{"id":827,"date":"2020-11-17T13:09:59","date_gmt":"2020-11-17T12:09:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.antrag24.de\/c\/?p=827"},"modified":"2020-11-17T13:09:59","modified_gmt":"2020-11-17T12:09:59","slug":"duesseldorfer-tabelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.antrag24.de\/c\/duesseldorfer-tabelle\/","title":{"rendered":"D\u00fcsseldorfer Tabelle: So berechnen Sie Zahlbetr\u00e4ge und H\u00f6he des Unterhalts an Kinder, Ehegatten und Verwandte"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem Jahre 1962 ist es das Ziel der Herausgeber der D\u00fcsseldorfer Tabelle, die <strong>Rechtsprechung in Unterhaltssachen bundesweit <\/strong>zu<strong> vereinfachen<\/strong> und der H\u00f6he nach anzugleichen. Durch die breite Zustimmung in der Richterschaft wird die D\u00fcsseldorfer Tabelle seitdem im ganzen Bundesgebiet angewendet und lokal teilweise an die entsprechenden Begebenheiten angepasst. Sie wird zwar j\u00e4hrlich herausgebracht, aber in der Regel nur alle zwei Jahre oder bei gesetzlichen \u00c4nderungen, beispielsweise einer Erh\u00f6hung des Kindergeldes, aktualisiert. Online finden Sie f\u00fcr die D\u00fcsseldorfer Tabelle Rechner, mit denen Sie entweder Ihren Anspruch auf Unterhalt oder Ihre <strong>Unterhaltsverpflichtung ermitteln<\/strong> k\u00f6nnen. Wenn Ihnen das nicht gen\u00fcgt und Sie weitere Informationen \u00fcber die D\u00fcsseldorfer Tabelle, ihre Funktionsweise und ihre Berechnungsgrundlagen wissen wollen, erfahren Sie in diesem Ratgeber alles, was es \u00fcber diese wichtige Richtlinie zum Familienunterhalt zu wissen gibt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<div class=\"schema-faq wp-block-yoast-faq-block\"><br \/>\n<div class=\"schema-faq-section\"><div itemscope=\"\" itemprop=\"mainEntity\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Question\"><div itemprop=\"name\"><strong class=\"schema-faq-question\">Wer gibt die D\u00fcsseldorfer Tabelle heraus?<\/strong><\/div><div itemscope=\"\" itemprop=\"acceptedAnswer\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Answer\"><div itemprop=\"text\"><p class=\"schema-faq-answer\">Verantwortlich f\u00fcr die D\u00fcsseldorfer Tabelle sind die Richter und Richterinnen der Familiensenate der Oberlandesgerichte D\u00fcsseldorf, K\u00f6ln und Hamm, die in Absprache mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des deutschen Familiengerichtstages e.V. Koordinierungsgespr\u00e4che f\u00fchren.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><br \/>\n<div class=\"schema-faq-section\"><div itemscope=\"\" itemprop=\"mainEntity\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Question\"><div itemprop=\"name\"><strong class=\"schema-faq-question\">Ist die D\u00fcsseldorfer Tabelle rechtlich bindend?<\/strong><\/div><div itemscope=\"\" itemprop=\"acceptedAnswer\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Answer\"><div itemprop=\"text\"><p class=\"schema-faq-answer\">Die Unterhalt Tabelle, die federf\u00fchrend vom Oberlandesgericht (OLG) D\u00fcsseldorf herausgegeben wird, hat den Status einer Richtlinie. Obwohl die D\u00fcsseldorfer Tabelle die Berechnung des Unterhalts bundesweit vereinfacht und vereinheitlicht hat, ist sie also mangels Gesetzesqualit\u00e4t nicht rechtlich bindend und wird vielerorts durch eigene Regelungen modifiziert.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><br \/>\n<div class=\"schema-faq-section\"><div itemscope=\"\" itemprop=\"mainEntity\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Question\"><div itemprop=\"name\"><strong class=\"schema-faq-question\">F\u00fcr wen kann der Unterhalt mit der D\u00fcsseldorfer Tabelle berechnet werden?<\/strong><\/div><div itemscope=\"\" itemprop=\"acceptedAnswer\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/Answer\"><div itemprop=\"text\"><p class=\"schema-faq-answer\">Die Leitlinien zum Unterhalt des OLG D\u00fcsseldorf betreffen zun\u00e4chst den Unterhalt f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder und f\u00fcr die privilegierten und unprivilegierten vollj\u00e4hrigen Kinder des Unterhaltspflichtigen. Dar\u00fcber hinaus gibt es in der Unterhalt Tabelle Berechnungen zum Ehegattenunterhalt und zum Verwandtenunterhalt sowie dem Unterhalt nach \u00a7 1615 Absatz 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Ehegattenunterhalt umfasst sowohl den Trennungs- als auch den Geschiedenenunterhalt.