Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der COM Office GmbH, Seestraße 85-87, 15755 Schwerin (nachfolgend COM Office) sowie – soweit zutreffend – des Partneranwalts (Kanzlei mdp, Rechtsanwalt Malte Döring-Pauckert) mit dem Kunden, der auf der URL www.antrag24.de/mahnbescheid/ einen Antrag für die Stellung eines gerichtlichen Mahnbescheids stellt, gleichgültig ob es sich hierbei um Verbraucher (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) handelt.
(2) Die Anwendung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden ist ausgeschlossen.
2. Leistungen von COM Office und des Partneranwalts
(1) Gegenstand des mit COM Office geschlossenen Vertrages ist die Vermittlung einer anwaltliche Vertretung zur Beantragung eines Mahnbescheids und gegebenenfalls eines Vollstreckungsbescheids beim zuständigen Mahnge-richt im Namen des Kunden auf Grundlage der von diesem bereitgestellten Daten. Gegenstand eines mit dem Partneranwalt geschlossenen Vertrages ist die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren.
(2) Die gerichtlichen Anträge werden ausschließlich durch einen Partneranwalt von COM Office anhand der Angaben des Kunden gestellt. COM Office selbst erbringt keinerlei Beratungs- und/oder Rechtsdienstleistungen.
(3) Der Vertrag umfasst keine darüberhinausgehenden Leistungen. Insbesondere ist weder COM Office noch der vermittelte Anwalt verpflichtet, das gerichtliche Verfahren bei Widerspruch oder Einspruch des Antragsgegners als sog. streitiges Verfahren fortzuführen. Auch die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs in einem streitigen Verfahren wird nicht vom Partneranwalt übernommen, es sei denn, dies wird mit ihm sodann separat vereinbart.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Bestellformular als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder vollständig und korrekt auszufüllen. Falschangaben oder die Nutzung von Pseudonymen sind untersagt. Nachträgliche Änderungen der Angaben sind ausgeschlossen. COM Office wird diese Angaben an den Partneranwalt weiterleiten.
(5) Die Korrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Eine Haftung für Fehler bei Übersetzungen wird ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, COM Office und den Partneranwalt unverzüglich über etwaige Zahlungseingänge auf einen Mahnbescheid in Kenntnis zu setzen. Erfolgt dies verspätet, haftet er für hieraus entstehende Schäden.
3. Vertragsschluss und -inhalt
(1) Angebote von COM Office auf der Internetseite sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde kann über das in die Webseite von COM Office integrierte Bestellformular ein Angebot auf Vermittlung eines Auftrags zur anwaltlichen Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren und Abschluss eines Mandatsvertrages mit dem Partneranwalt abgeben. Bei der Bestellung über die Internetseite besteht der Bestellvorgang aus insgesamt vier Schritten:
- Im ersten Schritt gibt der Kunde seine Daten für die Beantragung eines Mahnbescheids als Antragsteller ein. Im zweiten Schritt folgen die Angaben zum Antragsgegner.
- Im dritten Schritt macht der Kunde die erforderlichen Angaben zur Forderung, die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden soll, insbesondere die Art der Forderung, die Höhe und Fälligkeit.
- In jedem Schritt werden die ordnungsgemäß eingegebenen Daten vom Kunden durch Klick auf den Button „Weiter“ bestätigt. Der Kunde hat jeweils die Möglichkeit die Daten zu überprüfen und ggf. Eingabefehler durch Klick auf „Zurück“ zu berichtigen.
- Im vierten und letzten Schritt bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme dieser AGB, der Datenschutzbestimmungen und der Widerrufsbelehrung (sowohl von COM Office als auch des Partneranwalts), der Mandatsbedingungen, versichert die Korrektheit der eingegebenen Daten und erteilt dem Partneranwalt einen Auftrag zur Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren. Hierfür gelten die Allgemeinen Mandatsbedingungen des Partneranwalts. Sodann bestätigt der Kunde seine Bestellung durch Klicken auf den Button „Kostenpflichtig beauftragen“. Der Auftrag des Kunden ist für ihn mit Eingang bei COM Office verbindlich; ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(2) Der Vertrag zur Vermittlung kommt erst durch die Auftragsbestätigung von COM Office zustande.
