Gerichtlichen Mahnbescheid online beantragen – schnell & rechtssicher
Mit Antrag24.de beantragen Sie in wenigen Minuten einen gerichtlichen Mahnbescheid – anwaltlich geprüft und direkt beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Wenn Ihr Schuldner nicht zahlt, ist der Mahnbescheid der schnellste und rechtssichere Weg, offene Forderungen durchzusetzen. Viele Schuldner zahlen bereits nach Zustellung durch das Gericht. Andernfalls sichern Sie sich die Grundlage für einen vollstreckbaren Titel – z. B. für Kontopfändung oder Gerichtsvollzieher.
Antrag24.de übernimmt für Sie die komplette Antragstellung nach §§ 688 ff. ZPO – schnell, sicher und rechtlich geprüft.
Unsere Vorteile im Überblick:
- Rechtssicher & bundesweit: Anwaltlich geprüfte Antragstellung und Einreichung beim zuständigen Gericht
- Kostenfrei im Erfolgsfall: Sämtliche Kosten trägt dann der Schuldner Wenn Ihre Forderung berechtigt ist und ein Mahnverfahren erforderlich wird, muss Ihr Schuldner auch die hierfür anfallenden Gebühren tragen. Diese machen wir zusammen mit Ihrer Forderung beim Schuldner geltend. Bei Erfolg bleibt das Verfahren für Sie vollständig kostenneutral.
- Hohe Erfolgsquote: Viele Schuldner zahlen bereits nach Zustellung – andernfalls erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel
- Einfach & schnell: Antrag online ausfüllen und wir übernehmen den Rest
So funktioniert’s in 3 Schritten
Geben Sie einfach Ihre Daten, die des Schuldners sowie Ihrer Forderung(en) in das Online-Formular ein.
Ein zugelassener Anwalt prüft Ihre Angaben und bereitet den rechtlich korrekten Antrag vor.
Der fertige Mahnantrag wird beim zuständigen Mahngericht eingereicht – schnell & sicher.
Mahnbescheid in 5 Minuten beauftragen
Häufige Fragen zum gerichtlichen Mahnbescheid
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist der offizielle und rechtssichere Weg, um offene Forderungen durchzusetzen, ohne sofort zu klagen. Er wird über zugelassene Anwälte beim Amtsgericht eingereicht und hat rechtliche Wirkung. Viele Schuldner zahlen bereits nach der förmlichen Zustellung durch das Gericht. Selbst wenn nicht gezahlt wird, besteht eine hohe Chance, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken und unmittelbar zu vollstrecken (z. B. Gerichtsvollzieher, Pfändung).
Wir prüfen Ihre Angaben, unser zugelassener Anwalt in Deutschland bereitet den Antrag rechtssicher vor und reicht ihn beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht stellt den Mahnbescheid förmlich (gelber Brief) zu. Ab Zustellung:
- Zahlt der Schuldner innerhalb der Frist, ist die Sache erledigt.
- Zahlt er nicht und reagiert nicht, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid und erhalten einen vollstreckbaren Titel zur direkten Durchsetzung (z.B. Gerichtsvollzieher, Kontopfändung).
- Widerspricht er, können Sie das weitere Vorgehen mit uns absprechen.
In der Praxis zahlen viele Schuldner bereits nach Zustellung des Mahnbescheids, weil sie die Konsequenzen kennen.
Eine normale Mahnung ist nur eine private Zahlungsaufforderung. Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein amtliches Verfahren mit unmittelbarer Rechtswirkung und kann in einem vollstreckbaren Titel münden.
In der Regel verjähren Zahlungsansprüche nach drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei familienrechtlichen Forderungen oder wenn Verhandlungen über die Zahlung laufen.
Trotzdem sollten Sie nicht bis zur Verjährungsgrenze warten: Erfahrungsgemäß sinken die Chancen auf Zahlung, je länger eine Forderung offen bleibt. Mit Antrag24.de können Sie den Mahnbescheid sofort online beantragen – wir reichen ihn rechtssicher beim zuständigen Mahngericht ein, sodass Ihre Ansprüche gesichert sind, bevor Fristen ablaufen.
Ja. Ihre Daten werden ausschließlich von Antrag24 und unserem zugelassenen Anwalt in Deutschland verarbeitet, verschlüsselt übertragen und nur für den Antrag genutzt. Verarbeitung nach deutschem Datenschutzrecht (DSGVO), keine Weitergabe an Dritte.
Die förmliche Zustellung durch das Gericht erzeugt erheblichen Druck. Viele Schuldner zahlen fristgerecht oder legen keinen Widerspruch ein, wodurch schnell ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann.
Ja, solange der Mahnantrag noch nicht beim Gericht eingereicht wurde. Hierfür reicht eine kurze Mitteilung per E-Mail.
Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und hängen von der Forderungshöhe ab. Wenn Ihre Forderung berechtigt ist und ein Mahnverfahren erforderlich wird, muss Ihr Schuldner auch die hierfür anfallenden Gebühren tragen. Diese machen wir zusammen mit Ihrer Forderung beim Schuldner geltend. Bei Erfolg bleibt das Verfahren für Sie vollständig kostenneutral. Der gerichtliche Mahnbescheid ist damit einer der effizientesten und kostengünstigsten Wege, offene Forderungen offiziell geltend zu machen.
Die Übersicht dazu finden Sie hier: Kosten für Mahnbescheide.
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