Online Mahnbescheid: Jetzt Mahnbescheid online beantragen!
Mit unserem unabhängigen Online-Service können Sie schnell und unkompliziert einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Wir übernehmen für Sie die komplette Antragsstellung beim zuständigen Mahngericht – einfach, rechtssicher und bequem von zu Hause aus.
Unsere Vorteile im Überblick:
- Sämtliche Kosten sind im Erfolgsfall vom Schuldner zu tragen Wenn Ihre Forderung berechtigt ist und ein Mahnverfahren erforderlich wird, muss Ihr Schuldner auch die hierfür anfallenden Gebühren tragen. Diese machen wir zusammen mit Ihrer Forderung beim Schuldner geltend. Bei Erfolg bleibt das Verfahren für Sie vollständig kostenneutral.
- Unterstützung aller Mahngerichte in Deutschland
- Zeitersparnis durch bequemes Online-Formular
- Bearbeitung & Einreichung Ihres Mahnbescheids von erfahrenem Rechtsanwalt
In wenigen Schritten zum Mahnbescheid
Geben Sie einfach Ihre Daten, die des Schuldners sowie Ihrer Forderung(en) in das Online-Formular ein.
Ein zugelassener Anwalt prüft Ihre Angaben und bereitet den rechtlich korrekten Antrag vor.
Der fertige Mahnantrag wird beim zuständigen Mahngericht eingereicht – schnell & sicher.
Jetzt Mahnbescheid in 5 Minuten beantragen
FAQ – Gerichtlicher Mahnbescheid über Antrag24.de
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist der offizielle und rechtssichere Weg, um offene Forderungen durchzusetzen, ohne sofort zu klagen. Er wird über zugelassene Anwälte beim Amtsgericht eingereicht und hat rechtliche Wirkung. Viele Schuldner zahlen bereits nach der förmlichen Zustellung durch das Gericht. Selbst wenn nicht gezahlt wird, besteht eine hohe Chance, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken und unmittelbar zu vollstrecken (z. B. Gerichtsvollzieher, Pfändung).
Wir prüfen Ihre Angaben, unser zugelassener Anwalt in Deutschland bereitet den Antrag rechtssicher vor und reicht ihn beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht stellt den Mahnbescheid förmlich (gelber Brief) zu. Ab Zustellung:
- Zahlt der Schuldner innerhalb der Frist, ist die Sache erledigt.
- Zahlt er nicht und reagiert nicht, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid und erhalten einen vollstreckbaren Titel zur direkten Durchsetzung (z.B. Gerichtsvollzieher, Kontopfändung).
- Widerspricht er, können Sie das weitere Vorgehen mit uns absprechen.
In der Praxis zahlen viele Schuldner bereits nach Zustellung des Mahnbescheids, weil sie die Konsequenzen kennen.
Eine normale Mahnung ist nur eine private Zahlungsaufforderung. Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein amtliches Verfahren mit unmittelbarer Rechtswirkung und kann in einem vollstreckbaren Titel münden.
Ja. Ihre Daten werden ausschließlich von Antrag24 und unserem zugelassenen Anwalt in Deutschland verarbeitet, verschlüsselt übertragen und nur für den Antrag genutzt. Verarbeitung nach deutschem Datenschutzrecht (DSGVO), keine Weitergabe an Dritte.
Die förmliche Zustellung durch das Gericht erzeugt erheblichen Druck. Viele Schuldner zahlen fristgerecht oder legen keinen Widerspruch ein, wodurch schnell ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann.
Ja, solange der Mahnantrag noch nicht beim Gericht eingereicht wurde. Hierfür reicht eine kurze Mitteilung per E-Mail.
Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und hängen von der Forderungshöhe ab. Wenn Ihre Forderung berechtigt ist und ein Mahnverfahren erforderlich wird, muss Ihr Schuldner auch die hierfür anfallenden Gebühren tragen. Diese machen wir zusammen mit Ihrer Forderung beim Schuldner geltend. Bei Erfolg bleibt das Verfahren für Sie vollständig kostenneutral. Der gerichtliche Mahnbescheid ist damit einer der effizientesten und kostengünstigsten Wege, offene Forderungen offiziell geltend zu machen.
Die Übersicht dazu finden Sie hier: Kosten für Mahnbescheide.