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><br \/>\n<\/div>\n<h2>Was ist die D\u00fcsseldorfer Tabelle?<\/h2>\n<figure id=\"attachment_931\" aria-describedby=\"caption-attachment-931\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-931 size-medium\" src=\"https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle1-300x199.jpeg\" alt=\"D\u00fcsseldorfer Tabelle: So berechnen Sie Zahlbetr\u00e4ge und H\u00f6he des Unterhalts an Kinder, Ehegatten und Verwandte\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle1-300x199.jpeg 300w, https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle1-1024x680.jpeg 1024w, https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle1-768x510.jpeg 768w, https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle1-1536x1020.jpeg 1536w, https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle1-2048x1360.jpeg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-931\" class=\"wp-caption-text\">Die D\u00fcsseldorfer Tabelle wird von Oberlandesgerichten in Absprache mit der Unterhaltskommission des deutschen Familiengerichtstages e.V. herausgegeben.<\/figcaption><\/figure>\n<p>Die D\u00fcsseldorfer Tabelle ist eine den Unterhalt betreffende Tabelle, die Aufschluss dar\u00fcber gibt, was der <strong>Unterhaltspflichtige an Unterhalt leisten muss<\/strong>. Herausgegeben wird die Tabelle von den Oberlandesgerichten D\u00fcsseldorf, K\u00f6ln und Hamm in Kooperation mit der Unterhaltskommission des deutschen Familiengerichtstages e.V. und nach einer Umfrage bei den anderen Oberlandesgerichten in Deutschland.<\/p>\n<p>Eingegliedert in die D\u00fcsseldorfer Tabelle ist der Unterhalt f\u00fcr Kinder, getrenntlebende Ehepartner, Geschiedene und Eltern sowie der Unterhalt nach \u00a7 1615 Absatz 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB).<\/p>\n<p>Der D\u00fcsseldorfer Tabelle liegt die <strong>Annahme<\/strong> zugrunde, dass der Unterhaltspflichtige <strong>Unterhalt f\u00fcr zwei Personen<\/strong> zahlen muss. Gibt es abweichend davon nur einen Unterhaltsberechtigten oder mehr als zwei Unterhaltsberechtigte, wird die Art und Weise, wie die D\u00fcsseldorfer Tabelle zu lesen ist, angepasst.<\/p>\n<p>Die <strong>angegebenen<\/strong> <strong>Betr\u00e4ge<\/strong> in der D\u00fcsseldorfer Tabelle sind darauf ausgelegt, den <strong>regul\u00e4ren Unterhalt des Kindes<\/strong> zu decken. Nicht in die Kalkulation der Unterhaltsbetr\u00e4ge aufgenommen wurden somit Sonderbedarf und Mehrbedarf der unterhaltsberechtigten Person.<\/p>\n<div class=\"clk-widget clickout\"><a href=\"https:\/\/www.antrag24.de\/\" target=\"_blank\"><span class=\"top\">Urkunden schnell &amp; unkompliziert beantragen?<\/span><span class=\"bottom\">Um Ihre gew\u00fcnschten Urkunden beim Standesamt zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:<ul><li>Online Formular in weniger als 3 Minuten ausf\u00fcllen<\/li><li>Durch den Online-Prozess wird Ihr Antrag beim Standesamt unverz\u00fcglich bearbeitet<\/li><li>Sie erhalten Ihre gew\u00fcnschten Urkunden blitzschnell per Post<\/li><\/ul><span class=\"button\">\u00bb Jetzt Urkunden beantragen<\/span><div class=\"clear\"><\/div><\/span><\/a><\/div><p><\/p>\n<h2>Eine zus\u00e4tzliche Unterhaltspflicht besteht bei Sonderbedarf und Mehrbedarf<\/h2>\n<p>Die D\u00fcsseldorfer Tabelle deckt den elementaren Unterhaltsbedarf und ist nicht darauf ausgelegt, besondere Posten wie <strong>Sonderbedarf und Mehrbedarf<\/strong> abzudecken. Kommt es dazu, dass f\u00fcr den Unterhaltsberechtigten Kosten anfallen, die unter diese beiden Punkte fallen, m\u00fcssen Unterhaltspflichtige mit einer <strong>(anteiligen) Zuzahlung<\/strong> rechnen, um die Kosten zu decken.