner aus der gemeinsam genutzten Wohnung auszieht. Allerdings kann eine nichteheliche Lebensgemeinschaft auch in dem Moment enden, in dem sich beide Partner für das Eingehen einer rechtlich geschlossenen Ehe entschließen. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft Trennung ist in der Regel sehr schnell vollzogen. Bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen wie bereits angemerkt, keinerlei rechtliche Regeln und Pflichten. Das bedeutet aber nicht, dass eine Trennung nicht zu gegenseitigen Rechtsansprüchen kommen kann. Die Verpflichtungen, die sich aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben, beruhen allerdings immer aus allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Diese greifen auch bei dieser Form der Beziehung.

Was geschieht bei einer Trennung mit dem Hausrat?

Freibetrag beachten!
In der Regel wählen die beiden Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine 50/50-Aufteilung. Das kann aber auch bedeuten, dass es seitens der Steuer einige Probleme geben kann. Bringt ein Partner mehr ein als der andere und zwar deutlich mehr, so handelt es sich um eine Zuwendung. Eine Zuwendung muss aber bei Überschreitung von einem Freibetrag mit 30 Prozent einer Versteuerung unterzogen werden. Der Freibetrag gilt zehn Jahre und liegt bei 20.000 Euro.

Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann sich im Laufe der Jahre eine Menge an Hausrat anhäufen. Doch wem gehört bei einer Trennung der Hausrat? Dies lässt sich rechtlich ganz einfach beantworten. Der Partner, der einen bestimmten Gegenstand eingebracht hat, bleibt auch im Falle einer Trennung der rechtmäßige Besitzer. Haben Sie als Ersatz für defekten Hausrat angeschafft, der dem anderen Partner gehört hat, gilt diese Regelung gleichfalls. Selbstverständlich gilt dies auch bei Themen wie Trennung und Haus oder Trennung und Immobilie.

In nichtehelicher Lebensgemeinschaft ein Haus kaufen

Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Haus kaufen möchte, der muss sich bereits vor dem Kauf sehr viele Gedanken über die Zukunft machen. Was geschieht, wenn es zu einer Trennung kommt? Was passiert, wenn ein Partner plötzlich stirbt? Fakt ist, dass der Partner, der auch im Grundbuch eingetragen ist, der rechtmäßige Eigentümer ist. Stehen beide in diesem Grundbuch, gehört das Haus jedem zur Hälfte. Im Hinblick auf die Steuerklasse der Partner ändert sich nichts. Beide behalten ihre Steuerklasse. Eine Änderung gibt es nur in dem Fall, dass das Paar eine rechtlich abgesicherte Ehe eingeht.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Sorgerecht

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Rechte und Pflichten, Vorteile eines Vertrags und Kosten bei Trennung
Bei einer nichteheliche Lebensgemeinschaft sollte der Kindsvater das Sorgerecht über eine Sorgerechtserklärung anerkennen.

Ist ein Paar nicht verheiratet und bekommt ein Kind, so ist rein rechtlich automatisch der Mann der Vater. Das Paar hat in der Ehe das gemeinsame Sorgerecht. Nicht aber in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Das alleinige Sorgerecht liegt hier bei der Mutter des Kindes, sofern beide Partner nichts anderes in dieser Angelegenheit unternehmen. Bestehen beide Partner auf ein gemeinsames Sorgerecht, so können sie dies ohne Kostenaufwand beim zuständigen Jugendamt vornehmen lassen. In der nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss dazu der Vater die Vaterschaft anerkennen. Beide Partner müssen überdies eine sogenannte Sorgerechtserklärung an dieser Stelle abgeben. Es ist durchaus möglich, dies auch schon vor der Geburt des Kindes zu veranlassen.

Wie sieht es mit dem Thema nichteheliche Lebensgemeinschaft und Unterhalt aus?

In einer Ehe sind sich die Partner zu gegenseitigem Unterhalt gesetzlich verpflichtet. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es diese Regelung im Normalfall nicht. Anders sieht es aus, wenn dieses Paar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsame Kinder hat. In diesem Fall hat der Partner, welcher sich um die Kinderziehung kümmert, einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch ist aber nur solange gültig, bis das Kind das Kindergartenalter erreicht hat. Danach muss der erziehende Partner wieder arbeiten gehen und sich selbst versorgen. Auch aus diesem Grund sollte hier ein Beziehungsvertrag aufgesetzt werden, der Dinge wie die soziale Absicherung regelt. Auch die Altersvorsorge des Erziehenden sollte in solch einem Vertrag bedacht werden.

Wie ist das Erbrecht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geregelt?

Nur ein Einzeltestament ist gültig!
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen Sie darauf achten, dass beide Partner immer nur ein Einzeltestament verfassen können. Ein gemeinsames Testament, selbst wenn es von beiden Partnern unterschrieben ist, hat keine Gültigkeit.

Das Erbrecht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist einfach erklärt. Es gibt kein gesetzlich geregeltes Erbrecht. Konkret heißt das, wenn kein Testament vorliegt, dann geht der Hinterbliebene leer aus. Das Erbe geht komplett an die Angehörigen des Verstorbenen. Dies können beispielsweise dessen Kinder sein oder die Eltern, wenn diese noch leben. Deshalb ist es wichtig, dass sich beide Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft per Testament sich gegenseitig als Erben einsetzen. Alternativ kann zum Testament auch ein notarieller Erbvertrag geschlossen werden. Im Gegensatz zu einer Ehe gibt es hier aber keinen Erbfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Wer in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft etwas erbt, muss 30 Prozent Erbschaftssteuer zahlen und zwar für alles, was über einem Freibetrag von 20.000 Euro liegt.

Lohnt sich der Abschluss von einem Partnerschaftsvertrag?

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Für den Fall einer möglichen späteren Trennung ist ein nichtehelicher Lebensgemeinschaft Vertrag durchaus zu empfehlen. Vorausgehen sollte aber auf jeden Fall eine ausgiebige Beratung durch einen Anwalt aus dem Bereich Familienrecht. All die genannten Themen zeigen, dass sich für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft in vielen Bereichen der Abschluss von einem Partnerschaftsvertrag lohnt. Dies ist nicht mit gegenseitigem Misstrauen zu verstehen, sondern einfach für eine notwendige Absicherung für beide Partner eine sehr gute Sache. Wie heißt es doch so schön? Die kluge Frau oder der kluge Mann baut vor.

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