(3) Ein separater Anwaltsvertrag wird nach erfolgreicher Übermittlung der Kundenangaben mit der Kanzlei mdp, Rechtsanwalt Malte Döring-Pauckert, abgeschlossen, soweit dies bestätigt wird. Ein Mandatsverhältnis zum Partneranwalt entsteht dabei nur, wenn dieser den Auftrag annimmt; als Annahme gilt auch die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids; insofern verzichtet der Kunden auf den Zugang der Annahmeerklärung.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird COM Office alle zur Antragstellung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Er wird hierzu den Online-Auftrag im Bestellprozess von COM Office vollständig und richtig ausfüllen. Im Vertretungsfall sichert der Kunde zu, zur Antragstellung kraft Gesetzes, behördlicher/gerichtlicher Entscheidung oder auf Grund einer ihm erteilten Vollmacht befugt zu sein.
(2) Es besteht für COM Office keine Verpflichtung, die Informationen des Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Stellt COM Office jedoch bei der Überprüfung der Kundeninformationen Fehler oder Unstimmigkeiten fest oder ändern sich die benötigten Informationen, führt COM Office – soweit möglich ohne Rücksprache mit dem Kunden – eine Korrektur durch und informiert den Kunden innerhalb von 24 Stunden über die Korrektur. Ist die Korrektur nicht ohne Rücksprache mit dem Kunden möglich, wird dieser per E-Mail oder per Telefon kontaktiert. Ist der Kunde innerhalb von sieben Tagen nicht erreichbar, kann der Auftrag aus Sicherheitsgründen storniert; eine bereits geleistete Zahlung wird abzüglich des Aufwands von COM Office erstattet.
(3) Die Beauftragung und Vertragsabwicklung finden elektronisch statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das von ihm angegebene E-Mailpostfach erreichbar ist. Dies schließt ein, dass der Kunde alle E-Mails insbesondere beim Einsatz eines SPAM-Filters korrekt empfängt. Im eigenen Interesse hat der Kunde darüber hinaus sicherzustellen, dass die Postanschrift korrekt ist.
(4) Hat der Kunde im Rahmen der Bestellung nicht zugestimmt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird, behält sich der Partneranwalt das Recht vor, den Antrag beim zuständigen Mahngerichts frühestens 14 Tage nach Vertragsschluss zu stellen. Hierauf wird der Kunde vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellerklärung ausdrücklich hingewiesen.
(5) Für die korrekte Übermittlung von Dokumenten, insbesondere eines Vollstreckungsbescheids, und etwaiger Nachfragen des Mahngerichts hat der Kunde sicherzustellen, dass er unter der im Bestellprozess angegebenen Postanschrift erreichbar ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, COM Office über den Zugang von Dokumenten und Zahlungen zu informieren.
5. Kosten
(1) Alle Preise sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit des Partneranwalts erfolgt nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Vergütung des Partneranwalts richtet sich dabei nach dem sog. Gegenstands-/Streitwert (Höhe der geltend gemachten Forderung) und der Anzahl der Antragsteller.
(3) Kostenschuldner der anwaltlichen Tätigkeit des Partneranwalts ist der Kunde, auch, wenn er rechtsschutzversichert ist. Ob und inwiefern die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit durch die Rechtsschutzversicherung des Kunden übernommen werden, hat dieser selbst im Eigeninteresse abzuklären.
(4) Die Vergütung des Partneranwalts für seine Tätigkeit im Mahnverfahren sind nach den gesetzlichen Regelungen auf die späteren Anwaltskosten im streitigen Verfahren anzurechnen. Sollte es zu einem Widerspruch oder Einspruch durch den Antragsgegner und sodann einen Anwaltswechsel kommen, kann es sein, dass der Kunde für die Tätigkeit von zwei von ihm beauftragten Rechtsanwälten zahlen muss, ohne dass diese Kosten vollständig von der Gegenseite zu erstatten sind – auch im Falle des Obsiegens. Sollte der Antragsgegner ganz oder teilweise nach Widerspruch / Einspruch vor Gericht im streitigen Verfahren verlieren, hat er auch die Kosten der Gegenseite im Verhältnis des Unterliegens zu tragen.
(5) Der Kunde hat die anfallende Vergütung des Partneranwalts und Auslagen (Gerichtskosten) auf Anforderung des Partneranwalts unbar und kostenfrei an ihn bzw. die Gerichtskasse zu überweisen.
(6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung für die anwaltliche Dienstleistung des Partneranwalts im pdf-Format an die gegenüber COM Office im Bestellprozess angegebene E-Mailadresse geschickt wird.
6. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist COM Office nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
7. Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Sowohl ein zwischen dem Kunden und COM Office geschlossener Vertrag als auch der Anwaltsvertrag zwischen Kunde und Partneranwalt unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Bestellungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen, gilt für COM Office Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand der AGB: 11.09.2025