<\/p>\n<p><strong>Sonderbedarf<\/strong> f\u00e4llt dann an, wenn ein <strong>unvorhergesehenes Ereignis<\/strong> eintrifft, dessen <strong>Kosten der H\u00f6he nach vorher nicht abzusch\u00e4tzen<\/strong> waren und das aus diesen Gr\u00fcnden nicht im regul\u00e4ren Unterhalt ber\u00fccksichtigt ist. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1613 Absatz 2 Nummer 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen anteilig zu tragen. Zugrunde gelegt wird eine prozentuale Aufteilung zwischen den Beteiligten anhand ihrer Leistungsf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p>Wird der Sonderbedarf nicht <strong>innerhalb eines Jahres<\/strong> <strong>nach<\/strong> seiner <strong>Entstehung eingefordert<\/strong>, verf\u00e4llt der Anspruch auf Zahlung und den Unterhaltspflichtigen trifft keine Verpflichtung mehr, sich an den Kosten zu beteiligen.<\/p>\n<p><strong>Mehrbedarf <\/strong>besteht hingehen, wenn \u00fcber einen <strong>l\u00e4ngeren Zeitraum Mehrkosten<\/strong> anfallen, <strong>die den \u00fcblichen Bedarf \u00fcbersteigen<\/strong> und daher nicht Gegenstand der D\u00fcsseldorfer Tabelle sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um Beitr\u00e4ge zu Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengeb\u00fchren handeln.<\/p>\n<p>Unter der Voraussetzung, dass der <strong>Unterhaltspflichtige leistungsf\u00e4hig<\/strong> ist, ist der <strong>Mehrbedarf <\/strong>im Gegensatz zum Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen <strong>allein<\/strong> <strong>zu tragen<\/strong> und wird nicht prozentual aufgeteilt.<\/p>\n<div class=\"responsive-video\"><iframe loading=lazy width=\"560\" height=\"315\" frameborder=\"0\" data-cmp-preview-mode=\"0\" data-cmp-vendor=\"s30\" data-cmp-preview-headline=\"Externer Content: Youtube Video\" data-cmp-preview-text=\"Dieser Inhalt wird von Youtube bereit gestellt. Wenn Sie diesen Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.\" src=\"about:blank\" class=\"cmplazyload responsive-content youtube-embed\" data-cmp-preview-checkbox=\"Youtube immer akzeptieren\"\n\t\tdata-cmp-src=\"\/\/www.youtube-nocookie.com\/embed\/CdBC2ou23OI?t=&rel=0\" frameborder=\"0\" \n\t\tallow=\"accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" \n\t\tallowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<h2>Wie hoch ist der Selbstbehalt nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle?<\/h2>\n<p>Der <strong>Selbstbehalt <\/strong>desjenigen, der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, ist dazu da, das eigene <strong>Existenzminimum abzusichern<\/strong> und daf\u00fcr zu sorgen, dass er nicht selbst in die Bed\u00fcrftigkeit abrutscht. Begrenzt wird also die Leistungspflicht des Unterhaltspflichtigen gegen\u00fcber den Unterhaltsberechtigten.<\/p>\n<p>Nach 5 Jahren ohne Ver\u00e4nderung, wurden zum <strong>01. Januar 2020<\/strong> die <strong>Selbstbehalte<\/strong> f\u00fcr Unterhaltspflichtige, ebenso die Bedarfskontrollbetr\u00e4ge, ein St\u00fcck <strong>angehoben<\/strong>, sodass eine Person, die Unterhalt schuldet, nun einen gr\u00f6\u00dferen Eigenanteil behalten darf. Der Selbstbehalt variiert, je nachdem, wem gegen\u00fcber eine Unterhaltsschuld besteht.<\/p>\n<p>Unterschieden werden insgesamt drei unterschiedliche Formen des Selbstbehalts. Der <strong>notwendige Selbstbehalt<\/strong> greift bei einer Unterhaltsberechtigung <strong>minderj\u00e4hriger oder privilegiert vollj\u00e4hriger Kinder<\/strong>. Ein privilegiert vollj\u00e4hriges Kind ist zwischen 18 und 21 Jahre alt, lebt noch im Haushalt des Elternteils und befindet sich noch in der schulischen Ausbildung. Innerhalb des notwendigen Selbstbehalts wird au\u00dferdem danach differenziert, ob der Unterhaltspflichtige erwerbst\u00e4tig ist oder nicht.<\/p>\n<p>Der <strong>angemessene Selbstbehalt<\/strong> gilt gegen\u00fcber <strong>allen nachfolgenden Unterhaltsberechtigten<\/strong> und der <strong>billige Selbstbehalt<\/strong> stellt eine Kombination der beiden anderen Formen dar. Angewendet wird er vor allem beim <a href=\"https:\/\/www.antrag24.de\/c\/trennungsunterhalt\/\">Trennungsunterhalt<\/a> oder wenn Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr eines nichtehelichen Kindes geleistet wird.<\/p>\n<p><strong>Eine Erh\u00f6hung des Selbstbehaltes ist an sich nicht vorgesehen und nur in zwei Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Im Selbstbehalt sind anteilig die Wohnkosten des Unterhaltsschuldners einkalkuliert. Liegen die <strong>Wohnkosten dauerhaft \u00fcber<\/strong> dem <strong>daf\u00fcr angesetzten Betrag<\/strong> und k\u00f6nnen vom Unterhaltspflichtigen nachweislich nicht gesenkt werden, ist der Selbstbehalt nach oben zu korrigieren.<\/li>\n<li>Liegt das <strong>Einkommen des anderen Elternteils mehr als 50% \u00fcber<\/strong> dem <strong>Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils<\/strong>, kann eine Anhebung vom notwendigen Selbstbehalt auf den angemessenen Selbstbehalt erfolgen. Unterhalb dieser Einkommensdifferenz ist das Einkommen des anderen Elternteils f\u00fcr die Berechnung des Unterhalts unerheblich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die <strong>Absenkung des Selbstbehalts<\/strong> ist <strong>nur <\/strong>dann m\u00f6glich, wenn der Unterhaltspflichtige mit dem Unterhalt seinen Selbstbehalt unterschreitet, aber <strong>neu verheiratet<\/strong> ist. Verdient der neue Ehepartner so viel besser, dass er zu <strong>Ehegattenunterhalt <\/strong>verpflichtet ist und kann der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht dadurch gerecht werden, ist der Unterhalt zu leisten.<\/p>\n<p><strong>Konkret gelten aktuell die folgenden Selbstbehalte:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Gegen\u00fcber Minderj\u00e4hrigen und privilegiert Vollj\u00e4hrigen bei Erwerbst\u00e4tigkeit des Unterhaltspflichtigen <strong>1160 Euro<\/strong><\/li>\n<li>Gegen\u00fcber Minderj\u00e4hrigen und privilegiert Vollj\u00e4hrigen bei fehlender Erwerbst\u00e4tigkeit des Unterhaltspflichtigen <strong>960<\/strong> <strong>Euro<\/strong><\/li>\n<li>Gegen\u00fcber anderen vollj\u00e4hrigen Kindern <strong>1400 Euro<\/strong><\/li>\n<li>Gegen\u00fcber geschiedenen Ehegatten oder dem Elternteil eines unehelichen Kindes bei Erwerbst\u00e4tigkeit des Unterhaltspflichtigen <strong>1280 Euro<\/strong><\/li>\n<li>Gegen\u00fcber geschiedenen Ehegatten oder dem Elternteil eines unehelichen Kindes bei fehlender Erwerbst\u00e4tigkeit des Unterhaltspflichtigen <strong>1180 Euro<\/strong><\/li>\n<li>Gegen\u00fcber den eigenen Eltern und vollj\u00e4hrigen Kindern, die nach bereits erlangter wirtschaftlicher Selbstst\u00e4ndigkeit wieder auf Unterhalt angewiesen sind <strong>2000 Euro<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Hinweis: Der Selbstbehalt ist nicht zu verwechseln mit der Pf\u00e4ndungsfreigrenze oder dem Bedarfskontrollbetrag. Dieser liegt in der Regel h\u00f6her als der Selbstbehalt und sorgt daf\u00fcr, dass die finanziellen Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Ist nach der Berechnung aller Unterhaltszahlungen der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, wird der Unterhaltspflichtige so lange in die niedrigere Einkommensstufe eingeordnet, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird.<\/p>\n<h2>Wie viel Unterhalt muss man nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle zahlen?<\/h2>\n<p>Der Unterhaltsbetrag, den ein Unterhaltspflichtiger zahlen muss, h\u00e4ngt einerseits vom <strong>Stand der aktuellen Tabelle <\/strong>ab und andererseits von seinen <strong>pers\u00f6nlichen Einkommensverh\u00e4ltnissen<\/strong> und den <strong>Umst\u00e4nden der Unterhaltssituation<\/strong>. Nicht nur die zu leistenden Unterhaltsbeitr\u00e4ge unterliegen st\u00e4ndigen Anpassungen, sondern auch die Betr\u00e4ge, die dem Unterhaltspflichtigen selbst mindestens zustehen.<\/p>\n<p>Von der D\u00fcsseldorfer Tabelle 2018 \u00fcber die D\u00fcsseldorfer Tabelle 2019, gab es in der <strong>D\u00fcsseldorfer Tabelle 2020 letztmalig eine gr\u00f6\u00dfere \u00c4nderung<\/strong>. Ausgerichtet am zweij\u00e4hrigen Rhythmus f\u00fcr die Aktualisierung, w\u00e4re erst mit der D\u00fcsseldorfer Tabelle 2022 wieder eine \u00c4nderung zu erwarten. Aufgrund der Erh\u00f6hung des Kindergeldes im Januar 2021 ist mit einer aktualisierten Version der D\u00fcsseldorfer Tabelle allerdings 2021 schon zu rechnen.<\/p>\n<div class=\"tipp\">\n<div class=\"tipp-titel\">Unterhalt von Pflegekindern<\/div>\n<div class=\"tipp-inhalt\">Ein Pflegekind kann nicht f\u00fcr den Unterhalt der Pflegeeltern herangezogen werden, wohl aber f\u00fcr den Unterhalt der leiblichen Eltern, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen.<\/div>\n<\/div>\n<p>Wie viel Unterhalt konkret gezahlt werden muss, kann wegen den vielen Faktoren nicht allgemein gesagt werden. In erster Linie h\u00e4ngt die H\u00f6he des Unterhalts davon ab, in welchem <strong>Verh\u00e4ltnis der Unterhaltsberechtigte zu<\/strong> demjenigen steht, der <strong>verpflichtet<\/strong> ist, Unterhalt zu zahlen:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr den <strong>Kindesunterhalt <\/strong>ist der Unterhalt nach 10 Einkommensstufen und 4 Altersstufen gestaffelt. Mithilfe dieser Tabelle wird der konkrete Unterhalt des unterhaltsberechtigten Kindes ermittelt. Der <strong>Mindestbedarf <\/strong>eines minderj\u00e4hrigen Kindes, an dem die D\u00fcsseldorfer Tabelle sich gem\u00e4\u00df \u00a7 1612a des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) orientiert, bemisst sich anhand des \u00a7 32 Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Mindestunterhalt wird so seit dem 01. Januar 2016 gesetzlich <strong>durch die Mindestunterhaltsverordnung bestimmt<\/strong> und ist in diesem Rahmen verbindlich. Von diesem Betrag ist die H\u00e4lfte des Kindergeldes abzuziehen, wenn dieses an denjenigen ausgezahlt wird, in dessen Haushalt das Kind lebt.<\/li>\n<li>Der <strong>Ehegattenunterhalt <\/strong>orientiert sich daran, ob der Unterhaltsberechtigte selbst auf der einen Seite und der Unterhaltspflichtige auf der anderen Seite <strong>erwerbst\u00e4tig<\/strong> sind und daran, ob <strong>vorrangig Unterhalt an andere Personen<\/strong> gezahlt werden muss. Gibt es keine unterhaltsberechtigten Kinder betr\u00e4gt der Unterhalt 3\/7 des bereinigten Nettoeinkommens aus Erwerbst\u00e4tigkeit zuz\u00fcglich der H\u00e4lfte der Eink\u00fcnfte aus anderen Einkunftsarten, wenn die unterhaltsberechtigte Person nicht erwerbst\u00e4tig ist. Geht sie einer Besch\u00e4ftigung nach, betr\u00e4gt der Unterhalt 3\/7 der Einkommensdifferenz der beiden bereinigten Einkommen zuz\u00fcglich der H\u00e4lfte der Eink\u00fcnfte aus anderen Einkunftsarten (sog. Aufstockungsunterhalt). Bei unterhaltsberechtigten Kindern ist der Unterhalt vom Nettoeinkommen abzuziehen, bevor der Ehegattenunterhalt berechnet wird.<\/li>\n<li>Der <strong>Elternunterhalt<\/strong> ist seit dem 01. Januar 2020 nur noch zu zahlen, wenn das <strong>Einkommen des Unterhaltspflichtigen \u00fcber 100.000 brutto<\/strong> betr\u00e4gt. Zus\u00e4tzlich zu einem Selbstbehalt von 2000 Euro, darf der Unterhaltspflichtige 50% der dar\u00fcberhinausgehenden Eink\u00fcnfte f\u00fcr sich behalten. Der Elternunterhalt wird aus den anderen 50% bestritten und ist auf den Bedarf des unterhaltsbed\u00fcrftigen Elternteils begrenzt. Anlass f\u00fcr Elternunterhalt kann beispielsweise die Unterbringung im Pflegeheim sein, wenn die Versicherung nicht g\u00e4nzlich f\u00fcr die Pflegekosten aufkommt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vorsicht ist geboten, wenn ein <strong>Unterhaltsvorschuss <\/strong>gezahlt wird. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1614 Absatz 2 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann dieser <strong>nur f\u00fcr 3 Monate im Voraus<\/strong> gezahlt werden. Wird mehr Unterhalt gezahlt, beispielsweise f\u00fcr einen Zeitraum von 6 Monaten und verbraucht der Unterhaltsberechtigte den Vorschuss vor Ablauf der Zeit, gilt weiter die Unterhaltspflicht des Unterhaltsschuldners und er muss eine Nachzahlung leisten.<\/p>\n<div class=\"responsive-video\"><iframe loading=lazy width=\"560\" height=\"315\" frameborder=\"0\" data-cmp-preview-mode=\"0\" data-cmp-vendor=\"s30\" data-cmp-preview-headline=\"Externer Content: Youtube Video\" data-cmp-preview-text=\"Dieser Inhalt wird von Youtube bereit gestellt. Wenn Sie diesen Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.\" src=\"about:blank\" class=\"cmplazyload responsive-content youtube-embed\" data-cmp-preview-checkbox=\"Youtube immer akzeptieren\"\n\t\tdata-cmp-src=\"\/\/www.youtube-nocookie.com\/embed\/G-Vy381HFMM?t=&rel=0\" frameborder=\"0\" \n\t\tallow=\"accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" \n\t\tallowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<h2>Wie berechnet man den Unterhalt mit der D\u00fcsseldorfer Tabelle?<\/h2>\n<p>Die f\u00e4llige Unterhaltszahlung zu berechnen ist weniger schwer, als es auf den ersten Blick scheint. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen oder Ihr Ergebnis kontrollieren m\u00f6chten, k\u00f6nnen Sie f\u00fcr die D\u00fcsseldorfer Tabelle aufrufbare <strong>Rechner auf einschl\u00e4gigen Internetseiten<\/strong> nutzen.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, f\u00fcr wen Sie die Unterhaltszahlung berechnen wollen, ist der <strong>erste Schritt<\/strong> immer gleich. Sie m\u00fcssen <strong>Ihr bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln<\/strong>, damit davon ausgehend die H\u00f6he des Unterhalts berechnet werden kann. F\u00fcr den Kindesunterhalt erfolgt dann eine nach Einkommensstufen gegliederte Einteilung, f\u00fcr Ehegattenunterhalt und Familienunterhalt wird mit Bruchwerten gerechnet.<\/p>\n<p><strong>Das bereinigte Nettoeinkommen setzt sich folgenderma\u00dfen zusammen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Rechnen Sie <strong>alle Eink\u00fcnfte<\/strong>, die Sie haben, zusammen. Darunter fallen nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch beispielsweise Eink\u00fcnfte aus vermieteten Immobilien oder Kapitalanlagen. Von Ihrem <strong>Arbeitseinkommen<\/strong> d\u00fcrfen Sie <strong>5% f\u00fcr arbeitsbedingte Aufwendungen<\/strong> als Pauschale <strong>abziehen<\/strong>. Sind Ihre Aufwendungen h\u00f6her, m\u00fcssen Sie sie im Einzelnen nachweisen.<\/li>\n<li>Von dem ermittelten Betrag d\u00fcrfen Sie <strong>Kosten f\u00fcr die private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung, private Zusatzrentenversicherung und ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hige Schulden<\/strong><\/li>\n<li>Abziehen m\u00fcssen Sie von diesem Betrag gegebenenfalls noch die <strong>Unterhaltsbetr\u00e4ge f\u00fcr vorrangige Unterhaltsberechtigte<\/strong>. Wollen Sie etwa f\u00fcr einen Ehegatten die Unterhaltszahlung berechnen, haben aber auch unterhaltsberechtigte Kinder, sind die Unterhaltsbetr\u00e4ge der Kinder f\u00fcr die Berechnung des Ehegattenunterhalts abzuziehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle f\u00fcr <strong>Selbstst\u00e4ndige<\/strong> wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage angesetzt.<\/p>\n<h3>F\u00fcr den Kindesunterhalt geht es so weiter:<\/h3>\n<figure id=\"attachment_930\" aria-describedby=\"caption-attachment-930\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-930 size-medium\" src=\"https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle2-300x200.jpeg\" alt=\"D\u00fcsseldorfer Tabelle: So berechnen Sie Zahlbetr\u00e4ge und H\u00f6he des Unterhalts an Kinder, Ehegatten und Verwandte\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle2-300x200.jpeg 300w, https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle2-1024x683.jpeg 1024w, https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle2-768x512.jpeg 768w, https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle2-1536x1024.jpeg 1536w, https:\/\/www.antrag24.de\/c\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/duesseldorfer-tabelle2-2048x1365.jpeg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-930\" class=\"wp-caption-text\">Die H\u00f6he des Unterhalts h\u00e4ngt u.a. vom Einkommen und von der Zahl der Kinder ab.<\/figcaption><\/figure>\n<p>Die D\u00fcsseldorfer Tabelle ist daran orientiert, dass der Unterhaltsschuldner eine <strong>Unterhaltspflicht gegen\u00fcber zwei Unterhaltsberechtigten<\/strong> hat. Die Stellung der Unterhaltsberechtigten ist dabei irrelevant. Der Einfachheit halber ist als Beispiel der Unterhalt nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle f\u00fcr 2 Kinder m\u00f6glich. Gibt es mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte, wird diese Tatsache durch die Eingruppierung in eine andere Einkommensstufe ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Um im Beispiel zu bleiben: Schulden Sie Unterhalt nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle f\u00fcr <strong>3 <\/strong>Kinder, werden Sie in die <strong>n\u00e4chstniedrigere Einkommensstufe<\/strong> eingeordnet, weil Sie mehr Unterhalt leisten m\u00fcssen, als durch die D\u00fcsseldorfer Tabelle angenommen. Schulden Sie dagegen nur Unterhalt nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle f\u00fcr <strong>ein<\/strong> Kind, gilt f\u00fcr Sie die <strong>n\u00e4chsth\u00f6here Einkommensstufe<\/strong>, damit der Vorteil, den Sie sonst h\u00e4tten, kompensiert wird.<\/p>\n<p>Mit dem bereinigten Nettoeinkommen k\u00f6nnen Sie unter Ber\u00fccksichtigung der letzten beiden Abs\u00e4tze Ihre <strong>Einkommensstufe ermitteln<\/strong> und anhand der <strong>Altersstufe<\/strong>, in der sich Ihr Kind befindet, den <strong>Unterhaltsbetrag ablesen<\/strong>. Diesen Unterhaltsbetrag m\u00fcssen Sie allerdings nicht zahlen, weil f\u00fcr die Ermittlung der Zahlbetr\u00e4ge noch der halbe Betrag des Kindergeldes abgezogen wird<\/p>\n<p>Bei mehreren Kindern addieren Sie jetzt alle <strong>Zahlbetr\u00e4ge<\/strong> und ziehen diesen Betrag <strong>von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen<\/strong> ab. Liegt der Wert \u00fcber dem Bedarfskontrollbetrag Ihrer Einkommensstufe, den Sie der letzten Spalte der D\u00fcsseldorfer Tabelle entnehmen k\u00f6nnen, sind Sie mit der Berechnung schon fertig. Liegt der <strong>Wert <\/strong>darunter, berechnen Sie den Unterhalt mit der <strong>n\u00e4chstniedrigeren Einkommensstufe<\/strong> und wiederholen diesen Schritt so lange, bis Sie den Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschreiten.<\/p>\n<p><strong>Es gelten drei Besonderheiten:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Bei <strong>vollj\u00e4hrigen Kindern<\/strong> ist die <strong>Summe der Einkommen beider Elternteile<\/strong> ma\u00dfgeblich. Von dem ermittelten Betrag wird das <strong>gesamte Kindergeld in Abzug<\/strong> gebracht und nicht blo\u00df die H\u00e4lfte. Das liegt daran, dass das Kindergeld ab dem 18. Geburtstag dem Kind selbst und nicht mehr den Eltern zusteht. Die Eltern decken den verbleibenden <strong>Unterhaltsbedarf<\/strong> des Kindes <strong>prozentual<\/strong> mit ihrem bereinigten Nettoeinkommen abz\u00fcglich des Selbstbehalts.<\/li>\n<li>Es gibt keine D\u00fcsseldorfer Tabelle f\u00fcr <strong>Auszubildende und<\/strong> keine D\u00fcsseldorfer Tabelle f\u00fcr <strong>Studenten<\/strong>, obwohl die Eltern ihren Kindern auch in dieser Zeit zum Unterhalt verpflichtet sind. Ausbildungsverg\u00fctungen und Baf\u00f6G werden angerechnet und mindern die Unterhaltspflicht der Eltern.<\/li>\n<li>Leben geschiedene Eltern das <strong>Wechselmodell<\/strong>, bei dem das Kind bei jedem Elternteil gleich viel Zeit verbringt, wird der Unterhalt ermittelt, indem der Unterhaltsbetrag aus der <strong>Summe beider Einkommen<\/strong> ermittelt und dann <strong>nach Abzug des Kindergeldes<\/strong> <strong>prozentual <\/strong>aufgeteilt wird. Es gibt Unterhaltsrechner, die auch diese Berechnungen f\u00fcr Sie durchf\u00fchren k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die D\u00fcsseldorfer Tabelle f\u00fcr <strong>Ehegattenunterhalt<\/strong> beschreibt die Berechnungsweisen f\u00fcr den Unterhalt relativ genau, weshalb wir hier nur kurz darauf eingehen. Zu berechnen ist der Ehegattenunterhalt wie folgt:<\/p>\n<p><strong>Bereinigtes Nettoeinkommen aus Arbeitslohn<\/strong> abz\u00fcglich <strong>5% Pauschale<\/strong> und gegebenenfalls abz\u00fcglich<strong> vorrangiger Unterhaltsverpflichtungen<\/strong> und dann<\/p>\n<ul>\n<li>3\/7 davon als Unterhalt f\u00fcr nicht erwerbst\u00e4tige Unterhaltsberechtigte zuz\u00fcglich 50% aus Eink\u00fcnften anderer Einkommensarten<\/li>\n<li>3\/7 des Differenzbetrags der bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten zuz\u00fcglich 50 % aus Eink\u00fcnften anderer Einkommensarten<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr den <strong>Elternunterhalt<\/strong> gilt die folgende Berechnungsweise:<\/p>\n<ul>\n<li>Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens abz\u00fcglich 2000 Euro Selbstbehalt<\/li>\n<li>Abzug von 50% des verbleibenden Betrags als zus\u00e4tzlich gesch\u00fctzter Betrag<\/li>\n<li>Verwendung der verbleibenden 50% zur Deckung des Unterhalts<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Was passiert im Mangelfall?<\/h2>\n<p>Unterschieden werden der <strong>einfache und der absolute Mangelfall<\/strong>. Beim <strong>absoluten<\/strong> <strong>Mangelfall<\/strong> kann der Unterhaltspflichtige <strong>nicht einmal<\/strong> den <strong>Mindestunterhalt zahlen<\/strong>. Er zahlt dann prozentual f\u00fcr die Unterhaltsberechtigten der h\u00f6chsten Hierarchiestufe, bis sein Selbstbehalt erreicht ist.<\/p>\n<p>Der <strong>einfache Mangelfall<\/strong> tritt ein, wenn der Unterhaltspflichtige zwar den Unterhalt f\u00fcr <strong>Unterhaltsberechtigte h\u00f6herer Priorit\u00e4t<\/strong> zahlen kann, <strong>nicht aber<\/strong> f\u00fcr <strong>Berechtigte<\/strong>, die in der Hierarchie <strong>weiter unten<\/strong> stehen. In diesem Fall erhalten die nachrangigen Unterhaltsberechtigten den offenen Restbetrag oder gehen sogar ganz leer aus.<\/p>\n<h2>Ist die D\u00fcsseldorfer Tabelle Pflicht?<\/h2>\n<div class=\"tipp\">\n<div class=\"tipp-titel\">Ausnahme: Unterhalt f\u00fcr geschiedene Eheleute<\/div>\n<div class=\"tipp-inhalt\">Eine Ausnahme zu diesem Verzichtsverbot besteht beim Unterhalt f\u00fcr geschiedene Eheleute. Nach einer rechtskr\u00e4ftigen Scheidung k\u00f6nnen die ehemaligen Ehegatten unproblematisch in einer Unterhaltsvereinbarung den Verzicht auf gegenseitigen Unterhalt vereinbaren. Vor der Rechtskraft der Scheidung muss so eine Vereinbarung allerdings gem\u00e4\u00df \u00a7 1585c des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) notariell beurkundet werden.<\/div>\n<\/div>\n<p>Die Leitlinien zum Unterhalt des OLG D\u00fcsseldorf werden <strong>von Gerichten regelm\u00e4\u00dfig herangezogen<\/strong>, um den Umfang der Unterhaltspflicht festzustellen. Trotz der fl\u00e4chendeckenden Nutzung sind die Angaben in der D\u00fcsseldorfer Tabelle aber nicht in Stein gegossen und bieten <strong>Spielraum f\u00fcr Abweichungen<\/strong>, wenn gewisse Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen.<\/p>\n<p>Abgesehen von <strong>gerichtlichen Unterhaltsfeststellungen<\/strong>, gibt es auch noch <strong>andere M\u00f6glichkeiten<\/strong>, Kindesunterhalt und Familienunterhalt wie Elternunterhalt und Ehegattenunterhalt <strong>zu ermitteln<\/strong>. M\u00f6glich ist beispielsweise eine zwischen den Parteien getroffene Unterhaltsvereinbarung.<\/p>\n<p>Mit einer solchen <strong>Unterhaltseinigung<\/strong> zwischen den Beteiligten kommt es nicht zu einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung. Eine Abweichung von der D\u00fcsseldorfer Tabelle ist also m\u00f6glich. Erhalten die Unterhaltsberechtigten mehr Unterhalt, als Ihnen nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle rechnerisch zusteht, ist das v\u00f6llig legitim und unproblematisch.<\/p>\n<ul>\n<li>1614 Absatz 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) schreibt allerdings fest, dass ein <strong>Verzicht auf den Unterhalt f\u00fcr die Zukunft nicht m\u00f6glich<\/strong> ist. Ist also ein geringerer Betrag f\u00fcr den Unterhalt angesetzt worden, als nach der aktuellen Tabelle anzunehmen w\u00e4re, hat diese Vereinbarung rechtlich keinen Bestand. Aufgrund der fehlenden \u00dcberpr\u00fcfung ist eine solche Vereinbarung aber nicht selten und funktioniert, solange keiner der Beteiligten dagegen vorgeht oder Sozialleistungen beansprucht.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem Jahre 1962 ist es das Ziel der Herausgeber der D\u00fcsseldorfer Tabelle, die Rechtsprechung in Unterhaltssachen bundesweit zu vereinfachen und der H\u00f6he nach anzugleichen. 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